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Heinrich Schatz war in Wenns ansässig, wo er über Haus- und Gartenbesitz verfügte. 1445 überließ er sein Eigenhaus mit Hofstatt und Garten dem Abt von [[Stift Stams|Stams]] und erhielt dafür einen vor der Kirche gelegene Anger. Er wird erstmals 1433 genannt, gemeinsam mit [[Peter Kobel]] als Zeuge eines Schiedsspruches, der die "Lange Brücke" zwischen Imst und Wenns betraf. 1442 verpflichtete er sich als Vertreter des Ortes Wenns, zusammen mit den Vertretern der andere Gemeinden des Gerichtes Imst, die Imster Gerichtsleute über eine Mitteilung von Michael von Wolkenstein bezüglich der Landesfreiheiten der Grafschaft Tirol zu informieren.<ref name ="Wallnöfer391"/> Bis 1452 wird er noch einige weitere Male als Zeuge in Rechtssachen genannt, so 1445 bei einer Kundschaftserhebung über Grenzstreitigkeiten zwischen den Orten [[Rietz]] und [[Telfs]], wo er neben [[Michael Jaufner|Michael aus Silz]] aufscheint.<ref name ="Wallnöfer390"/> Bei einem Gerichtstag zu [[Silz (Tirol)|Silz]], wo es um die Wasserrechte des Ortes [[Haiming]] geht, ist er neben dem Sohn von [[Leonhard Heidenreich]] an vorrangiger Stelle gereiht. 1452 und 1455 war er der Richter von Wenns<ref group="A">Wenns war damals Teil des Gerichtes Imst, verfügte aber über einen eigenen Richter, der auch als Dorfvogt bezeichnet wurde, und unter der Aufsicht des Imster Richters die niedere Gerichtsbarkeit ausüben durfte, vgl. Adelina Wallnöfer: ''Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol'', 2017, S. 391</ref>. Heinrich Schatz von Wenns wurde, gemeinsam mit Berchtold Tasch von Imst, am 28. September 1453 vom Gericht Imst für den nächsten Landtag bevollmächtigt.<ref name ="Wallnöfer390"/> 1455 war er nochmals Zeuge einer einer Kundschaftsaufnahme durch [[Hans Trautmann]], damals Richter von [[Landeck]].<ref name ="Wallnöfer391">vgl. Adelina Wallnöfer: ''Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol'', 2017, S. 391</ref> | Heinrich Schatz war in Wenns ansässig, wo er über Haus- und Gartenbesitz verfügte. 1445 überließ er sein Eigenhaus mit Hofstatt und Garten dem Abt von [[Stift Stams|Stams]] und erhielt dafür einen vor der Kirche gelegene Anger. Er wird erstmals 1433 genannt, gemeinsam mit [[Peter Kobel]] als Zeuge eines Schiedsspruches, der die "Lange Brücke" zwischen Imst und Wenns betraf. 1442 verpflichtete er sich als Vertreter des Ortes Wenns, zusammen mit den Vertretern der andere Gemeinden des Gerichtes Imst, die Imster Gerichtsleute über eine Mitteilung von Michael von Wolkenstein bezüglich der Landesfreiheiten der Grafschaft Tirol zu informieren.<ref name ="Wallnöfer391"/> Bis 1452 wird er noch einige weitere Male als Zeuge in Rechtssachen genannt, so 1445 bei einer Kundschaftserhebung über Grenzstreitigkeiten zwischen den Orten [[Rietz (Tirol)|Rietz]] und [[Telfs]], wo er neben [[Michael Jaufner|Michael aus Silz]] aufscheint.<ref name ="Wallnöfer390"/> Bei einem Gerichtstag zu [[Silz (Tirol)|Silz]], wo es um die Wasserrechte des Ortes [[Haiming]] geht, ist er neben dem Sohn von [[Leonhard Heidenreich]] an vorrangiger Stelle gereiht. 1452 und 1455 war er der Richter von Wenns<ref group="A">Wenns war damals Teil des Gerichtes Imst, verfügte aber über einen eigenen Richter, der auch als Dorfvogt bezeichnet wurde, und unter der Aufsicht des Imster Richters die niedere Gerichtsbarkeit ausüben durfte, vgl. Adelina Wallnöfer: ''Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol'', 2017, S. 391</ref>. Heinrich Schatz von Wenns wurde, gemeinsam mit [[Berchtold Tasch]] von Imst, am 28. September 1453 vom Gericht Imst für den nächsten Landtag bevollmächtigt.<ref name ="Wallnöfer390"/> 1455 war er nochmals Zeuge einer einer Kundschaftsaufnahme durch [[Heinrich Trautmann#Herkunft und Familie|Hans Trautmann]], damals Richter von [[Landeck]].<ref name ="Wallnöfer391">vgl. Adelina Wallnöfer: ''Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol'', 2017, S. 391</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 14. April 2020, 07:24 Uhr
Heinrich Schatz (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach 1453[A 1]), auch Schetzer oder Schacz, war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol.
Herkunft und Familie
Das Verzeichnis der landesfürstlichen Leute und Feuerstätten im Inntal und Vinschgau nennt für Oberdorf (heute Teil der Gemeinde Imst einen Ull Schetzer mit seiner Ehefrau und mehreren Kindern, darunter einen Sohn: Hainzl Schetzer, der mit dem späteren Gerichtsboten Heinrich Schatz ident sein könnte. In diesem Fall dürfte dieser später in das in der Nähe gelegene Wenns übersiedelt sein.[1]
Leben
Heinrich Schatz war in Wenns ansässig, wo er über Haus- und Gartenbesitz verfügte. 1445 überließ er sein Eigenhaus mit Hofstatt und Garten dem Abt von Stams und erhielt dafür einen vor der Kirche gelegene Anger. Er wird erstmals 1433 genannt, gemeinsam mit Peter Kobel als Zeuge eines Schiedsspruches, der die "Lange Brücke" zwischen Imst und Wenns betraf. 1442 verpflichtete er sich als Vertreter des Ortes Wenns, zusammen mit den Vertretern der andere Gemeinden des Gerichtes Imst, die Imster Gerichtsleute über eine Mitteilung von Michael von Wolkenstein bezüglich der Landesfreiheiten der Grafschaft Tirol zu informieren.[2] Bis 1452 wird er noch einige weitere Male als Zeuge in Rechtssachen genannt, so 1445 bei einer Kundschaftserhebung über Grenzstreitigkeiten zwischen den Orten Rietz und Telfs, wo er neben Michael aus Silz aufscheint.[1] Bei einem Gerichtstag zu Silz, wo es um die Wasserrechte des Ortes Haiming geht, ist er neben dem Sohn von Leonhard Heidenreich an vorrangiger Stelle gereiht. 1452 und 1455 war er der Richter von Wenns[A 2]. Heinrich Schatz von Wenns wurde, gemeinsam mit Berchtold Tasch von Imst, am 28. September 1453 vom Gericht Imst für den nächsten Landtag bevollmächtigt.[1] 1455 war er nochmals Zeuge einer einer Kundschaftsaufnahme durch Hans Trautmann, damals Richter von Landeck.[2]
Literatur
- Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Nach Hinweisen in Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 390
- ↑ Wenns war damals Teil des Gerichtes Imst, verfügte aber über einen eigenen Richter, der auch als Dorfvogt bezeichnet wurde, und unter der Aufsicht des Imster Richters die niedere Gerichtsbarkeit ausüben durfte, vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 391