Geschichte der Feuerwehr im Burgenland

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Die Geschichte der Feuerwehr im Burgenland als organisierte Brandschutzeinheiten beginnt wie auch im übrigen Österreich ungefähr in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Während die Entwicklungen der Landesverbände der anderen Bundesländer auf jener der Kronländer von Cisleithanien fußen, gründen sich die Ursprünge im Burgenland auf Transleithanien, also im wesentlichen Ungarn.

Feuerwehrgründungszeit im 19. Jahrhundert

Einen wesentlichen Beitrag zu der Gründung der ersten Feuerwehren im damaligen Westungarn kommt dem deutschen Lehrer Friedrich Rösch zu, der sich 1853 zuerst in Oberschützen niederließ und ab 1858 in Ödenburg aktiv wurde. So konnte er in Odenburg im Jahr 1863 eine freiwillige Turnerfeuerwehr initiieren. Sie wurde allerdings erst ab 1866 als Verein anerkannt. Seine Aktivitäten weitete er auf das Komitat Ödenburg aus, wo er Vorträge zur Gründung neuer Wehren abhielt. Dabei waren auch Deligierte der angrenzenden Komitate.

Diese Aktivitäten führten zu zahlreichen Neugründungen, wobei die Feuerwehr Pinkafeld im Jahr 1871 die erste Wehr auf dem Gebiet des heutigen Burgenlandes war, wo es in den Jahren davor große Schäden durch Brände erlebte und daher bereits 1867 von der Gemeinde eine Feuerspritze ankaufte und damit die Gründung erleichterte. Auch im Norden des Burgenlandes waren Bemühungen in der Stadt Eisenstadt, sowie in den damals selbständigen Gemeinden Schloßgrund, Oberberg und Unterberg offensichtlich. Unter dem Eisenstädter Bürgermeister Johann Pemayer wurde dort eine Wehr gegründet.

Diese beiden Wehren hatten Vorbildwirkung für zahlreiche anderen Gemeinden, wo sich in der Folge laufend neue Wehren gründeten.

Einen wichtigen Punkt in der Gründung neuer Wehren gab es im Jahr 1888. In diesem Jahr wurden eine eine Verordnung vom K.u. Innenministerium (zahl 53, 888/II vom 12. August 1888) und 1889 eine feuerpolizeiliche Verordnung des Ödenburger Komitates erlassen. In diesen Erlässen wird erstmals neben Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz die Organisierung einer Feuerwehr für jede Gemeinde vorgeschrieben. Im Falle, dass keine Feuerwehr mangels Mitgliedern aufgestellt werden kann, musste ein Pflichtfeuerwehr eingerichtet werden. Dieser Pflicht folgten in den Jahren bis 1891 insgesamt 104 Gemeinden. Bis zur Jahrhundertwende war die Organisation in allen größeren Gemeinde abgeschlossen. In den kleineren Gemeinden war es oft nihct das Geld, was eine Bildung einer Feuerwehr verhinderte, sondern das Fehlen geeigneter Personen, vor allem Im Führungsbereich.

Der Erste Weltkrieg stoppte die aufstrebende Entwicklung und der Mannschaftsstand konnte durch die eingerückten Männer nur mangelnd durch Feuerwehr-Veteranen ergänzt werden.

Das Burgenland kam zu Österreich und Zwischenkriegszeit

Als das Burgenland im Jahr 1921 das Burgenland zu Österreich kam, Ödenburg aber nach der Volksabstimmung bei Ungarn blieb, wurden die Feuerwehren aus dem Organisationsverband des Komitats Ödenburg herausgerissen und es wurde notwendig einen neuen Landesverband zu organisieren.

Einen wichtigen Anteil an dieser Neuorganisation hatten der Obmann des Jormannsdorfer Freiwilligen Feuerwehrvereins Karl Unger und der Komitats-Feuerpolizeiinspektor in Mattersburg Michael Postl, der schon jahrzehntelange Erfahrung im Brandschutzwesen hatte.

So wurde für 23. April ein Ausschuss in Sauerbrunn einberufen, der Daten über den Bestand der vorhandenen Feuerwehren sammeln sollte. Dies führte zur Gründung des burgenländischen Landesverbandes für das Feuerwehr- und Rettungswesen am 15. April 1923 in Mattersburg mit dem Obmann Josef Rauhofer. Bereits im August des selben Jahres konnte der erste Landesfeuerwehrtag in Oberwart abgehalten werden. Im August 1924 erschien die erste Ausgabe der Mittheilungen des Burgenländischen Landesverbandes für das Feuerwehr- und Rettungswesen.

Im Jahr 1929 wurden 307 Feuerwehren im Bundesland verzeichnet, die in sieben Bezirksverbänden organisiert waren. Nur in 20 Gemeinden fehlte noch eine Wehr. Auch die Motorisierung stieg in den Zwischenkriegsjahren an. Während 1924 nur drei Motorspritzen eingesetzt werden konnten, waren es fünf Jahre später 47. Es waren 62.000 Meter Schlauchmaterial einsatzbereit.

Im Jahr 1925 wurden im Zuge des 4. Landesfeuerwehrtages der sogenannte Einheitsfeuerwehrmann demonstriert. Das bedeutete, dass die Feuerwehrmänner, die bisher innerhalb der Wehr bestimmte Tätigkeiten versehen mussten und nur auf diese geschult wurden, zukünftig alle Handgriffe von jedem Mitglied beübt und gekonnt werden musste. Es wurden auch vermehrt gemeinsame Übungen mehrerer Feuerwehren abgehalten. Auch Sanitätsdienststellen wurden verstärkt durch die Feuerwehren organisiert. So bestanden zum Zeitpunkt im Jahr 1931, als das Rote Kreuz seine Zweigstellen gründete in 236 Gemeinden Erste Hilfe-Rettungsstellen. Ab diesem Jahr wurden gemeinsame Sanitätskurse Feuerwehr und Rotes Kreuz organisiert.

Im Jahr 1931 wurde die Schaffung eines landeseinheitlichen Feuerwehrpasses als Legitimation für alle Feuerwehrmänner beschlossen.

1932 gabe es ein Abkommen zwischen Rotem Kreuz und Feuerwehr, bei der die Feuerwehren als ganzes freiwillig dem Roten Kreuz beitreten sollten, um eine noch bessere Vernetzung der beiden Organisationen zu schaffen. In diesem Jahr wurde auch durch die Gemeindeordnung zugesichert, dass den Feuerwehren 2% des Jahresvoranschlages der Gemeindebudgets zukommen würde. Auch Versicherungsgelder sollten der Feuerwehr zukommen.

Unter dem Landesrat und Feuerwehrkommandanten der FF Eisenstadt Franz Strobl wurde die Feuerwehr aus dem Vereinsgesetz herausgenommen, nachdem Strobl schon 1933 versuchte die Feuerwehren als Mitglieder der Vaterländischen Front zu gewinnen. Sie wurden mit dem Feuerwehrgesetz von 1935, das mit Ausnahme der NS-Zeit 1938-1945 bis 1994 galt, bereits Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch die Möglichkeit einer Pflichtfeuerwehr wurde im Gesetz verankert. Der Sitz des Landesfeuerwehrkommandos wurde mit Eisenstadt, das damals bereits Landeshauptstadt war, festgelegt. Auch der Sitz Bezirksfeuerwehrkommanden wurde mit dem Sitz der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde geregelt.