Eberhard (II.) von Salzburg (* im 12. Jahrhundert, um 1170; † 1. Dezember 1246, in Friesach), auch Eberhard von Regensberg oder Eberhard von Brixen, war 1196–1200 Bischof von Brixen und 1200-1246 Erzbischof von Salzburg. Als Erzbischof von Salzburg weist er bisher die längste Amtszeit auf und wurde in der Überlieferung als "Pater patriae" des Landes Salzburg geehrt. Er gilt als einer der bedeutendsten Salzburger Erzbischöfe des Mittelalters und als eigentlicher Begründer des Erzstiftes und Fürstentums Salzburg und seiner Landeshoheit, obwohl vieles unter seiner Herrschaft nur begonnen wurde und er an der Zugehörigkeit seiner "Vogteien, Grafschaften und Gerichte" zum Herzogtum Baiern[A 1] festhielt.

Herkunft und Familie

Eberhard von Regensberg entstammte väterlicherseits einer nördlich der Reichsstadt Zürich ansässigen Adelsfamilie, den Edelfreien[A 2] von Regensberg.[1] Da seine Karriere zu Beginn wesentlich durch Bischof Diethelm von Konstanz († 1206) gefördert wurde, der als sein Onkel gilt, stammte er mütterlicherseits vermutlich aus der edelfreien Familie der Herren von Krenkingen.

Leben

Eberhard von Regensberg ist bereits um 1190 als Kanoniker am Dom von Konstanz urkundlich belegt. Im Sommer 1196 wurde er nach dem Tod von Bischof Heinrich von Brixen († 1196) als dessen Nachfolger eingesetzt.[2] Nur wenige Jahre später, nach dem Tod von Erzbischof Adalbert von Salzburg († 1200), wählten ihn die Salzburger Domherren und Ministerialen zu dessen Nachfolgern. Da er aufgrund seiner schwäbischen Herkunft und den verwandtschaftlichen Beziehungen seiner Familie schon damals als ein überzeugter Anhänger der Familie der Staufer galt, wurde seine Wahl von Papst Innozenz III. († 1216) zunächst verworfen, ehe dieser sie schließlich doch anerkannte. Nachdem Friedrich II. "römischer" König geworden war, zählte er zu seinen zuverlässigen Anhängern und hielt sich häufig in dessen Umfeld auf. Bis zu seinem eigenen Tod arbeitete er eng mit ihm zusammen.[1] Er war an den meisten wichtigen Ereignissen der großen Politik maßgebend beteiligt. Am 10. September 1240 wurde aus politischen Gründen über ihn im Auftrag von Papst Gregor IX. († 1241) der Kirchenbann verhängt.[2] Daraufhin wechselten die Salzburger Suffragan-Bischöfe auf die päpstliche Seite und das Salzburger Domkapitel erhob unter einem zweifelhaften Vorwand Anklage gegen ihn beim Papst.[1] Um 1244 versuchte Papst Innozenz IV. († 1254) in Lyon ihn als Erzbischof von Salzburg absetzen zu lassen. Als Erzbischof Eberhard (II.) 1246 starb, konnten die Anhänger des Papstes im Salzburger Domkapitel, da er sich im Kirchenbann befand, seine Beisetzung verhindern. Erst 1288 fand er im Salzburger Dom seine letzte Ruhestätte.[2]

Erzbischof von Salzburg

Als Erzbischof von Salzburg baute Eberhard (II.) die Position seines Erzbistums und Erzstiftes wesentlich aus, indem er zahlreiche Vogteien abschaffen ließ und den Eigenbesitz seines Erzstiftes durch die planmäßige Erwerbung von Grafschaften, Burgen und Gütern erfolgreich arrondierte.[2] Die davon betroffenen Grafenfamilien kamen zunächst mit ihren Gefolgsleuten aus Edelfreien und Ministerialen unter die Lehenshoheit der Salzburger Kirche, ehe nach ihrem Aussterben oder aufgrund von Verträgen ihre Territorien (Grafschaften, Gerichtsbezirke) und ihre Gefolgsleute adligen Personenverbände unmittelbar in deren Besitz übergingen. Der Erzbischof profitierte dabei von dem Umstand, dass der Zweig der Grafenfamilie von Peilstein zu Mörle und Kleeburg in "männlicher" Linie ausstarben. Während der Herzog Ludwig (I.) von Baiern ("Ludwig der Kelheimer") († 1231) dadurch in den Besitz in und um Reichenhall mit Karlstein und dem Gasteinertal gelangte, zog Erzbischof Eberhard (II.) die Hochstiftvogteien an sich, die daraufhin nie wieder vergeben wurden.[3] Erzbischof Eberhard (II.) verhinderte außerdem, dass das Bistum Gurk, das als Salzburger Suffragan-Bistum galt, ein selbständiges Bistum wurde und auch die Errichtung eines neuen, eigenen Bistums für das Herzogtum Österreich mit Sitz in der Stadt Wien. Mit der Gründung der Bistümer zu Chiemsee, zu Seckau und zu Lavant schuf er mehrere neue Suffraganbistümer, die seinem Erzbistum unterstellt wurden.[2]

Das Wirken des Erzbischofs Eberhard (II.) auf dem Areal des heutigen Österreichs

Oberösterreich / Steiermark

1236/37 übertrug Kaiser Friedrich II. Erzbischof Eberhard (II.) die Grafschaft im Ennstal, nachdem er Herzog Friedrich II. von Österreich ("Friedrich dem Streitbaren") († 1246) geächtet und ihm seine Herzogtümer aberkannt hatte. Damit eröffnete der Kaiser dem Erzstift die Möglichkeit für eine beträchtliche Erweiterung seines Herrschaftsgebietes nach Osten, zudem die Salzburger Kirche in der Grafschaft bereits mit den Orten Haus, Gröbming und ihren Gütern um Admont wichtige Stützpunkte besaß. Erzbischof Eberhard (II.) konnte sie aber nicht nutzen, da sich Herzog Friedrich seine Besitzungen bald wieder zurückholte und der Kaiser dies aufgrund der politischen Entwicklung danach billigen musste.[4]

Salzburg - Lungau

1213 übertrug Kaiser Friedrich II. der Salzburger Kirche alle Besitzungen des Reiches als Lehen, welche sich im Lungau, der damals Teil des Herzogtums Kärnten war, befand. Dadurch wurde den Salzburger Erzbischöfen auch die Lehenshoheit über den Lungau übertragen. Erzbischof Eberhard (II.) begann damit die stark aufgesplitterten Besitz- und Hoheitsrechte im Lungau für sein Erzstift zu sichern, womit er den allmählichen Übergang des Lungaus vom Herzogtum Kärnten an dieses einleitete, was für die Grenzen des heutigen Bundeslandes Salzburg entscheidend war. Die wichtigsten Erwerbungen von Erzbischof Eberhard (II.) im Lungau waren der Erwerb der großen Herrschaft Lessach, inklusive den um die Burg Lessach ansässigen Ministerialen, die er 1239 und 1242 mit Zustimmung von Herzog Bernhard von Kärnten († 1246) von den Grafenfamilien von Heunburg-Lessach und Ortenburg erwarb. Im Herbst 1246 erwarb der Erzbischof noch von den Herren von Pettau, die er so fester an die Salzburger Kirche zu binden plante, den Markt Tamsweg. Der entscheidende Schritt gelang allerdings erst einem seiner Nachfolger, der die Grafschaftsrechte im Lungau, welche bis 1235 an die Edlen von Lengenbach verliehen waren, mit deren Erbe nach dem Tod von Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" in Besitz nahm. Die gänzliche Arrondierung des Lungaus wurde erst unter seinen Nachfolgern abgeschlossen.[4]

Salzburg - Pingau

Erzbischof Eberhard kaufte aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von Matrei-Lechsgemünd 1207 dessen Eigengüter um Mittersill. Der Pinzgau, in dem dieser lag, war damals in zwei alte "Amtsgrafschaften" unterteilt: die Grafschaft Oberpinzgau, aus der später ein erzbischöfliches Landesgericht hervorging, das sich bis heute als Gerichtsbezirk erhalten hat, und die Grafschaft Mitter- und Unterpingau, die an die Werigand von Plain#Herkunft und Familie#Grafenfamilie von Plain weiterverliehen war, die ihren Hauptsitz längst ins heutige Niederösterreich verlegt hatte, aber bis 1228 auch Lehen der bairischen Herzöge innehatte. Beide Pingauer Grafschaften waren damals vom Reich dem Herzog von Baiern verliehen. Als die Familie der Grafen von Lechsgemünd mit Graf Heinrich (IV.) 1214 in "männlicher" Linie ausstarb, konnte Erzbischof Eberhard (II.) zunächst verhindern, dass Herzog Ludwig (I.) "dem Kelheimer" die Grafschaft Oberpingau als Lehen weitervergab und 1228 die Oberhoheit über den gesamten Pinggau erwerben, indem er wichtigen Salzburger Kirchenbesitz um Altenbuch im Chiemsee (heute Teil der Marktgemeinde Wallersdorf) gegen die beiden Grafschaften Oberpingau und Mitter- und Unterpingau eintauschte. Der Herzog stellte sie daraufhin an das Reich zurück, worauf der "römische" König Heinrich (VII.) († um 1242) Eberhard (II.) als Erzbischof von Salzburg mit beiden Grafschaften belehnte.[5] Die Belehnung durch den "römischen" König oder den Kaiser war in diesem Fall erforderlich, da es sich bei den beiden Grafschaften um Reichslehen handelte, die zudem aus Ämtern hervorgegangen waren.g

Die Grafenfamilie von Plain wurde durch diese Belehnung im Pinzgau Lehensträger des Erzstiftes Salzburg. Erst als ihr Hauptzweig 1249 in "männlicher" Linie ausstarb, wurden ihre bedeutendsten Ministerialen im Pinzgau, die Herren von Saalfelden und die Stefling erzbischöfliche Dienstleute, behielten aber ihre Gerichtsrechte um Saalfelden, Taxenbach und Rauris, die ihnen einst die Grafenfamilie von Plain übertragen hatten. Erst unter den späteren Erzbischöfen gelang es die Besitzungen, inklusive Dienstleute, von weiteren im Pinzgau ansässigen Adelsfamilien im Pinzgau, wie die Herren von Felben, von Walchen und von Goldegg nach deren Aussterben in "männlicher" Linie dem Erzstift zu unterstellen.[6]

Salzburg - Pongau

Das im heutigen Pongau gelegene Gasteinertal konnte Erzbischof Eberhard (II.) 1218 und 1241 kurzfristig für sein Erzstift gewinnen. Er verlor es allerdings wenig später wieder an Herzog Ludwig (I.) "den Kelheimer".[4]

Tirol

1207 erwarb Erzbischof Eberhard (II.) außerdem durch Kauf aus dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von Matrei-Lechsgemünd die große Herrschaft Matrei mit allen Gütern, Ministerialen sowie dazu gehörigen Lehen im heutigen Bundesland Kärnten. Allerdings gelang es erst seinen Nachfolgern im Spätmittelalter diese Herrschaft durch weitere Käufe und Erwerbungen zu einem geschlossen Terrain zu arrondieren.[3]

Orte mit Bezug zu Erzbischof Eberhard (II.) im heutigen EU-Land Österreich

Salzburg

  • Radstadt: 1246-1288 befand sich der Leichnam von Erzbischof Eberhard (II.) von Salzburg unbeerdigt über dem Gewölbe der Kirche zu Radstadt, ehe er in den Salzburger Dom überführt und dort feierlich im früheren Grab des Heiligen Virgil beigesetzt wurde.[1]

Wien

Nachdem die Stadt Wien[A 3] als Folge der Ächtung von Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" vorübergehend zur Reichsstadt erhoben worden war, ließ Kaiser Friedrich II. 1237 einen Reichstag von mehreren Monaten abhalten, auf dem er seinen Sohn Konrad († 1254) zum "römischen" König wählen ließ. An dieser Wahl war Erzbischof Eberhard (II.), der zu dieser Zeit ebenfalls in Wien weilte, aktiv beteiligt. Später versuchte er mehrmals zwischen dem Kaiser und Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" zu vermitteln.[2] 1239 gelang es ihm einen Ausgleich zwischen den beiden zu erreichen.[1]

Literatur

Weblinks

  Eberhard von Regensberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 362
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 vgl. Hans Martin Schaller: Eberhard II., 1959, S. 231
  3. 3,0 3,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 363
  4. 4,0 4,1 4,2 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 366
  5. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 363f.
  6. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 364

Anmerkungen

  1. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um das "Stammesherzogtum" bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
  2. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
  3. Die Stadt Wien war damals die größte Stadt im Herzogtum Österreich und gehörte zu dessen Landständen. Sie war unter der Herrschaft der Babenberger seit Herzog Heinrich (II.) ("Heinrich Jasomirgott") Sitz des Herzogs von Österreich und gehörte zu den wichtigsten Residenzen der Habsburger. Im 15. Jahrhundert behauptete Wien sich als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns", aber erst im 17. Jahrhundert wurde es die Hauptstadt des "Habsburgerreiches". Bis Mitte des 19. Jahrhunderts umfasste die Stadt Wien im Wesentlichen jenen Stadtteil, der heute den ersten Bezirk bildet. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden durch Eingemeindung die Wiener Bezirke 2-9. Ende des 19. Jahrhunderts beziehungsweise in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden durch Eingemeindung die Bezirke 10-23.
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Eberhard von Regensberg behandelt.
Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit).