Kunigunde von Vohburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Der genaue Zeitpunkt der Eheschließung von Kunigunde ist unbekannt, doch geht die Forschung davon aus, dass die Ehe vor 1146 geschlossen wurde. In der Urkunde, die Markgraf Otakar (III.) am 22. Februar 1147  aus Anlass einer Schenkung zur Pflege des Seelenheils von ihm und seiner Familie und der "Memoria" seines Hauses an das Kloster St. Lambrecht ausstellen ließ, ist Kunigunde erstmals als seine Ehefrau genannt. In den Folgejahren findet sich die steirische Markgräfin noch mehrmals in wichtigen Urkunden, welche der Markgraf ausstellen ließ. In der Urkunde vom 8. Juni 1147, ausgestellt in [[Stift Rein]], ist ihre Abwesenheit ausdrücklich vermerkt. In einigen dieser Urkunden wird ausdrücklich ihre Zustimmung oder ihr Einverständnis zu der Entscheidung ihres Ehemannes hervorgehoben.<ref name ="elpers103">Bettina Elpers: ''Kunigunde von Vohburg '', 2003, S. 103</ref>  
Der genaue Zeitpunkt der Eheschließung von Kunigunde ist unbekannt, doch geht die Forschung davon aus, dass die Ehe vor 1146 geschlossen wurde. In der Urkunde, die Markgraf Otakar (III.) am 22. Februar 1147  aus Anlass einer Schenkung zur Pflege des Seelenheils von ihm und seiner Familie und der "Memoria" seines Hauses an das Kloster St. Lambrecht ausstellen ließ, ist Kunigunde erstmals als seine Ehefrau genannt. In den Folgejahren findet sich die steirische Markgräfin noch mehrmals in wichtigen Urkunden, welche der Markgraf ausstellen ließ. In der Urkunde vom 8. Juni 1147, ausgestellt in [[Stift Rein]], ist ihre Abwesenheit ausdrücklich vermerkt. In einigen dieser Urkunden wird ausdrücklich ihre Zustimmung oder ihr Einverständnis zu der Entscheidung ihres Ehemannes hervorgehoben.<ref name ="elpers103">Bettina Elpers: ''Kunigunde von Vohburg '', 2003, S. 103</ref>  


Nachdem dem Ehepaar am 19. August 1163 schließlich ein Sohn und Erbe geboren worden war, starb der Markgraf wenig später auf einer Reise außerhalb seiner Markgrafschaft. Es spricht einiges dafür, dass Kunigunde bereits zum Zeitpunkt seiner Abreise die Herrschaft über die Markgrafschaft als seine Vertretung übernommen hatte.<ref name ="elpers105">Bettina Elpers: ''Kunigunde von Vohburg '', 2003, S. 105</ref> Dies war vielleicht ein Grund, dass sie nach dem Tod des Markgrafen offensichtlich ohne wesentliche Schwierigkeiten die Vormundschaft und damit die Regentschaft für ihren noch minderjährigen Sohn übernehmen konnte. Abgesehen davon hatte bereits ihre Schwiegermutter, die steirische Markgräfin [[Sophia von Steier|Sophia]] († vor 1147), für Kunigundes Ehemann während seiner Minderjährigkeit die Herrschaft ausgeübt, es gab also für die Markgrafschaft Steier bereits einen Präsenzfall. Kunigunde setzte im Wesentlichen die Politik ihres Ehemannes fort. Eine Hürde für die gesamte Zeit ihrer Herrschaft war das Schisma, welches durch den Machtkampf zwischen [[Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich (I.) Barbarossa]] und den Päpsten entstanden war, der zudem mit der Vertreibung des Salzburger Erzbischofs durch den Kaiser einen weiteren Höhepunkt hatte. Da die Markgrafschaft weitgehend vom Erzbistum Salzburg betreut wurde und dieses zudem dort wichtige Besitzungen hatte, hätte sich eine deutlichere Parteinahme für den Erzbischof durchaus angeboten, welche wiederum eine ernsthafte Gefährdung der verwandtschaftlichen Beziehungen zum Kaiser zur Folge gehabt hätte. Wie bereits ihr Ehemann wahrte die Markgräfin weitgehend Neutralität. Sie verhielt sich zurückhaltend, konzentrierte sich auf ihre Markgrafschaft und wahrte dort den Frieden. Wie bereits ihre Schwiegermutter sicherte sie ihre Herrschaft durch ein einvernehmliches Zusammenwirken mit den steirischen Ministerialen ab. Offensichtlich war die Markgräfin mit ihrer politischen Linie erfolgreich, denn zumindest der Herrschaftserhalt für ihren Sohn war während ihrer Regentschaft nie ernsthaft gefährdet.<ref>vgl. Bettina Elpers: ''Kunigunde von Vohburg '', 2003, S. 106ff.</ref>   
Nachdem dem Ehepaar am 19. August 1163 schließlich ein Sohn und Erbe geboren worden war, starb der Markgraf wenig später auf einer Reise außerhalb seiner Markgrafschaft. Es spricht einiges dafür, dass Kunigunde bereits zum Zeitpunkt seiner Abreise die Herrschaft über die Markgrafschaft als seine Vertretung übernommen hatte.<ref name ="elpers105">Bettina Elpers: ''Kunigunde von Vohburg '', 2003, S. 105</ref> Dies war vielleicht ein Grund, dass sie nach dem Tod des Markgrafen offensichtlich ohne wesentliche Schwierigkeiten die Vormundschaft und damit die Regentschaft für ihren noch minderjährigen Sohn übernehmen konnte. Abgesehen davon hatte bereits ihre Schwiegermutter, die steirische Markgräfin [[Sophia von Steier|Sophia]] († vor 1147), für Kunigundes Ehemann während seiner Minderjährigkeit die Herrschaft ausgeübt, es gab also für die Markgrafschaft Steier bereits einen Präsenzfall. Kunigunde setzte im Wesentlichen die Politik ihres Ehemannes fort. Eine Hürde für die gesamte Zeit ihrer Herrschaft war das Schisma, welches durch den Machtkampf zwischen [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich (I.) Barbarossa]] und den Päpsten entstanden war, der zudem mit der Vertreibung des Salzburger Erzbischofs durch den Kaiser einen weiteren Höhepunkt hatte. Da die Markgrafschaft weitgehend vom Erzbistum Salzburg betreut wurde und dieses zudem dort wichtige Besitzungen hatte, hätte sich eine deutlichere Parteinahme für den Erzbischof durchaus angeboten, welche wiederum eine ernsthafte Gefährdung der verwandtschaftlichen Beziehungen zum Kaiser zur Folge gehabt hätte. Wie bereits ihr Ehemann wahrte die Markgräfin weitgehend Neutralität. Sie verhielt sich zurückhaltend, konzentrierte sich auf ihre Markgrafschaft und wahrte dort den Frieden. Wie bereits ihre Schwiegermutter sicherte sie ihre Herrschaft durch ein einvernehmliches Zusammenwirken mit den steirischen Ministerialen ab. Offensichtlich war die Markgräfin mit ihrer politischen Linie erfolgreich, denn zumindest der Herrschaftserhalt für ihren Sohn war während ihrer Regentschaft nie ernsthaft gefährdet.<ref>vgl. Bettina Elpers: ''Kunigunde von Vohburg '', 2003, S. 106ff.</ref>   


Nachdem Markgraf Otakar (IV.) mit ca. 18 Jahren im Jahr 1180 die Schwertleite erhalten hatte, beendete Markgräfin Kunigunde ihre Regentschaft. Dies erfolgte offensichtlich einvernehmlich.<ref name ="elpers108">Bettina Elpers: ''Kunigunde von Vohburg '', 2003, S. 108ff.</ref> Ihre letzten Lebensjahre dürfte die Markgräfin wie bereits ihre Schwiegermutter als Nonne in [[Stift Admont]] verbracht haben.<ref>vgl. Bettina Elpers: ''Kunigunde von Vohburg '', 2003, S. 98 und 101</ref>
Nachdem Markgraf Otakar (IV.) mit ca. 18 Jahren im Jahr 1180 die Schwertleite erhalten hatte, beendete Markgräfin Kunigunde ihre Regentschaft. Dies erfolgte offensichtlich einvernehmlich.<ref name ="elpers108">Bettina Elpers: ''Kunigunde von Vohburg '', 2003, S. 108ff.</ref> Ihre letzten Lebensjahre dürfte die Markgräfin wie bereits ihre Schwiegermutter als Nonne in [[Stift Admont]] verbracht haben.<ref>vgl. Bettina Elpers: ''Kunigunde von Vohburg '', 2003, S. 98 und 101</ref>
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