Geschichte der Feuerwehr im Burgenland: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahr 1931 wurde die Schaffung eines landeseinheitlichen [[Feuerwehrpass]]es als [[w:Ausweis|Legitimation]] für alle Feuerwehrmänner beschlossen.
Im Jahr 1931 wurde die Schaffung eines landeseinheitlichen [[Feuerwehrpass]]es als [[w:Ausweis|Legitimation]] für alle Feuerwehrmänner beschlossen.


1932 gabe es ein Abkommen zwischen Rotem Kreuz und Feuerwehr, bei der die Feuerwehren als ganzes freiwillig dem Roten Kreuz beitreten sollten, um eine noch bessere Vernetzung der beiden Organisationen zu schaffen. In diesem Jahr wurde auch durch die Gemeindeordnung zugesichert, dass den Feuerwehren 2% des Jahresvoranschlages der Gemeindebudgets zukommen würde. Auch Versicherungsgelder sollten der Feuerwehr zukommen.
1932 gab es ein Abkommen zwischen Rotem Kreuz und Feuerwehr, bei der die Feuerwehren als ganzes freiwillig dem Roten Kreuz beitreten sollten, um eine noch bessere Vernetzung der beiden Organisationen zu schaffen. In diesem Jahr wurde auch durch die Gemeindeordnung zugesichert, dass den Feuerwehren 2% des Jahresvoranschlages der Gemeindebudgets zukommen würde. Auch Versicherungsgelder sollten der Feuerwehr zukommen.


Unter dem Landesrat und Feuerwehrkommandanten der FF Eisenstadt [[w:Franz Strobl (Politiker, 1897)|Franz Strobl]] wurde die Feuerwehr aus dem Vereinsgesetz herausgenommen, nachdem Strobl schon 1933 versuchte die Feuerwehren als Mitglieder der [[w:Vaterländische Front|Vaterländischen Front]] zu gewinnen. Sie wurden mit dem [[w:Feuerwehrgesetz (Österreich)|Feuerwehrgesetz]] von 1935, das mit Ausnahme der [[w:Zeit des Nationalsozialismus|NS-Zeit 1938-1945]] bis 1994 galt, bereits [[w:Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]]. Auch die Möglichkeit einer [[w:Pflichtfeuerwehr|Pflichtfeuerwehr]] wurde im Gesetz verankert. Der Sitz des Landesfeuerwehrkommandos wurde mit Eisenstadt, das damals bereits Landeshauptstadt war, festgelegt. Auch der Sitz Bezirksfeuerwehrkommanden wurde mit dem Sitz der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde geregelt.
Unter dem Landesrat und Feuerwehrkommandanten der FF Eisenstadt [[w:Franz Strobl (Politiker, 1897)|Franz Strobl]] wurde die Feuerwehr aus dem Vereinsgesetz herausgenommen, nachdem Strobl schon 1933 versuchte die Feuerwehren als Mitglieder der [[w:Vaterländische Front|Vaterländischen Front]] zu gewinnen. Sie wurden mit dem [[w:Feuerwehrgesetz (Österreich)|Feuerwehrgesetz]] von 1935, das mit Ausnahme der [[w:Zeit des Nationalsozialismus|NS-Zeit 1938-1945]] bis 1994 galt, bereits [[w:Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]]. Auch die Möglichkeit einer [[w:Pflichtfeuerwehr|Pflichtfeuerwehr]] wurde im Gesetz verankert. Der Sitz des Landesfeuerwehrkommandos wurde mit Eisenstadt, das damals bereits Landeshauptstadt war, festgelegt. Auch der Sitz Bezirksfeuerwehrkommanden wurde mit dem Sitz der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde geregelt.
Im Jahr 1936 wurde verstärkt die Führungsstruktur ausgebildet. Da der Verband über keine eigene Schule verfügte, wurden Kurse an der [[Landesfeuerwehrschule Tulln#Standort Wiener Neustadt|niederösterreichischen Landesfeuerwehrschule]] in [[Wiener Neustadt]] besucht. Die Ausbildung erfolgte auch in Richtung [[w:Luftschutz|Luft-]] und Gasschutz und der damit verbundenen militärischen Ausrichtung. Die Feuerwehren erhielten durch die ''Sondermiliz-Verordnung diese beiden Agenden der Landesverteidigung übertragen. Die gesamte Feuerwehrstruktur wurde zentralistischer organisiert, was sich auch im gesamten Einkauf widerspiegelte. So mussten die Feuerwehren beim Landesverband für ihre Einkäufe schriftlich ansuchen und durften nur bei Lieferanten einkaufen, die bestimmte Richtlinien einhielten.
Im selben Jahr wurde auch der [[w:Spinnenhelm#Spinnenhelm bei der Feuerwehr|Spinnenhelm]] ''Wiener Form'' aus Leichtmetall mit dem [[w:Burgenländisches Wappen|Burgenländischen Wappen]] als Standard eingeführt. Mit der ''Versicherungsabgabe'' konnte der Ankauf von Motorspritzen, sowie der Bau von Gerätehäusern subventioniert werden. Die aktuell aktiven Feuerwehren wurden sowie der Landesfeuerwehrverband im Jahr 1936 in das [[w:Feuerwehrregister|Feuerwehrregister]] eingetragen, wodurch das Gesetz von 1935 volle Rechtskraft erlangte.
== Anschluss 1938 ==
Mit dem [[w:Anschluss Österreichs|Anschluss]] im Frühjahr 1938 wurden das Landesfeuerwehrkommando mit Franz Strobl als Kommandanten vom Dienst enthoben. Unmittelbar bedeutete das auch ein Ende des Baues einer Landefeuerwehrschule, dessen Baubeginn für April 1938 nahe der Magdalenenkapelle in Eisenstadt vorgesehen war.
Fürs erste blieben waren die Auswirkungen noch nicht so gravieren. Orts- und Bezirkskommanden blieben vorerst bestehen. Mit dem Gesetz über die Gebietsänderungen vom 1. Oktober 1938 wurde die nördlichen drei Bezirke dem ehemaligen [[Niederösterreich]] zugeschlagen. Auch die Großgemeinde [[w:Petržalka|Engerau]] ({{SkS|Petržalka}}), die schon vor 1918 zum Bezirk Neusiedl am See gehörte, wurde aufgrund des [[w:Münchner Abkommen|Münchner Abkommens]] dem deutschen Reich einverleibt.
Dem Landesfeuerwehrkommando folgte für das nördliche Burgenland das ''Gaukommando Niederdonau'' unter dem Gauhauptmann ''Josef Mayer''.
Da eine große Zahl der Feuerwehrmänner einrücken mussten, war eines der größten Problem, die Bereitschaft, die auf die sogenannten [[w:Unabkömmlichstellung (UK) und Zurückstellung|Unabkömmlichen]] reduziert war, aufrecht zu erhalten. Auch die Reservisten wurden wieder in den Aktivstand versetzt. Zu guter Letzt musste auch auf die 14-18 jährigen aus der [[w:Hitlerjugend|HJ]] zurückgegriffen werden.