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Heinrich VII. von Schaunberg[1] (* 1355; † 9. Oktober 1390) war Graf von Schaunburg und Herrscher der im Herzogtum Österreich gelegenen reichsfreien Grafschaft Schaunberg (heute Teil der Republik Österreich, Bundesland Oberösterreich, Hausruckviertel). Unter ihm kam es zur "Schaunberger Fehde" mit Herzog Albrecht III. von Österreich (Albrecht mit dem Zopfe), als deren Folge die Grafen von Schaunberg die landesfürstliche Herrschaft der Herzöge von Österreich endgültig anerkennen mussten.

Herkunft und Familie

Graf Heinrich von Schaunberg war ein Sohn oder Enkel des Grafen Heinrich V. von Schaunberg († 1351) und seiner Ehefrau Anna von Truhendingen und somit ein Nachfahre aus der Linie des Grafen Heinrich III. von Schaunberg († 1318) und seiner Ehefrau Agnes von Neuhaus.[2] Verheiratet war er (Eheschließung vor dem 9. Januar 1362) mit Gräfin Ursula von Görz zu Schöneck, Neuhaus und Uttenstein († nach 1383), einer Tochter des Grafen Meinhard VI. von Görz[3]. Aus dieser Ehe hatte er mehrere Kinder, belegt sind ein Sohn und eine Tochter:

Zu weiteren Nachfahren siehe auch Grafen von Schaunberg.

Der Werdegang von Heinrichs Vorfahren

Die Grafen von Schaunberg waren hochfreier Herkunft. Ihr Stammsitz, nach dem sie sich benannten, war die Burg Schaunberg, die sie um die Mitte des 12. Jahrhunderts bei Eferding errichteten. (Die Ruine gehört heute zur Gemeinde Hartkirchen). Um 1250 übten sie die Gerichtsbarkeit über das Gebiet zwischen der Donau, der Traun und dem Salletwald[A 1] aus. Obwohl sie schon damals als reichsfrei galten, gehörten sie gleichzeitig zu den Landherren des Herzogtums Österreich. In dieser Position nahmen sie im Jahr 1251 auf dem Landtag von Korneuburg teil, auf dem der böhmische König Přemysl Ottokar II. nach den Aussterben der Babenberger als neuer Herzog von Österreich anerkannt wurde. Kurz vor 1300 führten sie erstmals den Grafentitel. Durch eine geschickte Heiratspolitik gelangen auf dem Erbweg territoriale Zuwächse.[6] Im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts finden sich die ersten Nennung einer Grafschaft Schaunberg, offensichtlich nutzten sie den Kampf zwischen Ludwig dem Baiern und Friedrich dem Schönen um die deutsch-römische Königswürde, um ihre reichsfreie Herrschaft durchzusetzen[7].

Wichtige Erwerbungen im ausgehenden 13. und im 14. Jahrhundert waren die Herrschaft Frankenburg, die als Pfandschaft des Bistums Bamberg in ihren Besitz kam, die Burg Orth an der Donau und die Stadt Eferding, die sie 1367 vom Bischof von Passau gekauft hatten, sowie das Landgericht Niederkessla. Im 14. Jahrhundert gehörten die Grafen von Schaunberg zu den bedeutendsten Adeligen im Herzogtum Österreich, wobei sich zwei Herrschaftszentren herausgebildet hatten: ein Gebietskomplex zwischen der Donau, dem Innbach, der Trattnach und dem Salletwald und ein zweiter Herrschaftskomplex zwischen Attersee, Hausruck und Kobernaußerwald. Sie beanspruchen die Vogtei über die Zisterzienserstifte Wilhering und Engelszell und waren auch Vögte über Klöster, die nicht in ihren Gerichtsbezirken lagen wie St. Veit an der Rott, Michaelbeuren, Suben und Formbach. Dazu kamen weitere Vogteien und Patronate, Markt-, Maut- und Zollrechte, Forst- und Wildbann, ihre Besitzungen lagen verstreut in Schwaben, Franken, Baiern[A 2], Kärnten und der Steiermark. Ihre politische Strategie, ein gutes Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesfürsten, wobei gleichzeitig jede Gelegenheit genutzt wurde, um den eigenen Machtbereich auszubauen, war aufgegangen.[8]

Heinrichs Anfänge

Im Jahr 1331 hatte Ludwig der Baier die reichsunmittelbare Stellung des Grafen Heinrich V. und seiner Verwandten durch eine Bestätigung ihrer Güter und Lehen de facto anerkannt. 1441 gelang es Herzog [[w:Albrecht II. (Österreich)|Albrecht II. von Österreich) jedoch die Stellung der Schaunberger zu schwächen, als er mit Ludwig dem Baiern einen Beistandspakt schloss, der beide verpflichtete, mit den Grafen von Schaunberg keine Bündnisse einzugehen. Durch die politische Isolierung der Grafen von Schaunberg gelang es dem Herzog im Jahr 1348 ihre Unterwerfung unter seine Landesherrschaft zu erreichen. Unter Albrechts Nachfolger Herzog Rudolf IV., der den Anspruch auf die volle Landeshoheit in allen Territorien, wo seine Familie Herrschaften hatte, durchzusetzen versucht, verschärfte sich die Lage. 1358 nahmen die Grafen von Schaunberg zwei ihrer Landesgerichte und ihre Burgen von den Bischöfen von Passau und Bamberg zu Lehen, um zumindest für diese eine lehensrechtlichen Abhängigkeit von den Herzögen von Österreich zu verhindern. In den Folgejahren versuchten sie ihre reichsunmittelbare Stellung durch einen gefälschten Reichslehensbrief und andere Urkundenfälschungen abszusichern und auch die Uneinigkeit zwischen den Herzögen Albrecht III. und Leopold III., die Rudolf IV. nachgefolgt waren, auszunützen.[9]

Die Starkenberger Fehde

1377 kaufte Herzog Albrecht III. dem Bischof von Bamberg die Herrschaften Frankenburg und Attersee ab, die Pfandschaften Heinrichs von Schaunberg waren. Danach verpfändete Albrecht sie an Heinrich von Wallsee, der zu dieser Zeit sein Landeshauptmann ob der Enns war, und ließ diesen im Jahr 1380 Heinrich von Schaunberg die Fehde erklären. In der Folge gelang es große Teile der Territorien der Grafen von Schaunburg und die Stadt Eferding erobern, doch musste die Belagerung der Stammburg aufgehoben werden. Die meisten seiner Ministerialen ließen Heinrich von Schaunberg im Stich ließen und die mit ihm verbündeten Herren von Rosenberg zogen sich bald aus dem Konflikt zurück. Heinrich von Schaunberg war letztlich gezwungen, seinen Besitz und eine Reihe seiner Landgerichte nach österreichischen Landrecht zu Lehen zu nehmen, seine bischöflich-bambergischen Lehen gingen an den Herzog von Österreich und er verlor jenen Teil seiner Burgen, die ihm der Bischof von Passau verpfändet hatte. Dieser verpflichtete sich, sie nicht mehr aus seiner Hand zu geben und räumte den Herzögen von Österreich ein Vorverkaufsrecht für sie ein. 1385/86 wagte Heinrich einen erneuten Versuch zur Wiederherstellung seiner Reichsunmittelbarkeit, doch weder ein Bündnis mit den Herzögen von Baiern noch die Anerkennung seiner Reichsunmittelbarkeit durch König Wenzel konnten verhindern, dass er sich 1390 endgültig unterwerfen und Urfehde schwören musste. Immerhin aber konnte wenigstens die Gerichtshoheit gehalten werden, was Heinrichs Nachfolgern die Möglichkeit gab, ihre Grafschaft nach innen weiterhin im Stil eines unabhängigen Fürstentums zu regieren.[10]

Die Folgen der Schaunberger Fehde

Trotz ihrer noch immer verhältnismäßig autonomen Stellung waren die Grafen von Schaunberg Lehensleute der Herzöge von Österreich geworden. Eine Bestätigung ihrer Reichsunmittelbarkeit durch König Siegmund brachte keine Änderung. Heinrichs Nachfahren gelang es immerhin unter der Herrschaft der Herzöge von Österreich noch ca. ein Jahrhundert lang eine gewisse Sonderstellung behaupten. Einer seiner Nachfahren, Friedrich V. von Schaunberg war von 1489 bis 1494 sogar Fürsterzbischof von Salzburg. Erst unter Friedrich III. und Maximilian I. gelang es den Herzögen von Österreich, die schaunbergischen Sonderrechte endgültig zu beschneiden. Nachdem die Grafen von Schaunberg während der Reformation den lutherischen Glauben angenommen hatte, verloren sie im Jahr 1548 endgültig ihre Reichsstandschaft. Im Jahr 1559 starben sie mit Wolfgang von Schaunberg aus. Über dessen Schwester Anna von Schaunberg kamen ihre Besitzungen an die Grafen von Starhemberg.[11]

Literatur

  • Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien 2001, S. 259-264

Einzelnachweise

  1. Numerierung nach der Stammtafel bei Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 260
  2. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 260, Stammtafel
  3. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 272
  4. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 260, Stammtafel
  5. Karl Heinz Burmeister: Die fünf Töchter Graf Albrechts III. von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz. In: Bludenzer Geschichtsblätter 2009, Heft 90+91, S. 14
  6. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 259
  7. vgl. dazu auch Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 260
  8. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 259f.
  9. vgl.Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 261f.
  10. vgl.Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 262 und 264
  11. vgl.Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 264

Anmerkungen

  1. Die Salletwaldung, ein Ausläufer des Passauer Waldes, bildete sich seit dem Mittelalter allmählich als eine Grenze zwischen den Herzogtümern Baiern und Österreich (ob der Enns) aus, vgl. http://www.sankt-willibald.at/index.php?option=com_content&view=article&id=25&Itemid=53
  2. Die Schreibweise mit y ist aus dem 19. Jahrhundert, wo sie auf Beschluss des Königs durchgesetzt wurde.