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Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg bestanden in einigen österreichischen Bundesländern besondere Abgaben bzw. Steuern zu Gunsten von Kriegsversehrten des [[w:Erster Weltkrieg|Ersten Weltkiegs]] (Kriegsopferabgabe, Invalidenabgabe etc. genannt). Diese Abgaben bzw. Steuern wurden auch nach dem [[w:Anschluss Österreichs|Anschluss Österreichs an Nazi-Deutschland]] nicht immer aufgehoben, sondern es bestanden lediglich Ausnahmen für ''kulturell und propagandistisch wertvolle Filme'' bzw. Veranstaltungen (z. B. Parteiveranstaltungen der [[w:NSDAP|NSDAP]]).<ref> Klaus Christian Vögl: Angeschlossen und gleichgeschaltet: Kino in Österreich 1938–1945, Wien 2018, Böhlau Verlag, ISBN: 978-3-205-20297-4, S. 205.</ref><ref>Siehe auch: Einführung fürsorgerechtlicher Vorschriften im Lande Österreich vom 3. September 1938, GBlÖ Nr. 397/1938; zweite Verordnung über die Einführung fürsorgerechtlicher Vorschriften in der Ostmark vom 20. November 1939.</ref> | Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg bestanden in einigen österreichischen Bundesländern besondere Abgaben bzw. Steuern zu Gunsten von Kriegsversehrten des [[w:Erster Weltkrieg|Ersten Weltkiegs]] (Kriegsopferabgabe, Invalidenabgabe etc. genannt). Diese Abgaben bzw. Steuern wurden auch nach dem [[w:Anschluss Österreichs|Anschluss Österreichs an Nazi-Deutschland]] nicht immer aufgehoben, sondern es bestanden lediglich Ausnahmen für ''kulturell und propagandistisch wertvolle Filme'' bzw. Veranstaltungen (z. B. Parteiveranstaltungen der [[w:NSDAP|NSDAP]]).<ref> Klaus Christian Vögl: Angeschlossen und gleichgeschaltet: Kino in Österreich 1938–1945, Wien 2018, Böhlau Verlag, ISBN: 978-3-205-20297-4, S. 205.</ref><ref>Siehe auch: Einführung fürsorgerechtlicher Vorschriften im Lande Österreich vom 3. September 1938, GBlÖ Nr. 397/1938; zweite Verordnung über die Einführung fürsorgerechtlicher Vorschriften in der Ostmark vom 20. November 1939.</ref> | ||
Die Vorarlberger Kriegsopferabgabe ist eine von mehreren Zuwendungen, welche für kriegsgeschädigte Personen oder deren Angehörigen nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet wurde.<ref>Siehe z. B. auch das Bundesgesetz vom 4. Juli 1947, BGBl. 183/1947, über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und die Opfer politischer Verfolgung (Opferfürsorgegesetz), welches Personen unterstützt, ''die um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich, insbesondere gegen Ideen und Ziele des Nationalsozialismus, mit der Waffe in der Hand gekämpft oder sich rückhaltlos in Wort oder Tat'' eingesetzt haben und hierfür in der Zeit vom 6. März 1933 bis zum 9. Mai 1945 getötet oder verletzt etc. wurden. Siehe auch: Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 152 oder das Heeresentschädigungsgesetz, BGBl. I Nr. 162/2015.</ref> | Die Vorarlberger Kriegsopferabgabe ist eine von mehreren Zuwendungen, welche für kriegsgeschädigte Personen oder deren Angehörigen nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet wurde.<ref>Siehe z. B. auch das Bundesgesetz vom 4. Juli 1947, BGBl. 183/1947, über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und die Opfer politischer Verfolgung (Opferfürsorgegesetz), welches Personen unterstützt, ''die um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich, insbesondere gegen Ideen und Ziele des Nationalsozialismus, mit der Waffe in der Hand gekämpft oder sich rückhaltlos in Wort oder Tat'' eingesetzt haben und hierfür in der Zeit vom 6. März 1933 bis zum 9. Mai 1945 getötet oder verletzt etc. wurden. Siehe auch: Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 152 oder das Heeresentschädigungsgesetz, BGBl. I Nr. 162/2015 oder das Bundesgesetz vom 19. Oktober 1960 über die Errichtung eines Kriegsopferfonds (Kriegsopferfondsgesetz, BGBl 217/1960), aus dem Personen, die als Beschädigte oder Witwen einen Anspruch auf eine Rente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, (BGBl. Nr. 152) haben, Ansprüche ableiten konnten.</ref> | ||
2017 forderten die [[w:NEOS|NEOS]] im Vorarlberger Landtag eine Abschaffung der Kriegsopferabgabe. Dies wurde jedoch von der [[w:Koalition (Politik)|Koalition]] [[w:ÖVP|ÖVP]]/[[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|GRÜNE]] noch abgelehnt.<ref name=VN1>Michael Prock: [https://www.vn.at/vorarlberg/2017/10/18/kriegsopferfonds-des-landes-bleibt-wohl-erhalten.vn Kriegsopferfonds des Landes bleibt wohl erhalten], Vorarlberger Nachrichten online vom 22. September 2017.</ref> | 2017 forderten die [[w:NEOS|NEOS]] im Vorarlberger Landtag eine Abschaffung der Kriegsopferabgabe. Dies wurde jedoch von der [[w:Koalition (Politik)|Koalition]] [[w:ÖVP|ÖVP]]/[[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|GRÜNE]] noch abgelehnt.<ref name=VN1>Michael Prock: [https://www.vn.at/vorarlberg/2017/10/18/kriegsopferfonds-des-landes-bleibt-wohl-erhalten.vn Kriegsopferfonds des Landes bleibt wohl erhalten], Vorarlberger Nachrichten online vom 22. September 2017.</ref> | ||
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== Abgabe == | == Abgabe == | ||
=== Anspruchsberechtigte === | === Anspruchsberechtigte === | ||
''Kriegsopfer'' im Sinne des Kriegsopferabgabegesetz sind [[w:Mensch|Personen]], die von organisierter [[w:Gewalt|Gewalt]], die im Rahmen von bewaffneten [[w:Konflikt|Konflikten]] im Zuge des [[w:Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] ausgeübt wurde, betroffen waren und dadurch nachhaltige Schäden an ihrer Gesundheit erlitten haben ([[w:Kriegsversehrte| Kriegsversehrte]]) als auch [[w:Hinterbliebener|Hinterbliebene]] von Personen, die an den Folgen einer solchen Schädigung gestorben sind (Kriegshinterbliebene),<ref>Joachim Becker: [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kriegsopfer-37172 ''Kriegsopfer''] Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 22. September 2019</ref> nicht dagegen die durch direkte [[w:Krieg|Kriegseinwirkung]] Getöteten selbst.<ref>[https://www.wissenschaft.de/geschichte-archaeologie/mehr-kriegstote-als-angenommen/ ''Mehr Kriegstote als angenommen''] [[w:Bild der Wissenschaft|wissenschaft.de]], 20. Juni 2008</ref><ref name=VN1 /> | ''Kriegsopfer'' im Sinne des Kriegsopferabgabegesetz sind [[w:Mensch|Personen]], die von organisierter [[w:Gewalt|Gewalt]], die im Rahmen von bewaffneten [[w:Konflikt|Konflikten]] im Zuge des [[w:Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] ausgeübt wurde, betroffen waren und dadurch nachhaltige Schäden an ihrer Gesundheit erlitten haben ([[w:Kriegsversehrte| Kriegsversehrte]]) als auch [[w:Hinterbliebener|Hinterbliebene]] von Personen, die an den Folgen einer solchen Schädigung gestorben sind (Kriegshinterbliebene),<ref>Joachim Becker: [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kriegsopfer-37172 ''Kriegsopfer''] Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 22. September 2019</ref> nicht dagegen die durch direkte [[w:Krieg|Kriegseinwirkung]] Getöteten selbst.<ref>[https://www.wissenschaft.de/geschichte-archaeologie/mehr-kriegstote-als-angenommen/ ''Mehr Kriegstote als angenommen''] [[w:Bild der Wissenschaft|wissenschaft.de]], 20. Juni 2008</ref><ref name=VN1 /><ref>Siehe auch: Verena Pawlowsky, Harald Wendelin, ''Die Wunden des Staates: Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938'', Wien 2015, Böhlau Verlag, ISBN 978-3-205-79598-8, S. 500 ([https://books.google.at/books?id=HK6lDAAAQBAJ&pg=PA500&lpg=PA500&dq=Vorarlberger+Landes+Kriegsopferfonds&source=bl&ots=3VRqrvxsqX& google books]).</ref> | ||
Als Kriegsopfer im Sinne des Kriegsopferabgabegesetz werden hingegen nicht Personen bezeichnet, deren weiteres Leben durch die Konsequenzen bewaffneter Konflikte geprägt wurde, zum Beispiel [[w:Vertreibung|Vertriebene]], [[w:Flüchtling| Flüchtlinge]] oder [[w:Kriegskind|Kriegskinder]].<ref>[[w:Hartmut Radebold|Hartmut Radebold]]: ''Abwesende Väter und Kriegskindheit. Fortbestehende Folgen in Psychoanalysen.'' Vandenhoeck und Ruprecht Verlag Göttingen 2004, sowie ''Kindheiten im Zweiten Weltkrieg. Kriegserfahrungen und deren Folgen aus psychohistorischer Perspektive.'' Juventa-Verlag Weinheim/München 2006</ref> | Als Kriegsopfer im Sinne des Kriegsopferabgabegesetz werden hingegen nicht Personen bezeichnet, deren weiteres Leben durch die Konsequenzen bewaffneter Konflikte geprägt wurde, zum Beispiel [[w:Vertreibung|Vertriebene]], [[w:Flüchtling| Flüchtlinge]] oder [[w:Kriegskind|Kriegskinder]].<ref>[[w:Hartmut Radebold|Hartmut Radebold]]: ''Abwesende Väter und Kriegskindheit. Fortbestehende Folgen in Psychoanalysen.'' Vandenhoeck und Ruprecht Verlag Göttingen 2004, sowie ''Kindheiten im Zweiten Weltkrieg. Kriegserfahrungen und deren Folgen aus psychohistorischer Perspektive.'' Juventa-Verlag Weinheim/München 2006</ref> |
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