169.998
Bearbeitungen
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Abschnittsbrandinspektoren sind gewählte Kommandanten von Feuerwehren mit mindestens 12 Fahrzeugen und 95 Mitgliedern <ref>[http://noelfv.noe122.at/feuerwehr/incontent/medien/ma_1/189ma.pdf Dienstpostenplan] des NÖ LFV Ausgabe 1/07 abgerufen am 21. April 2014</ref>, sowie auch die Abschnittskommandantstellvertreter als Bezirksfunktionäre. Im ersten Fall werden sie von den Mitgliedern gewählt, im zweiten von den jeweiligen Kommandanten und deren Stellvertreter des Abschnittes. | :Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Abschnittsbrandinspektoren sind gewählte Kommandanten von Feuerwehren mit mindestens 12 Fahrzeugen und 95 Mitgliedern <ref>[http://noelfv.noe122.at/feuerwehr/incontent/medien/ma_1/189ma.pdf Dienstpostenplan] des NÖ LFV Ausgabe 1/07 abgerufen am 21. April 2014</ref>, sowie auch die Abschnittskommandantstellvertreter als Bezirksfunktionäre. Im ersten Fall werden sie von den Mitgliedern gewählt, im zweiten von den jeweiligen Kommandanten und deren Stellvertreter des Abschnittes. | ||
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man nach Ausüben der Funktion auch den Dienstgrad ''Ehrenabschnittsbrandinsptor'' verliehen bekommen. | :Unter bestimmten Voraussetzungen kann man nach Ausüben der Funktion auch den Dienstgrad ''Ehrenabschnittsbrandinsptor'' verliehen bekommen. | ||
{{AT-4}} | {{AT-4}} | ||
:Den Dienstgrad führen Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr mit mindestens vier Löschgruppen, weiters die Zweiten Kommandantstellvertreter der Statutarstädte [[Wels (Stadt)|Wels]] und [[Steyr]]. Auch bei [[Betriebsfeuerwehr]]en kann der Landeskommandant nach Beurteilung einen Abschnittsbrandinspektor ernennen.<ref>[http://www.ooe.landesfeuerwehrverband.at/dienstordner/1_Recht_Org/1.1_Recht/02_Dienstordnung_Fw.pdf Dienstordnung] des OÖ LFV von 1997 abgerufen am 21. April 2014</ref> | :Den Dienstgrad führen Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr mit mindestens vier Löschgruppen, weiters die Zweiten Kommandantstellvertreter der Statutarstädte [[Wels (Stadt)|Wels]] und [[Steyr]]. Auch bei [[Betriebsfeuerwehr]]en kann der Landeskommandant nach Beurteilung einen Abschnittsbrandinspektor ernennen.<ref>[http://www.ooe.landesfeuerwehrverband.at/dienstordner/1_Recht_Org/1.1_Recht/02_Dienstordnung_Fw.pdf Dienstordnung] des OÖ LFV von 1997 abgerufen am 21. April 2014</ref> |