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Die '''nichtmedizinisch unterstützte Fortpflanzung''' ist ein Auffangtatbestand des [[w:Österreichisches Recht|österreichischen Rechts]], mit dem die Methoden der Fortpflanzung zwischen einem nicht in einer [[w:Ehe|Ehe]] oder [[w:Eingetragene Partnerschaft (Österreich)|eingetragenen Partnerschaft]] lebenden [[w:Mann|Mann]] und [[w:Frau|Frau]] definiert werden, um die [[Abstammung (Recht)|Abstammung]] eines daraus entstehenden [[w:Kind|Kindes]] zu regeln, wenn der [[w:Samenspende|Samenspender]] als [[w:Elternschaft#Biologische_Elternschaft|biologischer Vater]] <u>nicht</u> der rechtliche Vater des Kindes sein soll. | Die '''nichtmedizinisch unterstützte Fortpflanzung''' ist ein [[w:Auffangtatbestand|Auffangtatbestand]] des [[w:Österreichisches Recht|österreichischen Rechts]], mit dem die Methoden der Fortpflanzung zwischen einem nicht in einer [[w:Ehe|Ehe]] oder [[w:Eingetragene Partnerschaft (Österreich)|eingetragenen Partnerschaft]] lebenden [[w:Mann|Mann]] und [[w:Frau|Frau]] definiert werden, um die [[Abstammung (Recht)|Abstammung]] eines daraus entstehenden [[w:Kind|Kindes]] zu regeln, wenn der [[w:Samenspende|Samenspender]] als [[w:Elternschaft#Biologische_Elternschaft|biologischer Vater]] <u>nicht</u> der rechtliche Vater des Kindes sein soll. | ||
== Definition nichtmedizinisch unterstützte Fortpflanzung == | == Definition nichtmedizinisch unterstützte Fortpflanzung == |