Bereichsfeuerwehrverband: Unterschied zwischen den Versionen
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Bis zu den Zusammenlegungen der Bezirke im Zuge der Gebietsreformen in der Zeit zwischen 2011 und 2015 wurden die ''Bereichsfeuerwehrverbände'' als ''Bezirksfeuerwehrverbände'' bezeichnet. Um diese Strukturen weiter behalten zu können wurde die Änderung der Bezeichnung durchgeführt. | Bis zu den Zusammenlegungen der Bezirke im Zuge der Gebietsreformen in der Zeit zwischen 2011 und 2015 wurden die ''Bereichsfeuerwehrverbände'' als ''[[Bezirksfeuerwehrverband|Bezirksfeuerwehrverbände]]'' bezeichnet. Um diese Strukturen weiter behalten zu können wurde die Änderung der Bezeichnung durchgeführt. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* {{§§|Steiermärkisches Feuerwehrgesetz|LrStmk|Gesetznr=20000048|3. Teil: Feuerwehrverbände im Steiermärkischen Feuerwehrgesetz}} | * {{§§|Steiermärkisches Feuerwehrgesetz|LrStmk|Gesetznr=20000048|3. Teil: Feuerwehrverbände im Steiermärkischen Feuerwehrgesetz}} | ||
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[[Kategorie:Feuerwehrwesen in der Steiermark]] |
Aktuelle Version vom 5. März 2018, 19:59 Uhr
Der Bereichsfeuerwehrverband ist eine Organisationsebene der Feuerwehren in der Steiermark. Der Verband ist eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts und umfasst alle Feuerwehren der eines politischen Bezirkes, wie er am 31. Dezember 2011 bestanden hat. (Siehe auchListe der politischen Bezirke der Steiermark).
Der Verband führt die Bezeichnung Bereichsfeuerwehrverband und den Namen des damaligen Bezirkes. Der Sitz des Bezirksverbandes ist der jeweilige Wohnort des Bereichsfeuerwehrkommandanten (BFwKdt). Der Kommandant führt den Dienstgrad Oberbrandrat.
Räumlich sind die Bereichsfeuerwehrverbände nach geographischen und feuerwehrtechnischen Gegebenheiten in Abschnitte unterteilt, denen die Abschnittsfeuerwehrkommandanten mit dem Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor vorstehen.
Die Gesamtheit der 17 Bereichsfeuerwehrverbände bilden den Landesfeuerwehrverband Steiermark, der selbst wieder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt.
Aufgaben
Der Bereichsfeuerwehrverband hat verschiedene organisatorische Aufgaben, wie Unterstützung und Standesvertretung der einzelnen Feuerwehren bei ihren Tätigkeiten oder die Ausbildung in einem gewissen Rahmen. Auch für die Aufstellung des Katastrophenhilsfsdienstes für überörtliche Einsätze ist er verantwortlich.
Organe
- Bereichsfeuerwehrkommandant
- Bereichsfeuerwehrkommandantstellvertreter
- Bereichsfeuerwehrausschuss
- Diesem gehören neben den Bereichskommandanten und -stellvertreter weiters an:
- Abschnittsfeuerwehrkommandanten
- Bereichsfeuerwehrkassier
- Bereichsfeuerwehrschriftführer
- ein Vertreter der Berufsfeuerwehren, wenn vorhanden
- ein Vertreter der Betriebsfeuerwehren
- weitere Sachverständige oder Angehörige der Feuerwehren können zusätzlich bestellt werden.
- Bereichsfeuerwehrtag
- Diesem gehören neben den Mitgliedern des Ausschusses auch die Kommandanten und Stellvertreter der einzelnen Feuerwehren an.
Geschichte
Bis zu den Zusammenlegungen der Bezirke im Zuge der Gebietsreformen in der Zeit zwischen 2011 und 2015 wurden die Bereichsfeuerwehrverbände als Bezirksfeuerwehrverbände bezeichnet. Um diese Strukturen weiter behalten zu können wurde die Änderung der Bezeichnung durchgeführt.
Weblinks
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