Herzogtum Kärnten: Unterschied zwischen den Versionen

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== Historischer Überblick ==
== Historischer Überblick ==
Das Herzogtum Kärnten war ursprünglich nicht ident mit dem gleichnamigen Bundesland. Im Frühmittelalter gehörte es zeitweise zum Stammesherzogtum Baiern, ehe sich hier im Hochmittelalter ein selbständiges Herzogtum bildete. Dieses Herzogtum Kärnten umfasste zunächst nur Teile des heutigen Bundeslandes, die unmittelbar unter der Herrschaft der Herzöge von Kärnten standen. Noch im 14. Jahrhundert wurde eine geschlossene Herrschaft über das Herzogtum Kärnten durch die Besitzungen und Lehen weiterer Herrschaftsinhaber beeinträchtigt, darunter neben dem Erzstift Salzburg das [[w:Bistum Gurk|Hochstift Gurk]], aber auch weitere Hochstifte wie [[w:Hochstift Bamberg|Bamberg]] oder [[w:Hochstift Freising|Freising]]. Bis 1418 bestand hier außerdem die [[Grafen von Ortenburg|Reichsgrafschaft Ortenburg]], die nach dem Aussterben der Grafen von Ortenburg zunächst unter die Herrschaft der [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]] kam und erst als Folge des [[Cillier Erbstreit|Cillier Krieges]] in das Herzogtum Kärnten integriert werden konnte. Bis zum [[Cillier Erbstreit#Friede von Pusarnitzz|Frieden von Pusarnitz]] wurden einzelne Teile, besonders in Oberkärnten, von den [[Heinrich VI. (Görz)|Grafen von Görz]] beherrscht. Einige Teile gehörten bis ins 18. Jahrhundert zum [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]]. Erst im 18. Jahrhundert entstand das Kronland Kärnten, das im Wesentlichen mit dem heutigen Bundesland Kärnten ident ist.
Das Herzogtum Kärnten war ursprünglich nicht ident mit dem heutigen gleichnamigen Bundesland. Im Unterschied zu den Herzogtümern [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]], beide zunächst Markgrafschaften, welche dem [[w:Herzogtum Bayern|Herzogtum Bayern]] unterstellt waren, galt es, wie auch das Herzogtum Bayern als eines der "alten Herzogtümer" ("Stammesherzogtümer") und besaß ursprünglich den Rang eines eigenen Landes. Noch um 1170 galt es als der unmittelbare Grenznachbar des Herzogtums Bayern.<ref name ="Österr.Geschichte308">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 308</ref> Im Gegensatz Herzögen von Österreich und Steier und den Grafen von Tirol gelang es den Herzögen von Kärnten im Hoch- und Spätmittelalter nicht, eine einheitliche Landesherrschaft zu schaffen. Noch im 14. Jahrhundert wurde eine geschlossene Herrschaft im heutigen Bundesland Kärnten durch die Besitzungen und Lehen weiterer geistlicher und weltlicher Herrschaftsinhaber stark eingeschränkt. Zu den geistlichen Machthabern zählten das [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]] und die Hochstifte [[w:Hochstift Gurk|Gurk]], [[w:Hochstift Bamberg|Bamberg]] und [[w:Hochstift Freising|Freising]]. Bis 1418 gab es außerdem die [[Grafen von Ortenburg|Reichsgrafschaft Ortenburg]], die nach dem Aussterben der Grafen von Ortenburg zunächst unter die Herrschaft der [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]] kam und erst als Folge des [[Cillier Erbstreit|Cillier Krieges]] in das Herzogtum Kärnten integriert werden konnte, wobei sie allerdings weiterhin als geschlossener Herrschaftskomplex wahrgenommen wurde. Bis zum [[Cillier Erbstreit#Friede von Pusarnitzz|Frieden von Pusarnitz]] wurden Teile von Oberkärnten von den [[Heinrich VI. (Görz)|Grafen von Görz]] beherrscht. Erst im 18. Jahrhundert entstand das Kronland Kärnten, das im Wesentlichen mit dem heutigen Bundesland Kärnten ident ist. Zu dieser Zeit wurden auch die Besitzungen des Erzstiftes Salzburg durch Kauf erworben und Teil des neuen Kronlandes.


== Herrscher des Herzogtums Kärnten ==
== Herrscher des Herzogtums Kärnten ==

Version vom 19. Juni 2022, 12:28 Uhr

Das Herzogtum Kärnten war ein Reichsfürstentum, das Teile des heutigen EU-Landes Österreichs umfasste.

Historischer Überblick

Das Herzogtum Kärnten war ursprünglich nicht ident mit dem heutigen gleichnamigen Bundesland. Im Unterschied zu den Herzogtümern Österreich und Steier, beide zunächst Markgrafschaften, welche dem Herzogtum Bayern unterstellt waren, galt es, wie auch das Herzogtum Bayern als eines der "alten Herzogtümer" ("Stammesherzogtümer") und besaß ursprünglich den Rang eines eigenen Landes. Noch um 1170 galt es als der unmittelbare Grenznachbar des Herzogtums Bayern.[1] Im Gegensatz Herzögen von Österreich und Steier und den Grafen von Tirol gelang es den Herzögen von Kärnten im Hoch- und Spätmittelalter nicht, eine einheitliche Landesherrschaft zu schaffen. Noch im 14. Jahrhundert wurde eine geschlossene Herrschaft im heutigen Bundesland Kärnten durch die Besitzungen und Lehen weiterer geistlicher und weltlicher Herrschaftsinhaber stark eingeschränkt. Zu den geistlichen Machthabern zählten das Erzstift Salzburg und die Hochstifte Gurk, Bamberg und Freising. Bis 1418 gab es außerdem die Reichsgrafschaft Ortenburg, die nach dem Aussterben der Grafen von Ortenburg zunächst unter die Herrschaft der Grafen von Cilli kam und erst als Folge des Cillier Krieges in das Herzogtum Kärnten integriert werden konnte, wobei sie allerdings weiterhin als geschlossener Herrschaftskomplex wahrgenommen wurde. Bis zum Frieden von Pusarnitz wurden Teile von Oberkärnten von den Grafen von Görz beherrscht. Erst im 18. Jahrhundert entstand das Kronland Kärnten, das im Wesentlichen mit dem heutigen Bundesland Kärnten ident ist. Zu dieser Zeit wurden auch die Besitzungen des Erzstiftes Salzburg durch Kauf erworben und Teil des neuen Kronlandes.

Herrscher des Herzogtums Kärnten

Hier sind nur Personen berücksichtigt, die tatsächlich über die Herzogtum Kärnten die Herrschaft ausgeübt haben dürften

Anfänge

Eppensteiner

Spanheimer

"Übergangszeit"

Meinhardiner

Habsburger

Das Herzogtum Kärnten als Teil der "niederösterreichischen" Ländergruppe der "österreichischen" Lande ("Habsburgerlande")

Das Herzogtum Kärnten als Teil von "Innerösterreich"

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

  1. Ob Herzog Friedrich der Ältere zu den Herrschern des Herzogtums Kärnten zu zählen ist, wäre zu diskutieren, da er die Herrschaft dort "de facto" nur als Vormund für die minderjährigen Söhne seines verstorbenen Bruders verwaltete. Nach den von ihm ausgestellten Urkunden und nach Hinweisen aus seinem Itinerar dürfte er die Herrschaft jedoch als Landesfürst ausgeübt haben.


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  1. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 308