Elisabeth Cremserin: Unterschied zwischen den Versionen

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== Gerichtsbarkeit der Herrschaft im Dorf ==
== Gerichtsbarkeit der Herrschaft im Dorf ==
Herr Abt des Stiftes Heiligenkreuz, protokolliert 1646 Mißstände im Steinbruch: Es belangt von alters her, dass alle Gehorsam haben müssen dem Verwalter zu [[w:Schloss Königshof|Königshofen]] und Herrn Abt zu Heiligenkreuz. <ref>Archiv Stift Heiligenkreuz, Abtprotocoll von 1646, Rubr. 51 Steinbruch</ref>Einer der Klagpunkte war:
Herr Abt des Stiftes Heiligenkreuz, protokolliert 1646 Mißstände im Steinbruch: Es belangt von alters her, dass alle Gehorsam haben müssen dem Verwalter zu [[w:Schloss Königshof|Königshofen]] und Herrn Abt zu Heiligenkreuz. <ref>Archiv [[Stift Heiligenkreuz]], Abtprotocoll von 1646, Rubr. 51 Steinbruch</ref>Einer der Klagpunkte war:
* Sie haben den Fleischhacker, den Leutgeb, ohne Beymessung der Obrigkeit aufgenommen.  
* Sie haben den Fleischhacker, den Leutgeb, ohne Beymessung der Obrigkeit aufgenommen.