Abschnittsbrandinspektor: Unterschied zwischen den Versionen

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:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Abschnittsbrandinspektoren sind gewählte Kommandanten von Feuerwehren mit mindestens 12 Fahrzeugen und 95 Mitgliedern <ref>[http://noelfv.noe122.at/feuerwehr/incontent/medien/ma_1/189ma.pdf Dienstpostenplan] des NÖ LFV Ausgabe 1/07 abgerufen am 21. April 2014</ref>, sowie auch die Abschnittskommandantstellvertreter als Bezirksfunktionäre. Im ersten Fall werden sie von den Mitgliedern gewählt, im zweiten von den jeweiligen Kommandanten und deren Stellvertreter des Abschnittes.
:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Abschnittsbrandinspektoren sind gewählte Kommandanten von Feuerwehren mit mindestens 12 Fahrzeugen und 95 Mitgliedern <ref>[http://noelfv.noe122.at/feuerwehr/incontent/medien/ma_1/189ma.pdf Dienstpostenplan] des NÖ LFV Ausgabe 1/07 abgerufen am 21. April 2014</ref>, sowie auch die Abschnittskommandantstellvertreter als Bezirksfunktionäre. Im ersten Fall werden sie von den Mitgliedern gewählt, im zweiten von den jeweiligen Kommandanten und deren Stellvertreter des Abschnittes.


Unter bestimmten Voraussetzungen kann man nach Ausüben der Funktion auch den Dienstgrad ''Ehrenabschnittsbrandinsptor'' verliehen bekommen.
{{AT-4}}
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:Den Dienstgrad führen Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr mit mindestens vier Löschgruppen, weiters die Zweiten KOmmandantstellvertreter der Statutarstädte [[Wels (Stadt)|Wels]] und [[Steyr]]. Auch bei [[Betriebsfeuerwehr]]en kann der Landeskommandant nach Beurteilung einen Abschnittsbrandinspektor ernennen.<ref>[http://www.ooe.landesfeuerwehrverband.at/dienstordner/1_Recht_Org/1.1_Recht/02_Dienstordnung_Fw.pdf Dienstordnung] des OÖ LFV von 1997 abgerufen am 21. April 2014</ref>
:Den Dienstgrad führen Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr mit mindestens vier Löschgruppen, weiters die Zweiten Kommandantstellvertreter der Statutarstädte [[Wels (Stadt)|Wels]] und [[Steyr]]. Auch bei [[Betriebsfeuerwehr]]en kann der Landeskommandant nach Beurteilung einen Abschnittsbrandinspektor ernennen.<ref>[http://www.ooe.landesfeuerwehrverband.at/dienstordner/1_Recht_Org/1.1_Recht/02_Dienstordnung_Fw.pdf Dienstordnung] des OÖ LFV von 1997 abgerufen am 21. April 2014</ref>
{{AT-5}}
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:In Salzburg existiert der Dinestgrad des Abschnittsbrandinspektors nicht. In der Reihenfolge besteht der ''Abteilungskommandant'' (abg. ABI), der auch ein Dienstgrad innerhalb der Ortsfeuerwehr ist.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000508 Dienstgrade für Salzburg] der Salzburger Feuerwehrverordnung abgerufen am 21. April 2014</ref>
:In Salzburg existiert der Dinestgrad des Abschnittsbrandinspektors nicht. In der Reihenfolge besteht der ''Abteilungskommandant'' (abg. ABI), der auch ein Dienstgrad innerhalb der Ortsfeuerwehr ist.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000508 Dienstgrade für Salzburg] der Salzburger Feuerwehrverordnung abgerufen am 21. April 2014</ref>