ÖsterreichWiki Diskussion:Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. November 2013, 19:35 Uhr
Nachdem die Relevanzkriterien für Unternehmen in Wikipedia eines der meist diskutierten Probleme bei diversen Löschdiskussionen, habe ich diese einmal als Diskussionsgrundlage hierher kopiert. Sie sollten abschnittsweise diskutiert und angepasst werden und dann auf die Projektseite als Basis im Regiowiki herangezogen werden.
Klarerweise sollen sie einerseits an österreichische Verhältnisse und andererseits auch an eine niederere Relevanzschwelle angepasst werden. --[[User:Karl Gruber|K@rl]] (Diskussion) 20:35, 10. Nov. 2013 (CET) --- Original RK von Wikipedia
Wirtschaftsunternehmen
Vorlage:ShortcutAbschnitt Als relevant für einen enzyklopädischen Eintrag gelten Unternehmen, die:
- mindestens 1000 Vollzeitmitarbeiter haben oder
- einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro (umrechnen) vorweisen oder
- mindestens 20 Betriebsstätten im Sinne von Art. 5 OECD-MA DBA besitzen (damit sind eigene Zweigniederlassungen, Produktionsstandorte, Filialen, Ladengeschäfte eingeschlossen, nicht jedoch unabhängige Handelsvertreter oder Vertriebspartner), und dabei mindestens zwei der drei in § 267 Absatz 2 HGB bezeichneten Merkmale überschreiten, oder
- an einer deutschen Börse im regulierten Markt oder in einem gleichwertigen Börsensegment in anderen Staaten gehandelt werden oder
- bei einer relevanten Produktgruppe oder Dienstleistung eine marktbeherrschende Stellung oder innovative Vorreiterrolle haben (unabhängige Quelle erforderlich) oder
- eines dieser Kriterien historisch erfüllten.
Banken und andere Finanzdienstleister
Relevant sind alle Kreditinstitute, die eine Bilanzsumme von mindestens 100 Mio. € aufweisen und nach der Definition des deutschen Kreditwesengesetzes (§ 1 Absatz 1), des österreichischen Bankwesengesetzes, des schweizerischen Bankgesetzes oder der entsprechenden Gesetzesvorschrift in Ländern anerkannt sind, in denen die Standards in der Bankenaufsicht des Basler Ausschusses gelten. Die Relevanz kann anhand der aktuellen Verzeichnisse der jeweiligen nationalen Zentralbank oder Aufsichtsbehörde überprüft werden. Beispiele hierfür sind:
- Deutsche Bundesbank – Verzeichnis der Kreditinstitute in Deutschland
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Unternehmensdatenbank
- Schweizerische Nationalbank – Die Banken in der Schweiz
- Finanzmarktaufsicht – Zugelassene Kreditinstitute in Österreich
Für Finanzdienstleistungsinstitute (Definition zum Beispiel in § 1 Absatz 1a KWG) und Finanzunternehmen (Definition zum Beispiel in § 1 Absatz 3 KWG) gelten dieselben Kriterien wie für Wirtschaftsunternehmen allgemein. Darüber hinaus sind Finanzdienstleistungsinstitute in jedem Fall relevant, wenn sie pro Jahr mindestens 10 Millionen Zahlungsverkehrstransaktionen oder 2 Millionen Wertpapiertransaktionen abwickeln.
Brauereien
Brauereien sind relevant, wenn
- sie eine Jahresproduktion von 100.000 Hektolitern Bier erzielen bzw. nachweisbar historisch erzielten oder
- 100 Jahre ununterbrochene Brautätigkeit nachweisbar ist und sie keine Kleinbrauerei mit einer Jahresproduktion von weniger als 5.000 Hektolitern Bier sind.
Verkehrsunternehmen
Relevant sind im öffentlichen Straßenpersonenverkehr tätige Verkehrsunternehmen in der Regel, wenn sie mit eigener Liniengenehmigung (in D § 42 PBefG)/Konzession oder (wo eine solche nicht erforderlich ist) auf eigene Rechnung bzw. nicht als Subunternehmer
1. mindestens 300.000 Fahrplan- oder Nutzwagenkilometer je Jahr im öffentlichen Personennahverkehr oder
2. mindestens 1 Million Fahrplan- oder Nutzwagenkilometer je Jahr im übrigen Linienverkehr leisten oder geleistet haben.
Fernbusverbünde und vergleichbare Zusammenschlüsse von Verkehrsunternehmen sind relevant, wenn ihnen relevante Unternehmen angehören oder sie solche Unternehmen beauftragen.
Verkehrsverbünde sind relevant, wenn in ihnen relevante Unternehmen Linienverkehr betreiben.
Fahrzeughersteller
Fahrzeughersteller sind relevant, wenn glaubhaft ist, dass sie tatsächlich Kraftfahrzeuge, Verkehrsflugzeuge, Triebwagen oder Lokomotiven produziert und vermarktet haben.
Fluggesellschaften
Als relevant gelten Fluggesellschaften, die einen IATA-Code und/oder einen ICAO-Code haben oder hatten.
Messen
Prinzipiell sind Messen relevant, die allgemein als führend gelten. Dies kann z. B. angenommen werden für:
- Besucher- und Publikumsmessen ab 50.000 Besucher oder 1.000 Aussteller
oder
- Fachmessen (Messen, zu denen nur Fachbesucher zugelassen sind), die in ihrer Branche weltweit, in Europa oder national zu den führenden Messen zählen.
Reedereien
Relevant sind Reedereien, die
- mindestens zwanzig Handelsschiffe betreiben
- oder einen internationalen Liniendienst betreiben
- oder einen nationalen Linienverkehr im Rahmen eines Verkehrsvertrags mit der öffentlichen Hand betreiben
- oder eines dieser Kriterien historisch erfüllten.
Unternehmen mit Staatsauftrag
- Unternehmen, welche für den Staat einen Teil der sogenannten Grundversorgung erbringen, sind relevant (ehemalige Staatsmonopole)
- wenn sie dafür eine Lizenz/Konzession brauchen (Anzahl der Konzessionen/Lizenzen muss beschränkt sein)
- wenn sie den Zuschlag bei mehreren Ausschreibungen für die Leistungserbringung erhalten haben. Die Konzessionen müssen unbegrenzt sein oder die maximal mögliche Laufzeit in diesem Bereich haben (Radiokonzessionen für ein Fest o. ä. gehören nicht dazu).
- Bei kleinen Unternehmen von nur lokaler Bedeutung ist es meist sinnvoller, diese in den Ortsartikel oder anderen Artikel einzubauen (z. B. Versorger, Gemeindefernsehen).
Für Verkehrsunternehmen im öffentlichen Auftrag gelten ausschließlich die Relevanzkriterien für Verkehrsunternehmen.
Beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden Sammelartikel bevorzugt, die den jeweiligen Stadtverkehr als Ganzes behandeln (Vor- und Nachfolgeunternehmen im gleichen Artikel).
Verlage
Als relevant gelten Verlage
- die in ihrem Belletristik- oder Sachbuchprogramm
- urheberrechtlich geschützte Werke von mindestens drei bekannten oder historisch bedeutenden Autoren verlegt haben oder
- für eine größere gesellschaftliche Gruppe herausragende Bedeutung haben oder
- dem Fachpublikum durch relevante Fachmessen – auch für ein Spezialgebiet – bekannt sind oder
- mindestens drei Bücher mit einer angemessenen Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken aufweisen[1]
- die als Spieleverlag
- mindestens drei relevante Autorenspiele verlegen oder verlegt haben.
- die als Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag
- mindestens drei relevante periodisch erscheinende Publikationen verlegen oder verlegt haben.
- die als Theaterverlag
- die Werke von mindestens drei bekannten Theaterautoren zur Aufführung gebracht haben.
Dabei gilt:
- Verlage, die mit einem Verein, einer Partei oder einer spezifischen religiösen oder weltanschaulichen Gruppe verbunden sind und ausschließlich oder in erster Linie deren Literatur vertreiben, sollten im Artikel der entsprechenden Gruppe aufgeführt werden, wenn diese relevant ist.
- Verlage, die nur die Werke eines einzigen Autors herausgeben (Selbstverlage oder Autorenverlage), sollten im Artikel des Autors aufgeführt werden, wenn dieser relevant ist.
- Für Druckkostenzuschussverlage gelten, da sie Dienstleistungsunternehmen sind, die allgemeinen Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen.
Ende der Kopie von WP --[[User:Karl Gruber|K@rl]] (Diskussion) 20:35, 10. Nov. 2013 (CET)
- ↑ Eine angemessene Verbreitung sind fünf Standorte in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen – die Pflichtstandorte in den National- und Landesbibliotheken gelten dabei nicht.