Vorarlberger Naturwacht
Vorarlberger Naturwacht | |
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Zweck: | Naturschutz |
Vorsitz: | Marion Eckert-Krause |
Gründungsdatum: | 1. April 1974 |
Sitz: | Feldkirch |
ZVR | 867700839 (BMI) |
Stand: | 5/2025 |
Website: | https://naturwacht-vorarlberg.at |
Die Vorarlberger Naturwacht ist eine Naturschutzorganisation und eine Hilfsorganisation der zuständigen Behörden in Vorarlberg. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet und bezweckt die Förderung der Interessen des Natur - und Landschaftsschutzes.[1]
Geschichte
Die Vorarlberger Naturwacht[2] wurde vor rund 60 Jahren als Bergwacht gegründet.[3] Am 1. April 1974 wurde der Verein der Vorarlberger Naturwächter gegründet.[4][5]
Rechtsgrundlage
Die Naturschutzgesetze in den einzelnen Bundesländern, so auch in Vorarlberg, sehen vor, dass ehrenamtliche Naturschutzwache-Organe die zuständigen Behörden bei der Umsetzung und Einhaltung der Gesetze unterstützen.[6]
In Vorarlberg ist die Naturwacht, wie in Wien und Niederösterreich, als privatrechtlicher Verein organisiert. Daher dürfen in Vorarlberg von Naturwächtern keine Organstrafmandate ausgestellt werden.[6][7] Der Naturwächter muss jedoch bestimmte, schwerwiegende Übertretungen des Naturschutzgesetzes der Bezirkshauptmannschaft anzeigen (so wie auch Waldaufseher, Jagdschutzorgane und Fischereiaufseher). Er kann auch Personen, die schwerwiegende Übertretungen begangen haben und auf frischer Tat angetroffen werden, anhalten und den Nachweis ihrer Identität verlangen. Dazu gehört auch, dass Fahrzeuge angehalten werden dürfen oder Gepäckstücke und andere Behältnisse (z. B. Rucksäcke) durchsucht werden können. Ist die Identität einer Person nicht bekannt oder wird diese nicht bekannt gegeben, kann der Naturwächter die Personen zum Zweck der Vorführung bei der Behörde (z. B. Polizei) auffordern. Eine Festnahme von Personen ist unter den Voraussetzungen des § 35 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bei Betretens auf frischer Tat unter Umständen möglich.[8]
Organisation
Vereinsorgane
Vereinsorgane sind die
- Generalversammlung (§§ 9 und 10 Vereinsstatut),
- die Landesleitung (§§ 11 bis 13 Vereinsstatut),
- die Rechnungsprüfer (§ 14 Vereinsstatut) und
- das Schiedsgericht (§ 15 Vereinsstatut).[9]
Landesleitung
Die Landesleitung setzt sich aus Obmann (auch Landesleiter genannt), dem stellvertretenden Obmann, dem Kassier, dem Schriftführer, Vertreter des Landes Vorarlberg sowie zwei Fachbeiräten zusammen.[10]
Der Obmann führt die Geschäfte des Vereins und wird vom Schriftführer unterstützt. Der Obmann vertritt den Verein auch nach außen, wobei für schriftliche Verpflichtungserklärungen zur Gültigkeit die Unterschrift des Obmannes uns des Schriftführers bzw. in finanziellen Angelegenheiten des Obmannes und des Kassiers erforderlich ist.[11]
Die gewählten Mitglieder der Landesleitung sind (Stand 2025):
- Marion Eckert-Krause (Landesleiterin),
- Edmund Hartmann (stellvertretender Landesleiter),
- Harald Nesensohn (Kassier),
- Birgit Bonner (Schriftführerin),
- Max Hartmann (Archiv),
- Nina Kräutler-Ferrari (Öffentlichkeitsarbeit).[12][13][14]
In Bezug auf die hoheitlichen Funktionen ist der zuständige Landesrat beim der Vorarlberger Landesregierung bzw. die dem untergeordnete Bezirkshauptmannschaft gegenüber der Vorarlberger Naturwacht bzw. den Naturwächtern weisungsbefugt.[15][16] Die Aufgaben der Vorarlberger Naturwacht werden von der Vorarlberger Landesregierung jährlich finanziell unterstützt.[17][18][19]
Gebietsbetreuung / Regionsmanagement
Für spezielle Schutzgebiete kann die zuständige Behörde mit Bescheid Gebietsbetreuer (auch Regionsmanager genannt) bestellen, „deren Aufgabenbereich sich auf mehr als ein Schutzgebiet im größeren Zusammenhang einer Region erstreckt“. Diese unterstützen die zuständige Behörde bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen.
Gebietsbetreuer müssen – neben den sonstigen Voraussetzungen eines Naturwächters - insbesondere auch über die für Gebietsbetreuer erforderlichen Fach- und Ortskenntnisse verfügen. Ihre Aufgaben können zum Beispiel sein:
- Beratungs- und Informationstätigkeiten,
- Beobachtung und Dokumentation des Erhaltungszustandes des Schutzgebietes,
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Pflege-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen,
- Beurteilung der Auswirkungen von Vorhaben,
- Anzeige von Verwaltungsübertretungen,
- Koordination der Gebietsbetreuung innerhalb der Region.[20]
Naturwachtgruppen
Naturwächter in Vorarlberg werden von der Vorarlberger Landesregierung bestellt. Naturwächter sind Behörden-Hilfsorgane[21] und für die Kontrolle der Einhaltung der verschiedenen Verordnungen zu Natur- und Umweltschutz in Vorarlberg mit zuständig. Die regionalen Naturwachtgruppen mit rund 200 Mitgliedern werden durch die Landesleitung überregional vertreten. Insgesamt gibt es 12 Naturwachtgruppen (Stand 2025).
- Naturwachtgruppe Feldkirch mit 23 Aktiven
- Naturwachtgruppe Götzis mit 25 Aktiven
- Naturwachtgruppe Klostertal/Montafon mit 20 Aktiven
- Naturwachtgruppe Bregenzerwald mit 13 Aktiven
- Naturwachtgruppe Dornbirn mit 24 Aktiven
- Naturwachtgruppe Rheindelta Bodensee mit 26 Aktiven
- Naturwachtgruppe Bludenz mit 10 Aktiven
- Naturwachtgruppe Großes Walsertal mit 14 Aktiven
- Naturwachtgruppe Frastanz mit 9 Aktiven
- Naturwachtgruppe Wolfurt mit 20 Aktiven
- Naturwachtgruppe Kleinwalsertal mit 2 Aktiven
- Naturwachtgruppe Nenzing mit 12 Aktiven.[3][10][22]
Die Naturwachtgruppen (auch Ortsgruppen genannt) gliedern sich organisatorich in Naturwachtsgruppenleiter / Ortsgruppenleiter, Kassier und Schriftführer und deren jeweiligen Stellvertreter sowie die Naturwächter.[16] Diese Naturwachtgruppen haben keine Rechtspersönlichkeit.[23]
ABNÖ
Die Vorarlberger Naturwacht ist Teil der Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Naturwachten Österreichs (ABNÖ).
Naturschutzanwalt
Gemäß § 18 Naturschutzverordnung ist die Vorarlberger Naturwacht und BirdLife Österreich, Landesgruppe Vorarlberg, berechtigt eine Person zur Bestellung als Naturschutzanwalt und eines Stellvertreters vorzuschlagen.
Naturwächter
Bestellung
§ 54 Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung[24] regelt, dass die zuständige Behörde in den Angelegenheiten des Naturschutzes durch Bescheid Naturwächter bestellen kann. Abgesehen von der jederzeitigen Widerrufbarkeit der Bestellung, Tod oder bei Verzicht, ist ein Naturwächter in der Regel für höchstens fünf Jahre bestellt, wobei eine Wiederbestellung möglich ist, die jedoch an den Besuch von mindestens drei Fortbildungsveranstaltungen in den vergangenen fünf Jahre geknüpft ist.[25]
Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich in der Regel auf den Bezirk, in dem der Naturwächter bestellt wurde (also nicht nach seinem Wohnsitz).
Dienstausweis und Dienstabzeichen sind eigens mittels Verordnung festgelegt.
Aufgaben
Hauptaufgabe der Naturwacht bzw. der Naturwächter in Vorarlberg ist die Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung.[26] Hinzu kommen ergänzend:
- Dienstgänge in Schutzgebieten,
- Amtshilfe bei Vorhaben mit naturschutzrechtlichen Auflagen,
- Neophyten-Management,
- Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten,
- Monitoring von Schutzgütern,
- Unterstützung bei der Ausbildung neuer Naturwächter.[16][27][28]
Ausbildung zum Naturwächter
Um Naturwächter und damit ordentliches Mitglied bei der Vorarlberger Naturwacht zu sein, muss eine kostenlosen Ausbildung und eine mündlichen Prüfung abgelegt werden. Neben den persönlichen Voraussetzungen (z. B. ausreichende körperliche und geistige Fitness, Verlässlichkeit, Unbescholtenheit, Ablegung eines Eides etc.) wird durch diese Prüfung die fachliche Eignung festgestellt. Diese fachliche Eignung wird in sechs Theorieeinheiten und drei Exkursionen, in denen die
- Anwendung des Naturschutzgesetzes,
- Naturschutz im Allgemeinen,
- geschützten Tier- und Pflanzenarten etc.
erlernt wird, vermittelt.[29][30][31]
Bekannte Mitglieder der Vorarlberger Naturwacht
Siehe auch
Webseite
Vorarlberger Naturwacht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons
Einzelnachweise
- ↑ § 2 der Vereinsstatuten (Vereinsstatuten 2004).
- ↑ Gemäß Statuten und Naturschutzverordnung: Verein der Vorarlberger Naturwächter.
- ↑ 3,0 3,1 Naturwacht Vorarlberg übergibt Ausweise an zehn KursabsolventInnen, Webseite: presse.vorarlberg.at vom 15. Juli 2022.
- ↑ Vereinsregisterauszug, abgefragt am 17. Mai 2025.
- ↑ Naturwacht Vorarlberg, Herrengasse 14, 6800 Feldkirch, ZVR-Zahl 867700839.
- ↑ 6,0 6,1 Wer oder was ist eigentlich die ABNÖ?, Webseite: naturwacht-vorarlberg.at, abgerufen am 17. Mai 2025.
- ↑ § 3 Zif. 3 Vereinsstatuten 2004: „Der Verein strebt die Anerkennung der Vorarlberger Naturwacht als Körperschaft öffentlichen Rechts an.“
- ↑ § 55 und § 55a Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997.
- ↑ § 8 Vereinsstatuten 2004.
- ↑ 10,0 10,1 Landesleitung, Webseite: naturwacht-vorarlberg.at, abgerufen am 17. Mai 2025.
- ↑ § 13 Vereinsstatuten 2004.
- ↑ Naturwacht Vorarlberg : Gelungene Premiere der Generalversammlung, Webseite: vol.at vom 24. März 2025.
- ↑ Siehe auch: Naturwacht unter neuer Leitung, Webseite: presse.vorarlberg.at vom 8. März 2020.
- ↑ Neuwahlen bei der Vorarlberger Naturwacht, Webseite: vol.at vom 5. April 2023.
- ↑ § 56a Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997.
- ↑ 16,0 16,1 16,2 Naturwachtsausbildung Organisation, Webseite: naturwacht-vorarlberg.at, abgerufen am 17. Mai 2025.
- ↑ LR Rauch: „Vorarlberger Naturwacht leistet wertvolle Arbeit“, Webseite: presse.vorarlberg.at vom 10. März 2019.
- ↑ Naturschutzbund und Naturwacht – wichtige Anwälte für unsere Umwelt, Webseite: presse.vorarlberg.at vom 8. November 2021.
- ↑ § 3 Zif. 4 Vereinsstatuten 2004.
- ↑ § 55a Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997.
- ↑ LR Gantner: „Ehrenamtliches Engagement für unseren Natur- und Lebensraum“, Webseite: presse.vorarlberg.at vom 1. Februar 2025.
- ↑ Naturwachtgruppen, Webseite: naturwacht-vorarlberg.at, abgerufen am 11. Mai 2025.
- ↑ § 7 Zif. 3 Vereinsstatuten 2004: „Der Verein strebt die Anerkennung der Vorarlberger Naturwacht als Körperschaft öffentlichen Rechts an.“
- ↑ LGBl.Nr. 22/1997.
- ↑ § 20 Abs. 2 Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, Naturschutzverordnung, LGBl.Nr. 8/1998.
- ↑ „Naturwächterinnen und -wächter erfüllen wichtige Funktion“, Webseite: presse.vorarlberg.at vom 25. Mai 2018.
- ↑ Naturwacht Vorarlberg, Webseite: freiwillig-engagiert.at, abgerufen am 17. Mai 2025.
- ↑ Herzlich Willkommen auf der Homepage der Naturwacht Vorarlberg, Webseite: naturwacht-vorarlberg.at, abgerufen am 17. Mai 2025.
- ↑ Siehe § 54 Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997.
- ↑ “Naturwacht Vorarlberg unter neuer Leitung” in VORARLBERGER JAGD vom Juli/August 2020, S. 26.
- ↑ § 21 Naturschutzverordnung,.