Beringer (I.) von Kapellen beziehungsweise Capellen (* im 11. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, nach 1138), auch Pernger, Berengar oder Berenger, gilt als einer der Ahnherren der später bedeutenden Adelsfamilie von Kapellen. Er gehörte zunächst zu den Edelfreien[A 1] im heutigen Oberösterreich, wurde aber um 1138 Ministeriale[A 2] der Markgrafen von Steier.

Herkunft und Familie

Beringer (I.) von Kapellen gilt als erste urkundlich belegtes Mitglied der Familie der Kapeller. Nach einer Stiftungsurkunde um 1145 aus dem Traditionskodex des Stiftes von Garsten um 1145 war er oder ein gleichnamiger Sohn von ihm entweder der Bruder eines Ottokars von Schlierbach (Otacher de Slierbach) oder der Bruder von dessen Frau Piligart.[1]

Leben

Ein Beringer von Kapellen wird um ca. 1138 unter den Zeugen einer Stiftung von Markgräfin Sophia von Steier († um / vor 1147) für das Stift von Garsten urkundlich genannt, wobei in dieser Urkunde ausdrücklich auf seinen Status als Edelfreier hingewiesen wird. Es dürfte sich um denselben Beringer von Kapellen handelt, der bereits in jener Urkunde vom 22. Februar 1138, mit welcher Erzbischof Konrad (I.) von Salzburg († 1147) die Geschichte der Stiftung des Zisterzienserstiftes Rein durch Markgräfin Sophia von Steier bestätigt, unter den markgräflichen Ministerialen genannt ist.[2] Weitere Nennungen eines Beringer von Kapellen als markgräflicher Ministerialer finden sich noch in den Jahren danach in weiteren Urkunden des Erzstiftes Salzburg. Der Name findet sich außerdem seit 1140 immer wieder auch in Urkunden des Stiftes Admont und in Urkunden aus dem Traditionskodex des Stiftes von Garsten.[3] In der Forschung wird allerdings davon ausgegangen, dass es sich spätestens bei den in Urkunden aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts genannten Beringer von Kapellen um einen gleichnamigen Sohn oder Enkel jenes Beringers handelt, der in die Ministerialität gewechselt ist.[4]

Literatur

  • Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002

Einzelnachweise

  1. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 29
  2. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 27f.
  3. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 27ff.
  4. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 30

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien waren im Mittelalter innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als edelfrei galten Personen mit dynastischer Herkunft, die ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich besaßen sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastie untergeordnet, sondern unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien begaben.
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.