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:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei einer Dienstverwendung als Zugskommandant, Feuerwachekommandant, Ausbilder in der Feuerwehr, Fahrmeister oder Zeugmeister | :Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei einer Dienstverwendung als Zugskommandant, Feuerwachekommandant, Ausbilder in der Feuerwehr, Fahrmeister oder Zeugmeister | ||
''Diestgrade des gleichen Spiegels mit anderen Grundfarben:'' | |||
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|[[Datei:Dgrd vm.noe.svg|60px|rahmenlos]]||Verwaltungsmeister VM||Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes (LdV) / Gehilfe des LdV / Gehilfe des LdVLeiter des Verwaltungsdienstes (LdV) / Stellvertreter des LdV / Gehilfe des LdV||wird vom Kommandanten ernannt | |||
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{{AT-6}} | {{AT-6}} | ||
:Den Dienstgrad Brandmeister bekommt ein Zugskommandant. | :Den Dienstgrad Brandmeister bekommt ein Zugskommandant. | ||
''Diestgrade des gleichen Spiegels mit anderen Grundfarben:'' | |||
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|[[Datei:Dgrd vm.noe.svg|60px|rahmenlos]]||Brandinspektor der Verwaltung (BI d.V.)||Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr oder des Bereichsfeuerwehrverbandes | |||
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|[[Datei:Dgrd bmdf.stmk.svg|60px|rahmenlos]]||Brandmeister des Fachdienstes (BM d.F.)||Beauftragter für ein Sachgebiet einer Feuerwehr oder des Bereichsfeuerwehrverbandes | |||
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|[[Datei:Dgrd bmds.stmk.svg|60px|rahmenlos]]||Brandmeister des Sanitätsdienstes (BM d.S.)||Beauftragter für den Sanitätsdienst einer Feuerwehr oder des Bereichsfeuerwehrverbandes | |||
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:Ein Zugskommandant mit einer Dienstzeit weniger als 6 Jahre in dieser Funktion trägt diesen Dienstgrad. | :Ein Zugskommandant mit einer Dienstzeit weniger als 6 Jahre in dieser Funktion trägt diesen Dienstgrad. |