Freiwillige Feuerwehr Horn: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Einführung der deutschen Gesetze und der Dienstordnungen für Feuerwehren wurden 1939 die einstmals selbständigen Feuerwehren [[Freiwillige Feuerwehr Breiteneich|Breiteneich]], Doberndorf, [[Freiwillige Feuerwehr Mödring|Mödring]] und [[Freiwillige Feuerwehr St. Bernhard|St. Bernhard]] in die FF Horn eingegliedert.
Nach der Einführung der deutschen Gesetze und der Dienstordnungen für Feuerwehren wurden 1939 die einstmals selbständigen Feuerwehren [[Freiwillige Feuerwehr Breiteneich|Breiteneich]], Doberndorf, [[Freiwillige Feuerwehr Mödring|Mödring]] und [[Freiwillige Feuerwehr St. Bernhard|St. Bernhard]] in die FF Horn eingegliedert.
Anfang der 1960-er Jahre war die Feuerwehr Horn auch die einzige Wehr im Bezirk welche einen F.u.B.-Katastrophenhilfsdienstzug in ihren Reihen aufgestellt hatte. Heute werden die F.u.B.-Einheiten als KHD, also Katastrophenhilfsdienst, bezeichnet.


Durch das [[Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz|niederösterreichische Feuerwehrgesetz]] 1969 wurde die Freiwillige Feuerwehr Horn vom [[Verein]] wie alle anderen Feuerwehren Niederösterreichs in eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]] umgewandelt.
Durch das [[Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz|niederösterreichische Feuerwehrgesetz]] 1969 wurde die Freiwillige Feuerwehr Horn vom [[Verein]] wie alle anderen Feuerwehren Niederösterreichs in eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]] umgewandelt.
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