Geschichte der Feuerwehr im Burgenland

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Die Geschichte der Feuerwehr im Burgenland als organisierte Brandschutzeinheiten beginnt wie auch im übrigen Österreich ungefähr in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Während die Entwicklungen der Landesverbände der anderen Bundesländer auf jener der Kronländer von Cisleithanien fußen, gründen sich die Ursprünge im Burgenland auf Transleithanien, also im wesentlichen Ungarn.

Feuerwehrgründungszeit im 19. Jahrhundert

Einen wesentlichen Beitrag zu der Gründung der ersten Feuerwehren im damaligen Westungarn kommt dem deutschen Lehrer Friedrich Rösch zu, der sich 1853 zuerst in Oberschützen niederließ und ab 1858 in Ödenburg aktiv wurde. So konnte er in Odenburg im Jahr 1863 eine freiwillige Turnerfeuerwehr initiieren. Sie wurde allerdings erst ab 1866 als Verein anerkannt. Seine Aktivitäten weitete er auf das Komitat Ödenburg aus, wo er Vorträge zur Gründung neuer Wehren abhielt. Dabei waren auch Deligierte der angrenzenden Komitate.

Diese Aktivitäten führten zu zahlreichen Neugründungen, wobei die Feuerwehr Pinkafeld im Jahr 1871 die erste Wehr auf dem Gebiet des heutigen Burgenlandes war, wo es in den Jahren davor große Schäden durch Brände erlebte und daher bereits 1867 von der Gemeinde eine Feuerspritze ankaufte und damit die Gründung erleichterte. Auch im Norden des Burgenlandes waren Bemühungen in der Stadt Eisenstadt, sowie in den damals selbständigen Gemeinden Schloßgrund, Oberberg und Unterberg offensichtlich. Unter dem Eisenstädter Bürgermeister Johann Pemayer wurde dort eine Wehr gegründet.

Diese beiden Wehren hatten Vorbildwirkung für zahlreiche anderen Gemeinden, wo sich in der Folge laufend neue Wehren gründeten.

Einen wichtigen Punkt in der Gründung neuer Wehren gab es im Jahr 1888. In diesem Jahr wurden eine eine Verordnung vom K.u. Innenministerium (zahl 53, 888/II vom 12. August 1888) und 1889 eine feuerpolizeiliche Verordnung des Ödenburger Komitates erlassen. In diesen Erlässen wird erstmals neben Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz die Organisierung einer Feuerwehr für jede Gemeinde vorgeschrieben. Im Falle, dass keine Feuerwehr mangels Mitgliedern aufgestellt werden kann, musste ein Pflichtfeuerwehr eingerichtet werden. Dieser Pflicht folgten in den Jahren bis 1891 insgesamt 104 Gemeinden. Bis zur Jahrhundertwende war die Organisation in allen größeren Gemeinde abgeschlossen. In den kleineren Gemeinden war es oft nihct das Geld, was eine Bildung einer Feuerwehr verhinderte, sondern das Fehlen geeigneter Personen, vor allem Im Führungsbereich.

Der Erste Weltkrieg stoppte die aufstrebende Entwicklung und der Mannschaftsstand konnte durch die eingerückten Männer nur mangelnd durch Feuerwehr-Veteranen ergänzt werden.

Das Burgenland kam zu Österreich und Zwischenkriegszeit

Als das Burgenland im Jahr 1921 das Burgenland zu Österreich kam, Ödenburg aber nach der Volksabstimmung bei Ungarn blieb, wurden die Feuerwehren aus dem Organisationsverband des Komitats Ödenburg herausgerissen und es wurde notwendig einen neuen Landesverband zu organisieren.

Einen wichtigen Anteil an dieser Neuorganisation hatten der Obmann des Jormannsdorfer Freiwilligen Feuerwehrvereins Karl Unger und der Komitats-Feuerpolizeiinspektor in Mattersburg Michael Postl, der schon jahrzehntelange Erfahrung im Brandschutzwesen hatte.

So wurde für 23. April ein Ausschuss in Sauerbrunn einberufen, der Daten über den Bestand der vorhandenen Feuerwehren sammeln sollte. Dies führte zur Gründung des burgenländischen Landesverbandes für das Feuerwehr- und Rettungswesen am 15. April 1923 in Mattersburg mit dem Obmann Josef Rauhofer. Bereits im August des selben Jahres konnte der erste Landesfeuerwehrtag in Oberwart abgehalten werden. Im August 1924 erschien die erste Ausgabe der Mittheilungen des Burgenländischen Landesverbandes für das Feuerwehr- und Rettungswesen.

Im Jahr 1929 wurden 307 Feuerwehren im Bundesland verzeichnet, die in sieben Bezirksverbänden organisiert waren. Nur in 20 Gemeinden fehlte noch eine Wehr. Auch die Motorisierung stieg in den Zwischenkriegsjahren an. Während 1924 nur drei Motorspritzen eingesetzt werden konnten, waren es fünf Jahre später 47. Es waren 62.000 Meter Schlauchmaterial einsatzbereit.

Im Jahr 1925 wurden im Zuge des 4. Landesfeuerwehrtages der sogenannte Einheitsfeuerwehrmann demonstriert. Das bedeutete, dass die Feuerwehrmänner, die bisher innerhalb der Wehr bestimmte Tätigkeiten versehen mussten und nur auf diese geschult wurden, zukünftig alle Handgriffe von jedem Mitglied beübt und gekonnt werden musste. Es wurden auch vermehrt gemeinsame Übungen mehrerer Feuerwehren abgehalten. Auch Sanitätsdienststellen wurden verstärkt durch die Feuerwehren organisiert. So bestanden zum Zeitpunkt im Jahr 1931, als das Rote Kreuz seine Zweigstellen gründete in 236 Gemeinden Erste Hilfe-Rettungsstellen. Ab diesem Jahr wurden gemeinsame Sanitätskurse Feuerwehr und Rotes Kreuz organisiert.

Im Jahr 1931 wurde die Schaffung eines landeseinheitlichen Feuerwehrpasses als Legitimation für alle Feuerwehrmänner beschlossen.

1932 gab es ein Abkommen zwischen Rotem Kreuz und Feuerwehr, bei der die Feuerwehren als ganzes freiwillig dem Roten Kreuz beitreten sollten, um eine noch bessere Vernetzung der beiden Organisationen zu schaffen. In diesem Jahr wurde auch durch die Gemeindeordnung zugesichert, dass den Feuerwehren 2% des Jahresvoranschlages der Gemeindebudgets zukommen würde. Auch Versicherungsgelder sollten der Feuerwehr zukommen.

Unter dem Landesrat und Feuerwehrkommandanten der FF Eisenstadt Franz Strobl wurde die Feuerwehr aus dem Vereinsgesetz herausgenommen, nachdem Strobl schon 1933 versuchte die Feuerwehren als Mitglieder der Vaterländischen Front zu gewinnen. Sie wurden mit dem Feuerwehrgesetz von 1935, das mit Ausnahme der NS-Zeit 1938-1945 bis 1994 galt, bereits Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch die Möglichkeit einer Pflichtfeuerwehr wurde im Gesetz verankert. Der Sitz des Landesfeuerwehrkommandos wurde mit Eisenstadt, das damals bereits Landeshauptstadt war, festgelegt. Auch der Sitz Bezirksfeuerwehrkommanden wurde mit dem Sitz der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde geregelt.

Im Jahr 1936 wurde verstärkt die Führungsstruktur ausgebildet. Da der Verband über keine eigene Schule verfügte, wurden Kurse an der niederösterreichischen Landesfeuerwehrschule in Wiener Neustadt besucht. Die Ausbildung erfolgte auch in Richtung Luft- und Gasschutz und der damit verbundenen militärischen Ausrichtung. Die Feuerwehren erhielten durch die Sondermiliz-Verordnung diese beiden Agenden der Landesverteidigung übertragen. Die gesamte Feuerwehrstruktur wurde zentralistischer organisiert, was sich auch im gesamten Einkauf widerspiegelte. So mussten die Feuerwehren beim Landesverband für ihre Einkäufe schriftlich ansuchen und durften nur bei Lieferanten einkaufen, die bestimmte Richtlinien einhielten.

Im selben Jahr wurde auch der Spinnenhelm Wiener Form aus Leichtmetall mit dem Burgenländischen Wappen als Standard eingeführt. Mit der Versicherungsabgabe konnte der Ankauf von Motorspritzen, sowie der Bau von Gerätehäusern subventioniert werden. Die aktuell aktiven Feuerwehren wurden sowie der Landesfeuerwehrverband im Jahr 1936 in das Feuerwehrregister eingetragen, wodurch das Gesetz von 1935 volle Rechtskraft erlangte.

Anschluss und Zweiter Weltkrieg

Mit dem Anschluss im Frühjahr 1938 wurden das Landesfeuerwehrkommando mit Franz Strobl als Kommandanten vom Dienst enthoben. Unmittelbar bedeutete das auch ein Ende des Baues einer Landefeuerwehrschule, dessen Baubeginn für April 1938 nahe der Magdalenenkapelle in Eisenstadt vorgesehen war.

Fürs erste blieben waren die Auswirkungen noch nicht so gravieren. Orts- und Bezirkskommanden blieben vorerst bestehen. Mit dem Gesetz über die Gebietsänderungen vom 1. Oktober 1938 wurde die nördlichen drei Bezirke dem ehemaligen Niederösterreich zugeschlagen. Auch die Großgemeinde Engerau (slowakisch Petržalka), die schon vor 1918 zum Bezirk Neusiedl am See gehörte, wurde aufgrund des Münchner Abkommens dem deutschen Reich einverleibt.

Dem Landesfeuerwehrkommando folgte für das nördliche Burgenland das Gaukommando Niederdonau unter dem Gauhauptmann Josef Mayer.

Im Jahr vor dem Zweiten Weltkrieg wurden die Feuerwehr noch mit zahlreichen Geräten, die dem Stand der Technik entsprachen, ausgerüstet. Da eine große Zahl von Gemeinden über keine Ortswasserleitung mit Hydranten verfügte, wurde an vielen kritischen Punkten Feuerlöschteiche mit einem Fassungsvolumen von 300 m³ errichtet.

Mit Kriegsbeginn musste eine große Zahl der Feuerwehrmänner einrücken, wodurch die Erhaltung der Bereitschaft, die auf die sogenannten Unabkömmlichen reduziert war, zunehmend schwieriger wurde . Auch die Reservisten wurden wieder in den Aktivstand versetzt. Es wurde auf die 14-18 jährigen aus der HJ, ebenso wie auf Mädchen, die eine separate Ausbildung erhielten, zurückgegriffen. Gegen Kriegsende duldete man auch dienstverpflichtete Fremdarbeiter und Kriegsgefangene bei den Einsätzen.

Neben Personalproblemen wurden beginnend mit Kriegsbeginn aber auch Beschaffungsprobleme spürbar und Investitionen nicht mehr möglich. Es gab eine Vielzahl von Bewirtschaftungsverordnungen zu beachten, die sich bis auf die einzelne Feuerwehr durchschlug. Für jede Übung musste für den Treibstoff erst angesucht werden, Benzin wurde mit Zehntelliter verrechnet.

Es wurde aber auf den Brandschutz trotz aller Widrigkeiten große Priorität gelegt. So lautet etwa eine Verordnung von 1941 durch den Gauhauptmann Dr. Mayer:

„In einer Zeit, in der durch den Vierjahresplan alle Kräfte eingesetzt werden, um dem deutschen Volke die Lebensgrundlage zu sichern, ist es von ganz besonderer Bedeutung alles zu unternehmen, um Schädigungen am Volksvermögen durch Brände zu verhüten. Gerade auf dem flachen Lande werden erfahrungsgemäß durch Schadenfeuer unersetzliche Werte vernichtet. Ich habe es daher zu meiner besonderen Aufgabe gemacht, hier einzugreifen und die Brandursachen nach Möglichkeit auszuschalten.
Zu diesem Behufe habe ich den Pg. Dr. Norbert Zimmer, ...; zu meinem Sonderbeauftragten für die Durchführung der Volksaufklärung im Dienste der Brandverhütung im Reichsgau Niederdonau bestellt. Er bedient sich in Erfüllung dieser Aufgabe des Brandverhütungsdienstes der Gauanstalt Erste n.ö- Brandschaden-Versicherungsanstalt...
Die Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises werden durch den Bezirks- bzw. Kreisführer der Freiwilligen Feuerwehren von meinem Erlasse in Kenntnis gesetzt und angewiesen werden, sich weitestgehend in den Dienst der Sache zu stellen.
Anfragen betreffend der Aufklärung über Brandverhütung sind unmittelbar an den Sonderbeauftragten zu richten.....“

Verordnung des Reichsstatthalters in Niederdonau Pol.Fw.356 vom 19. Feber 1941 - Der Gauhauptmann Dr. Mayer

Aufrufe solcher Art findet man in den kommenden Kriegsjahre verstärkt, wobei immer die Schriftstücke nur bis zur mittleren Ebene verschickt wurden, während es zu den Feuerwehren nur mehr mündlich mitgeteilt werden durften, um die Inhalte vor dem Feind zu verheimlichen. Interessant ist beispielsweise ein Merkblatt, in dem einerseits vor den Brandplättchen gewarnt wird, aber gleichzeitig aufgerufen wird, diese z.Bsp. 11x11 cm großen Plättchen, die Kautschuk zwischen Zelluloidtafeln beihalten, nicht einfach zu verbrennen sondern zur Weiterverwertung abzugeben sind. Dieser Aufruf durfte aber nicht über Radio oder Presse bekanntgegeben werden.

Stark und durchaus erfolgreich eingesetzt wurde in dieser Zeit die Kübelspritze, die in unbeschränkter Menge verfügbar war, obwohl das Gerät aus dem raren Messing bestand. Gegen Kriegsende erhielten die Feuerwehrmänner auch eine Schießausbildung.

An Großeinsätzen werden drei besonders erwähnt. So wurden in Eisenstadt in der Fanny-Elßler-Fasse am 10. Mai 1944 durch Sprengbomben Häuser komplett zerstört. Zur Verhinderung von Bränden wurden dazu mehrere Feuerwehren aus Eisenstadt und Umgebung eingesetzt. Ein weiterer Großeinsatz wurde durch eine Explosion eines Munitionszuges in Ebenfurth notwendig, der mehrere Tage dauerte. Die nördlichen Feuerwehren mussten auch nach Bratislava ausrücken, als eine Erdölraffinerie durch Bomben stark beschädigt wurde.

Zum Bau des Südostwalls durften Feuerwehrmänner nach Erlass des Gauleiters nicht eingesetzt werden. Neben Scheunen wurden aber auch Feuerwehrhäuser als Quartiere für die Schanzarbeiter verwendet. Der Platz wurde für Schanzwerkzeuge und Baumaterial benötigt, sodass andererseits Feuerwehrgeräte verschwanden oder anderweitige Verwendung fanden.

Den Rest an Devastierung erlangten die Feuerwehrausrüstung von rückflutenden Truppen oder der einrückenden Roten Armee, die am 29. März 1945 bei Klostermarienberg die Grenze überschritt.

Für das südliche Burgenland sind kaum Unterlagen vorhanden.

Nachkriegszeit