Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband: Unterschied zwischen den Versionen
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* Unterabschnittsfeuerwehrkommandant. | * Unterabschnittsfeuerwehrkommandant. | ||
Version vom 6. April 2014, 17:30 Uhr
Der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 Freiwillige und 90 Betriebsfeuerwehren.[1]
Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der Landesregierung verantwortlich.[2]
Standort des Verbandes ist in Tulln an der Donau. Seit Beginn des Jahres 1970 ist der Landesfeuerwehrgesetz gleich den einzelnen Feuerwehren eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Organe
- Landesfeuerwehrtag: Der Landesfeuerwehrtag besteht aus dem Landesfeuerwehrkommandanten, seinem Stellvertreter, den Bezirkskommandanten, sowie den Ausschussvorsitzenden. Abschnittskommandanten können, jedoch ohne Stimmrecht, beigezogen werden. Mindestens einmal jährlich finden die Sitzungen statt.
- Landesfeuerwehrrat: Der Landesfeuerwehrrat besteht aus den dem Landesfeuerwehrkommandanten als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, den vier Feuerwehrviertelvertretern, sowie den Ausschussvorsitzenden. Sitzungen finden mindestens alle zwei Monate statt.
- Landesfeuerwehrkommandant: Dieser wird vom Landesfeuerwehrtag für fünf Jahre gewählt. Seine Aufgabe beruht auf der Leitung und Vertretung des Verbandes nach außen und dem Erlass von Dienstanweisungen.
Funktionäre
- Landesfeuerwehrkommandant
- Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
- die Vorsitzenden der Ausschüsse für Ausbildung, Finanzen, Technik, Vorbeugender Brandschutz und der Vorsitzende des Betriebsfeuerwehrausschusses,
- Bezirksfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Bezirksfeuerwehrkommando,
- Abschnittsfeuerwehrkommandant, Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Abschnittsfeuerwehrkommando,
- Unterabschnittsfeuerwehrkommandant.
Einzelnachweise
- ↑ NÖ LFV auf der Seite des ÖBF per April 2013 abgerufen am 6. April 2014
- ↑ NÖ Landesfeuerwehrgesetz §27