Benutzer Diskussion:Ernst Heim/Pro Vorarlberg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Josef Winiger ==
{{Zitat|Die Interpellation, die Ständerat Winiger mit 14 Mitunterzeichnern einbrachte, hieß:
„Die Unterzeichneten wünschen vom Bundesrat zu vernehmen, was bisher geschehen sei, und noch geschehen
werde, um der Bevölkerung von Vorarlberg in ihrer derzeitigen Notlage Hilfe zu leisten. Sie wünschen in Hinsicht auf die Bestrebungen des Landes Vorarlberg zum Anschluss an die Schweiz
erneut Aufschluss zu erhalten.“ Neben der Volkspetition und den zwei Interpellationen erfolgte aber
noch eine dritte Aktion. 101 Mitglieder der Bundesversammlung (86 Nationalräte und 15 Ständeräte) richteten eine Eingabe an den Bundesrat, in der sie der Meinung Ausdruck gaben, daß die
letzten politischen und wirtschaftlichen Vorgänge in Vorarlberg die schweizerischen Interessen
berührten, die nicht ohne Schutz gelassen werden dürften. Das Vorarlberger Volk scheine in der
Ausübung der Selbstbestimmung behindert zu sein. Es ergebe sich die Frage, ob die Schweiz auf
Grund des Hilferufes des Vorarlberger Volkes vom 10. August 1919 nicht als Fürsprecherin die
Angelegenheit vor den Völkerbund bringen sollte. Die Sache sei umso ernster, als von dritter Seite
Bemühungen eingesetzt hätten, Vorarlberg wirtschaftlich und politisch in den Machtbereich eines
Großstaates zu ziehen, dem es nicht anzugehören wünsche. Man brauche nicht gleich an die Aufnahme eines neuen Kantons zu denken, aber eine sichere, politische und wirtschaftliche Anlehnung
an die Schweiz sei für Vorarlberg nötig.
Die schlechten Geldverhältnisse Österreichs hatten es Vorarlberg unmöglich gemacht, mit der
Schweiz weiter in wirtschaftlicher Verbindung zu bleiben und die Versorgung von Deutschland her
wurde in die Wege geleitet. Die Schweizer fürchteten nun, dass der wirtschaftlichen Anlehnung an
Deutschland die politische folgen könnte und mit der Angst vor einer Konkurrenz, besonders auch
in der Ausbeutung der Vorarlberger Wasserkräfte, verstärkte sich das Interesse an Vorarlberg. Alle
Aufforderungen der Schweizer Anschlussfreunde, die den Bundesrat aus seiner passiven Haltung
herauslocken wollten, wurden durch die Rede Calonders vom 21.11.1919, in der er im Ständerat die
Interpellation Winigers beantwortete, befriedigt. In dieser Rede strich Calonder, im Gegensatz zu
seiner Rede vom 28. Juni 1919, besonders die materiellen Vorteile eines Anschlusses heraus und
nahm überhaupt einen Kurswechsel vor. Bis jetzt hatte er die Anerkennung des Vorarlberger
Selbstbestimmungsrechtes durch Wien zur Voraussetzung von Verhandlungen gemacht, nun
betonte er nur mehr die Nichteinmischung in österreichische Verhältnisse und die Absicht,
Vorarlberg bei der Erringung seiner Selbstbestimmung beim Völkerbunde aktiv zu unterstützen. 33)
„Der Bundesrat hält dafür, der entscheidende Moment sei gekommen, um so oder anders Stellung
zu nehmen. Nach seiner Überzeugung bedeutet der eventuelle Anschluss des tüchtigen Vorarlberger
Volkes an die Schweiz eine Stärkung unserer Volkskraft. Es liegt in der natürlichen Entwicklung
unseres Staates, diese Bevölkerung nicht von uns zu stoßen, sondern durch freundliche Hilfe sie zu
uns zu ziehen.“ Besonders nachdrücklich betonte Bundesrat Calonder das große Interesse, das die
Schweiz an einem Nichtzustandekommen des Anschlusses Vorarlbergs an Deutschland habe. Die
Schweiz fürchte den deutschen Einfluss. Am meisten Aufsehen verursachten die folgenden Sätze
seiner Rede:
„Unter allen Umständen entspricht es der Auffassung des Schweizer Volkes, wenn
das Vorarlberg, falls es sich von Österreich loslösen will, vorläufig als selbständiger kleiner Staat
sich konstituiert und auf dieser Grundlage in ein enges politisches und wirtschaftliches Verhältnis
zur Schweiz tritt. Wir werden dem Vorarlberger Volk gegebenenfalls in jeder Beziehung behilflich
sein, seine staatliche Selbständigkeit zu erlangen. Wir werden den Vorarlbergern, wenn sie sich
neuerdings an uns wenden, erklären, dass wir sie gegebenenfalls wirtschaftlich und politisch unterstützen. Der Völkerbund würde sicher das Selbstbestimmungsrecht anerkennen, Kompensationsforderungen von Italien seien nicht zu befürchten. Namens des Bundesrates gelangte Calonder zu
folgender Konklusion:
„Die Schweiz mischt sich in keiner Weise in die inneren Verhältnisse
zwischen dem Vorarlberg und Österreich ein. Für den Fall aber, dass die Loslösung des Vorarlbergs
von Österreich in Frage kommen sollte, würde der Bundesrat auf Wunsch des Vorarlbergs mit
ganzer Kraft dessen Bestrebungen zur Verwirklichung seines Selbstbestimmungsrechtes, sei es
beim Völkerbund, sei es bei der Pariser Konferenz, unterstützen. Der Bundesrat ist ferner bereit,
dem Vorarlberg angemessene wirtschaftliche Unterstützung angedeihen zu lassen, namentlich in
der Form von Kreditgewährung und Lieferung von Lebensmitteln.“ – Vorarlberg sollte also in ein
ähnliches Verhältnis zur Schweiz treten wie Liechtenstein. Damit hätte die Schweiz zwei Fliegen
auf einen Schlag gehabt. Durch eine bloße Schutzstellung über Vorarlberg hätte sie den Vorwurf
des Imperialismus vermieden und ihre Neutralität in keiner Weise verletzt, und durch die Selbständigkeitserklärung Vorarlbergs wäre verhindert worden, dass bei einem etwaigen Anschlusse Österreichs an Deutschland, das Ländle mitgerissen worden wäre. Außerdem entsprach es ja durchaus
dem eidgenössischen Staatsgedanken, keine Provinzen zu annektieren, sondern nur solche Gebiete
in den Bund aufzunehmen, die sich vorher als selbständige Staaten konstituiert und ein Aufnahmebegehren gestellt hatten.
|Elfriede Auguste Zuderell}}
*Zuderell S 23ff
== Felix Louis Calonder ==  
== Felix Louis Calonder ==  
{{Zitat|[...] in Anlehnung an die zweite Fassung von  
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