Jörg von Perchau: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
 
Zeile 5: Zeile 5:


== Leben ==
== Leben ==
Jörg Krug von Perchau übernahm nach dem Tod seines Vaters dessen Besitz. 1449 und 1465 wurde er mit den Lehen der Adelsfamilie der Kreiger, 1450 mit den Lehen der Adelsfamilie der Liechtensteiner belehnt. Zwischen 1450 und 1468 vergab er einige Lehensgüter der Kreiger als ''Afterlehen'' an Andreas Harrer, einen Burger von [[Judenburg]], die ihm 1468 rückgegeben wurden. 1470 erhielt er die ''Meinhuber'', ein Lehen der Kreiger, von diesen als "freies Eigen". Am 22. November 1477 übertrug Jörg Krug von Perchau seinem Bruder [[Anton von Perchau|Anton Krug von Perchau]] († um 1515) die Vollmacht über sein Erbe. Die Siegler dieser Urkunde waren Wolfgang Hammerl und Veit Kulmer, die beide dem Rat zu [[Friesach (Kärnten)|Friesach]] angehörten. 1479 verzichtet Jörg Krug von Perchau dann zu Gunsten seiner Brüder Anton und Andreas (III.) († vor 1506) auf sein väterliches und sein mütterliches Erbe und behielt für sich nur die ''Meinhardhube''. Diese Urkunde wurde von ihm selbst und Hans Praun besiegelt. 1486 stiftete Jörg Krug, damals als "Konverse" des Augustiner Chorherrenstiftes zu Seckau genannt, die ''Meinhardhube'' unter Vorbehalt von Zinsgeld als Leibrente dem Stift zu Seckau, wobei seinem Brüdern ein Rücklösungsrecht eingeräumt wurde.<ref name ="Ebner36"/> Diese Urkunde wurden vom Propst zu Seckau und von seinem Bruder Anton für ihn gesiegelt.<ref name ="Ebner37">vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 37</ref> Nach seinem Tod kam die ''Meinhardhube'' zur Gänze in den Besitz des Stiftes. <ref name ="Ebner36"/> 1488 beschloss Jörg Krug von Perchau sein Leben als Augustiner Chorherr.<ref name ="Ebner36"/>
Jörg Krug von Perchau übernahm nach dem Tod seines Vaters dessen Besitz. 1449 und 1465 wurde er mit den Lehen der Adelsfamilie der Kreiger, 1450 mit den Lehen der Adelsfamilie der Liechtensteiner belehnt. Zwischen 1450 und 1468 vergab er einige Lehensgüter der Kreiger als ''Afterlehen'' an Andreas Harrer, einen Burger von [[Judenburg]], die ihm 1468 rückgegeben wurden. 1470 erhielt er die ''Meinhuber'', ein Lehen der Kreiger, von diesen als "freies Eigen". Am 22. November 1477 übertrug Jörg Krug von Perchau seinem Bruder [[Anton von Perchau|Anton Krug von Perchau]] († um 1515) die Vollmacht über sein Erbe. Die Siegler dieser Urkunde waren Wolfgang Hammerl und Veit Kulmer, die beide dem Rat zu [[Friesach (Kärnten)|Friesach]] angehörten. 1479 verzichtete Jörg Krug von Perchau dann zu Gunsten seiner Brüder Anton und Andreas (III.) († vor 1506) auf sein väterliches und sein mütterliches Erbe und behielt für sich nur die ''Meinhardhube''. Diese Urkunde wurde von ihm selbst und Hans Praun besiegelt. 1486 stiftete Jörg Krug, damals als "Konverse" des Augustiner Chorherrenstiftes zu Seckau genannt, die ''Meinhardhube'' unter Vorbehalt von Zinsgeld als Leibrente dem Stift zu Seckau, wobei seinem Brüdern ein Rücklösungsrecht eingeräumt wurde.<ref name ="Ebner36"/> Diese Urkunde wurden vom Propst zu Seckau und von seinem Bruder Anton für ihn gesiegelt.<ref name ="Ebner37">vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 37</ref> Nach seinem Tod kam die ''Meinhardhube'' zur Gänze in den Besitz des Stiftes. <ref name ="Ebner36"/> 1488 beschloss Jörg Krug von Perchau sein Leben als Augustiner Chorherr.<ref name ="Ebner36"/>


== Literatur ==
== Literatur ==
49.688

Bearbeitungen

Navigationsmenü