Brandmeister: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 9: Zeile 9:
{{AT-3}}
{{AT-3}}
:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei einer Dienstverwendung als Zugskommandant, Feuerwachekommandant, Ausbilder in der Feuerwehr, Fahrmeister oder Zeugmeister
:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei einer Dienstverwendung als Zugskommandant, Feuerwachekommandant, Ausbilder in der Feuerwehr, Fahrmeister oder Zeugmeister
''Diestgrade des gleichen Spiegels mit anderen Grundfarben:''
{|class ="wikitable"
|[[Datei:Dgrd vm.noe.svg|60px|rahmenlos]]||Verwaltungsmeister VM||Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes (LdV) / Gehilfe des LdV / Gehilfe des LdVLeiter des Verwaltungsdienstes (LdV) / Stellvertreter des LdV / Gehilfe des LdV||wird vom Kommandanten ernannt
|}
{{AT-4}}
{{AT-4}}
:
:
Zeile 15: Zeile 21:
{{AT-6}}
{{AT-6}}
:Den Dienstgrad Brandmeister bekommt ein Zugskommandant.
:Den Dienstgrad Brandmeister bekommt ein Zugskommandant.
''Diestgrade des gleichen Spiegels mit anderen Grundfarben:''
{|class ="wikitable"
|[[Datei:Dgrd vm.noe.svg|60px|rahmenlos]]||Brandinspektor der Verwaltung (BI d.V.)||Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr oder des Bereichsfeuerwehrverbandes
|-
|[[Datei:Dgrd bmdf.stmk.svg|60px|rahmenlos]]||Brandmeister des Fachdienstes (BM d.F.)||Beauftragter für ein Sachgebiet einer Feuerwehr oder des Bereichsfeuerwehrverbandes
|-
|[[Datei:Dgrd bmds.stmk.svg|60px|rahmenlos]]||Brandmeister des Sanitätsdienstes (BM d.S.)||Beauftragter für den Sanitätsdienst einer Feuerwehr oder des Bereichsfeuerwehrverbandes
|}
{{AT-7}}
{{AT-7}}
:Ein Zugskommandant mit einer Dienstzeit weniger als 6 Jahre in dieser Funktion trägt diesen Dienstgrad.
:Ein Zugskommandant mit einer Dienstzeit weniger als 6 Jahre in dieser Funktion trägt diesen Dienstgrad.

Navigationsmenü