Thomas Seyfridt

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Das Stift St. Florian, heute

Thomas Seyfridt (* im 17. Jahrhundert; † 5. Februar 1659, in St. Florian) war Regular-Kanoniker und Pfarrer der katholischen Pfarre in Vordernberg.

Herkunft und Familie

Thomas Seyfridt stammte aus Ebelsberg (heute Teil der Stadt Linz).[1]

Leben

Thomas Seyfridt trat in das Augustiner Chorherrenstift St. Florian im Herzogtum Österreich ob der Enns ein (Einkleidung am 28. Februar 1624, ewige Profess am 2. April 1625, Primiz am 4. Mai 1635). Er war Stiftspfarrer von diesem und 1650-1657 Pfarrer von Vordernberg, wo er sich von Anfang an als rigoroser Gegenreformer unbeliebt machte. Thomas Seyfridt führte eine Liste über sämtliche Untaten in der Pfarrgemeinde, die seiner Ansicht nach begangen worden waren, wobei sein besonderes Augenmerk dem Radmeister Christian Lindtschinger galt. Dieser war in jenen Jahren der Richter des Marktes Vordernberg.[1] Mit seinen als unangemessen empfundenen Geldforderungen für seine Seelsorgeleistungen, mit Beschimpfungen und Handgreiflichkeiten gegenüber seine Gemeinde, brachte er diese endgültig geen sich auf. Dabei legte er sich sogar mit dem kaiserlichen Amtmann, Hans Tengg, an. Im Mai 1657 Thomas Seyfridt die Pfarre aufgeben. Er kehrte daraufhin ins Stift St. Florian zurück, wo er seine beiden letzten Lebensjahre als dessen Senior verbrachte.[2]

Der Konflikt um das Vorschlagrecht des Marktes Vordernberg

Thomas Seyfridt, dem die Pfarre nach dem Weggang von Johannes Zaucher anvertraut wurde, war der Kandidat des Bischofs von Seckau gewesen. Der Markt Vordernberg, der bereits Johannes Zaucher nicht anerkennen wollte, hatte Magister Johan(sic!) Jacob Faber, einen anderen Regular-Kanoniker, als dessen Nachfolger vorgeschlagen, wobei dies erneut mit dem Vorschlagrecht des Marktes aus der Zeit der Reformation begründet wurde. Die "innerösterreichische"[A 1] Hofkammer, die Vertretung für den Kaiser, versuchte für die Pfarrstelle den Priester Gregor Strauber durchzusetzen. Nachdem sich der Bischof behauptet hatte, eskalierte der Konflikt um das Vorschlagrecht des Marktes Vordernberg. Dieser wurde erst am 24. Jänner 1646 beendet, als der Kaiser am 24. Jänner 1646 dem Markt das "Jus patronatus" bestätigte, womit er das Vorschlagrecht des Marktes Vordernberg für die Pfarre gegenüber dem Bistum Seckau durchsetzte.[1]

Literatur

  • Erik Hilzensauer: Die katholischen Pfarrer von Vordernberg von der Gegenreformation bis zur Anlage der Pfarrmatrikel. In: Meinhard Brunner - Gerhard Pferschy - Gernot Peter Obersteiner (Hrsg.): Rutengänge. Studien zur geschichtlichen Landeskunde. Festgabe für Walter Brunner zum 70. Geburtstag (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark". Bd. 54) (= "Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark. Sonderband 26). Eigenverlag, Graz, 2010. ISBN 978-3-901251-34-4). S. 201-218

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Erik Hilzensauer: Die katholischen Pfarrer von Vordernberg, 2010, S. 212
  2. vgl. Erik Hilzensauer: Die katholischen Pfarrer von Vordernberg, 2010, S. 213

Anmerkungen

  1. Unter dem Begriff "innerösterreichischen Lande" beziehungsweise Innerösterreich werden gewöhnlich die Herzogtümer Steier, Kärnten und Krain zusammengefasst.
VorgängerAmtNachfolger
Johannes ZaucherPfarre von Vordernberg
1. Juli 1650 - Mai 1657
Simon Wurm