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Tschann legte gegen das Urteil Rechtmittel ein und erklärte, nicht als Bürgermeister zurückzutreten. Auch die [[w: Staatsanwaltschaft (Österreich)|Staatsanwaltschaft]] hat Rechtsmittel angekündigt. | Tschann legte gegen das Urteil Rechtmittel ein und erklärte, nicht als Bürgermeister zurückzutreten. Auch die [[w: Staatsanwaltschaft (Österreich)|Staatsanwaltschaft]] hat Rechtsmittel angekündigt. | ||
Da das Urteil auf elf Monate Freiheitsstrafe lautet, würde Tschann im Falle | Da das Urteil auf elf Monate Freiheitsstrafe lautet, würde Tschann im Falle der Rechtskraft des Urteils nicht sein passives Wahlrecht und damit die Voraussetzung für die Funktion als Bürgermeister einbüßen. Dies wäre erst ab einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten der Fall.<ref>[https://vorarlberg.orf.at/stories/3285967/ Opposition fordert Tschanns Rücktritt], Webseite: vorarlberg.orf.at vom 19. Dezember 2024.</ref><ref>[https://vorarlberg.orf.at/stories/3285646/ Bürgermeister Tschann: Elf Monate wegen Amtsmissbrauch], Webseite: vorarlberg.orf.at vom 18. Dezember 2024.</ref><ref>[https://vorarlberg.orf.at/stories/3269898/ Bürgermeister angeklagt: Das sind die Vorwürfe], Webseite: vorarlberg.orf.at vom 21. August 2024.</ref> | ||
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