Jörg von Perchau: Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft und Familie ==
== Herkunft und Familie ==
Jörg Krug von Perchau entstammte einer obersteirischen Adelsfamilie von Einschild-Rittern<ref group="A">Einschild-Ritter waren im Mittelalter Ritterbürtige ohne eigene Lehensfähigkeit. Sie gehörten zur Gruppe der Ministerialen und führten bis Ende des 13. Jahrhunderts im Schild das Wappen ihres Herren. Ab dann war ihnen die Wahl eines eigenen Wappens erlaubt.</ref>. Er war der Sohn von [[Gottfried IV. von Perchau|Gottfried (IV.) Krug von Perchau]] († 1449).<ref name ="Ebner36">vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 36</ref>  
Jörg Krug von Perchau entstammte einer obersteirischen Adelsfamilie von Einschild-Rittern<ref group="A">Einschild-Ritter waren im Mittelalter Ritterbürtige ohne eigene Lehensfähigkeit. Sie gehörten zur Gruppe der Ministerialen und führten bis Ende des 13. Jahrhunderts im Schild das Wappen ihres Herren. Ab dann war ihnen die Wahl eines eigenen Wappens erlaubt.</ref>. Er war einer Sohn, wahrscheinlich der älteste Sohn von [[Gottfried IV. von Perchau|Gottfried (IV.) Krug von Perchau]] († 1449).<ref name ="Ebner36">vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 36</ref>


== Leben ==
== Leben ==
Jörg Krug von Perchau übernahm nach dem Tod seines Vaters dessen Besitz. 1449 und 1465 wurde er mit den Lehen der Adelsfamilie der Kreiger, 1450 mit den Lehen der Adelsfamilie der Liechtensteiner belehnt. Zwischen 1450 und 1468 vergab er einige Lehensgüter der Kreiger als ''Afterlehen'' an Andreas Harrer, einen Burger von [[Judenburg]], die ihm 1468 rückgegeben wurden. 1470 erhielt er die ''Meinhuber'', ein Lehen der Kreiger, von diesen als "freies Eigen". Am 22. November 1477 übertrug Jörg Krug von Perchau seinem Bruder [[Anton von Perchau|Anton Krug von Perchau]] († um 1515) die Vollmacht über sein Erbe. Die Siegler dieser Urkunde waren Wolfgang Hammerl und Veit Kulmer, die beide dem Rat zu [[Friesach (Kärnten)|Friesach]] angehörten. 1479 verzichtet Jörg Krug von Perchau dann zu Gunsten seiner Brüder Anton und Andreas (III.) auf sein väterliches und sein mütterliches Erbe und behielt für sich nur die ''Meinhardhube''. Diese Urkunde wurde von ihm selbst und Hans Praun besiegelt. 1486 stiftete Jörg Krug, damals als "Konverse" des Augustiner Chorherrenstiftes zu Seckau genannt, die ''Meinhardhube'' unter Vorbehalt von Zinsgeld als Leibrente dem Stift zu Seckau, wobei seinem Brüdern ein Rücklösungsrecht eingeräumt wurde.<ref name ="Ebner36"/> Diese Urkunde wurden vom Propst zu Seckau und von seinem Bruder Anton für ihn gesiegelt.<ref name ="Ebner37">vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 37</ref> Nach seinem Tod kam die ''Meinhardhube'' zur Gänze in den Besitz des Stiftes. <ref name ="Ebner36"/> 1488 beschloss Jörg Krug von Perchau sein Leben als Augustiner Chorherr.<ref name ="Ebner36"/>  
Jörg Krug von Perchau übernahm nach dem Tod seines Vaters dessen Besitz. 1449 und 1465 wurde er mit den Lehen der Adelsfamilie der Kreiger, 1450 mit den Lehen der Adelsfamilie der Liechtensteiner belehnt. Zwischen 1450 und 1468 vergab er einige Lehensgüter der Kreiger als ''Afterlehen'' an Andreas Harrer, einen Burger von [[Judenburg]], die ihm 1468 rückgegeben wurden. 1470 erhielt er die ''Meinhuber'', ein Lehen der Kreiger, von diesen als "freies Eigen". Am 22. November 1477 übertrug Jörg Krug von Perchau seinem Bruder [[Anton von Perchau|Anton Krug von Perchau]] († um 1515) die Vollmacht über sein Erbe. Die Siegler dieser Urkunde waren Wolfgang Hammerl und Veit Kulmer, die beide dem Rat zu [[Friesach (Kärnten)|Friesach]] angehörten. 1479 verzichtete Jörg Krug von Perchau dann zu Gunsten seiner Brüder Anton und Andreas (III.) († vor 1506) auf sein väterliches und sein mütterliches Erbe und behielt für sich nur die ''Meinhardhube''. Diese Urkunde wurde von ihm selbst und Hans Praun besiegelt. 1486 stiftete Jörg Krug, damals als "Konverse" des Augustiner Chorherrenstiftes zu Seckau genannt, die ''Meinhardhube'' unter Vorbehalt von Zinsgeld als Leibrente dem Stift zu Seckau, wobei seinem Brüdern ein Rücklösungsrecht eingeräumt wurde.<ref name ="Ebner36"/> Diese Urkunde wurden vom Propst zu Seckau und von seinem Bruder Anton für ihn gesiegelt.<ref name ="Ebner37">vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 37</ref> Nach seinem Tod kam die ''Meinhardhube'' zur Gänze in den Besitz des Stiftes. <ref name ="Ebner36"/> 1488 beschloss Jörg Krug von Perchau sein Leben als Augustiner Chorherr.<ref name ="Ebner36"/>


== Literatur ==
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Aktuelle Version vom 31. Dezember 2024, 22:38 Uhr

Jörg oder Georg von Perchau (* im 14. Jahrhundert; † 21. Mai 1488, in Seckau)[A 1], auch Jörg oder Georg Krug entstammte der obersteirischen Adelsfamilie der Krug von Perchau, die in Neumarkt in der Steiermark ansässig war. Er war ein Lehensmann der Adelsfamilien der Liechtensteiner und derKreiger, der sein Leben als Augustiner Chorherr im Stift Seckau beschloss.

Herkunft und Familie

Jörg Krug von Perchau entstammte einer obersteirischen Adelsfamilie von Einschild-Rittern[A 2]. Er war einer Sohn, wahrscheinlich der älteste Sohn von Gottfried (IV.) Krug von Perchau († 1449).[1]

Leben

Jörg Krug von Perchau übernahm nach dem Tod seines Vaters dessen Besitz. 1449 und 1465 wurde er mit den Lehen der Adelsfamilie der Kreiger, 1450 mit den Lehen der Adelsfamilie der Liechtensteiner belehnt. Zwischen 1450 und 1468 vergab er einige Lehensgüter der Kreiger als Afterlehen an Andreas Harrer, einen Burger von Judenburg, die ihm 1468 rückgegeben wurden. 1470 erhielt er die Meinhuber, ein Lehen der Kreiger, von diesen als "freies Eigen". Am 22. November 1477 übertrug Jörg Krug von Perchau seinem Bruder Anton Krug von Perchau († um 1515) die Vollmacht über sein Erbe. Die Siegler dieser Urkunde waren Wolfgang Hammerl und Veit Kulmer, die beide dem Rat zu Friesach angehörten. 1479 verzichtete Jörg Krug von Perchau dann zu Gunsten seiner Brüder Anton und Andreas (III.) († vor 1506) auf sein väterliches und sein mütterliches Erbe und behielt für sich nur die Meinhardhube. Diese Urkunde wurde von ihm selbst und Hans Praun besiegelt. 1486 stiftete Jörg Krug, damals als "Konverse" des Augustiner Chorherrenstiftes zu Seckau genannt, die Meinhardhube unter Vorbehalt von Zinsgeld als Leibrente dem Stift zu Seckau, wobei seinem Brüdern ein Rücklösungsrecht eingeräumt wurde.[1] Diese Urkunde wurden vom Propst zu Seckau und von seinem Bruder Anton für ihn gesiegelt.[2] Nach seinem Tod kam die Meinhardhube zur Gänze in den Besitz des Stiftes. [1] 1488 beschloss Jörg Krug von Perchau sein Leben als Augustiner Chorherr.[1]

Literatur

  • Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte sowie zur Genealogie obersteirischer Adelsfamilien (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark. Band 28). Selbstverlag der Historischen Landeskommission für Steiermark, Graz, 1974, besonders S. 36f.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 36
  2. vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 37

Anmerkungen

  1. Daten nach Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 37
  2. Einschild-Ritter waren im Mittelalter Ritterbürtige ohne eigene Lehensfähigkeit. Sie gehörten zur Gruppe der Ministerialen und führten bis Ende des 13. Jahrhunderts im Schild das Wappen ihres Herren. Ab dann war ihnen die Wahl eines eigenen Wappens erlaubt.