Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1930/31: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Fahrtentschädigung''': In der Angelegenheit der Fahrtentschädigung St. Pölten - Fair wurde entschieden, dass beide Verbände die Hälfte der Kosten zu tragen haben. St. Pölten hat daher an Fair (eventuell im Wege des Verbandes) den Betrag von S 33 bis längstens 15. Dezember 1930 zu zahlen, widrigenfalls automatisch die Suspens verhängt wird.  
*'''Fahrtentschädigung''': In der Angelegenheit der Fahrtentschädigung St. Pölten - Fair wurde entschieden, dass beide Verbände die Hälfte der Kosten zu tragen haben. St. Pölten hat daher an Fair (eventuell im Wege des Verbandes) den Betrag von S 33 bis längstens 15. Dezember 1930 zu zahlen, widrigenfalls automatisch die Suspens verhängt wird.  
:Nach Verordnung der Internationalen Eishockeyliga tritt die Änderung sofort in Kraft<ref>Der Eishockeysport 28. November 1930
:Nach Verordnung der Internationalen Eishockeyliga tritt die Änderung sofort in Kraft<ref>Der Eishockeysport 28. November 1930</ref>


*1. Auslosung
*1. Auslosung
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