16.325
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 802: | Zeile 802: | ||
*'''Fahrtentschädigung''': In der Angelegenheit der Fahrtentschädigung St. Pölten - Fair wurde entschieden, dass beide Verbände die Hälfte der Kosten zu tragen haben. St. Pölten hat daher an Fair (eventuell im Wege des Verbandes) den Betrag von S 33 bis längstens 15. Dezember 1930 zu zahlen, widrigenfalls automatisch die Suspens verhängt wird. | *'''Fahrtentschädigung''': In der Angelegenheit der Fahrtentschädigung St. Pölten - Fair wurde entschieden, dass beide Verbände die Hälfte der Kosten zu tragen haben. St. Pölten hat daher an Fair (eventuell im Wege des Verbandes) den Betrag von S 33 bis längstens 15. Dezember 1930 zu zahlen, widrigenfalls automatisch die Suspens verhängt wird. | ||
:Nach Verordnung der Internationalen Eishockeyliga tritt die Änderung sofort in Kraft<ref>Der Eishockeysport 28. November 1930 | :Nach Verordnung der Internationalen Eishockeyliga tritt die Änderung sofort in Kraft<ref>Der Eishockeysport 28. November 1930</ref> | ||
*1. Auslosung | *1. Auslosung |
Bearbeitungen