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Mit Hofkanzleidekret vom 3. Januar 1835 wurde die Unterkammer aus dem politisch-ökonomischen Senat ausgegliedert und es entstand ein reines Bauamt. Ab [[1849]] trug die Unterkammer die offizielle Benennung ''Städtisches Bauamt''. | Mit Hofkanzleidekret vom 3. Januar 1835 wurde die Unterkammer aus dem politisch-ökonomischen Senat ausgegliedert und es entstand ein reines Bauamt. Ab [[1849]] trug die Unterkammer die offizielle Benennung ''Städtisches Bauamt''. | ||
Mit Verbauung der [[Wiener Ringstraße|Ringstraßenzone]] 1865 folgte die erste Neuorganisation des Stadtbauamtes (Reorganisation am 3. Februar 1865, erstmalige Erwähnung des Stadtbaudirektors). Ab 1883 unterstanden alle technischen Abteilungen des Magistrates der Stadtbaudirektion. Durch die Eingemeindung von Vororten 1890 | Mit Verbauung der [[Wiener Ringstraße|Ringstraßenzone]] 1865 folgte die erste Neuorganisation des Stadtbauamtes (Reorganisation am 3. Februar 1865, erstmalige Erwähnung des Stadtbaudirektors). Ab 1883 unterstanden alle technischen Abteilungen des Magistrates der Stadtbaudirektion. Durch die Eingemeindung von Vororten in den Jahren 1890 bis 1892 wurde eine neuerliche Reorganisation (Einrichtung dezentraler Bauabteilungen in den Magistratischen Bezirksämtern) notwendig. | ||
Mit Erlass des Bürgermeisters vom 18. Juli 1918 wurden dem Stadtbauamt einfachere Rechtsangelegenheiten, im Zusammenhang mit technischen Aufgaben, zugewiesen. Im Zuge dessen wurden die Fachabteilungen des Bauamtes als „Magistrats-Bauabteilungen“ bezeichnet. Am 31. Mai 1920, durch die Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wien, wurde das Stadtbauamt in die Magistratsabteilungen (Magistratsabteilungen 16-41) integriert. | Mit Erlass des Bürgermeisters vom 18. Juli 1918 wurden dem Stadtbauamt einfachere Rechtsangelegenheiten, im Zusammenhang mit technischen Aufgaben, zugewiesen. Im Zuge dessen wurden die Fachabteilungen des Bauamtes als „Magistrats-Bauabteilungen“ bezeichnet. Am 31. Mai 1920, durch die Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Wien, wurde das Stadtbauamt in die Magistratsabteilungen (Magistratsabteilungen 16-41) integriert. | ||
Ab 10. | Ab 10. November 1920 war Wien nicht nur [[Hauptstadt]] sondern auch [[Land (Österreich)|Bundesland]], weshalb dem Stadtbaudirektor auch die Aufgabe des Landesbaudirektors übertragen wurde. 1936 wurde Wien in vier Baubezirke unterteilt. Jedem Bezirk stand ein technisch gebildeter Beamter vor, der für die Geschäftsführung zuständig war. | ||
Mit Magistratischer Geschäftseinteilung vom 16. Oktober 1939 wurde eine Hauptabteilung IV – Bauwesen und innerhalb derselben die Gruppe ''Baupolizeiamt'' begründet. | Mit Magistratischer Geschäftseinteilung vom 16. Oktober 1939 wurde eine Hauptabteilung IV – Bauwesen und innerhalb derselben die Gruppe ''Baupolizeiamt'' begründet. |