Katastrophenhilfsdienst im Landesfeuerwehrverband Burgenland: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtliche Grundlagen ==
== Rechtliche Grundlagen ==
Die rechtliche Grundlagen für die Organisation des Katastrophenhilfsdienstes bilden folgende Gesetze und Verordnungen:
Die rechtliche Grundlagen für die Organisation des Katastrophenhilfsdienstes bilden folgende Gesetze und Verordnungen:<ref name="op">[http://www.bfkdo-op.at/aufgabe_struktur/katastrophenhilfsdienst/page.htm Bezirksfeuerkommando Oberpullendorf - Katastrophenhilfsdienst], Webseite www.bfkdo-op.at, abgerufen am 26. Juli 2015</ref>
* Burgenländisches Katastrophenhilfegesetz (KHG) - LGBl. 5/1985 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
* Burgenländisches Katastrophenhilfegesetz (KHG) - LGBl. 5/1986 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
* Burgenländisches Feuerwehrgesetz (FWG), LGBl. 49/1994 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
* Burgenländisches Feuerwehrgesetz (FWG), LGBl. 49/1994 (in der jeweiligen aktuellen Fassung)
* Verordnungen der Burgenländischen Landesregierung
* Verordnungen der Burgenländischen Landesregierung


== Aufgabenbereiche ==
== Aufgabenbereiche ==
Der Katastrophenhilfsdienst ist eingerichtet zur überregionalen  Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und/oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei folgenden Einsatzszenarien:
Der Katastrophenhilfsdienst ist eingerichtet zur überregionalen  Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und/oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei folgenden Einsatzszenarien:<ref name="op" />
*Großbränden
*Großbränden
*Elementarereignissen (Hochwasser, Sturm, Erdbeben usw.)
*Elementarereignissen (Hochwasser, Sturm, Erdbeben usw.)  
*Rettungseinsätzen
*Rettungseinsätzen
*Notversorgung der Bevölkerung
*Notversorgung der Bevölkerung
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