Hans Metzger

Aus ÖsterreichWiki
Version vom 10. April 2020, 20:58 Uhr von Ermione 13 (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Imst, wo Hans Metzger ansässig war, um 1903

Hans Metzger (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach 1484[A 1]) war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol.

Herkunft und Familie

Hans Metzger dürfte der Sohn des um 1437 in Imst begüterten Konrad Metzger gewesen sein. Verheiratet war er mit Elisabeth Posch, der Schwester von Hans Posch, die ebenfalls aus Imst stammte.[1] 1479 ist an der Universität Wien ein Johannes Carneficis (Hans Metzger) von Imst belegt, bei dem allerdings unklar ist, ob er ein Verwandter des Gerichtsabgeordneten Hans Metzger war. Ebenso verhält es sich mit einem Hans Metzger, der um 1530 als Richter in Imst belegt ist. [2] Auch er könnte ein Nachfahre des Gerichtsboten gewesen sein.

Leben

Hans Metzger war am Untermarkt in Imst ansässig. 1464 war er, gemeinsam mit Peter Seinser, unter dem Vorsitz von Hans Clainer, dem damaligen "Pfleger" zu Kronburg und Richter zu Imst, Schiedsmann bei einem Vergleich um Weiderechte auf der Venetalpe, der von den Nachbarschaften zu Larchach (heute Teil der Gemeinde Wenns) und Imsterberg geschlossen wurde. 1467 ist er in einer Zeugenliste an vorrangiger Stelle gereiht, welche die vor Herzog Siegmund von Österreich und dem "Pfleger"[A 2] Hans Ramung geschworene Urfehde von Ulrich Mäczenkopf aus Fiss bestätigt. Dieser war zuvor wegen Drohungen und Diebstahl im Haft gewesen. 1470 fungierte er, gemeinsam mit Kaspar Frech, dem "Pfleger" von Imst, als Vorsitzender bei der Feststellung der Nutzungsrechte der Arzler und Pitztaler am Schwarzenberg und am Nesselberg.[1]

Hans Metzgar war als Zeuge und Rechtsprecher auch an vielen Rechtssachen des Gerichtes Imst beteiligt. Als Zeuge scheint er oft zusammen mit Berchtold Tasch auf. 1470 war er Richter in Imst und bestätigte seine Rechtsgeschäfte, in die meistens das Stift Stams involviert war, mit seinem eigenen Siegel. 1474 kaufte Hans Metzger von seinem Schwager Hans Posch ein Eigengut im Imster Oberdorf, dass er zusammen mit seiner Frau diesem als Erb- und Zinslehen überließ. Das Grundrecht dazu und eine dazu gehörige Gülte (Abgabe) stiftete das Ehepaar dem Stift Stams.[1] 1475 wird er zusammen mit Leonhard Heidenreich im Zusammenhang mit einer Zeugenausgabe genannt, die vor dem Landrichter Jakob Huter gemacht worden war. Diese betraf einen "Losbrief" und eine Geldsumme, die ein Bote im Auftrag von Balthasar Heustadl, damals Zöllner auf der Töll, dem Balthasar Hendl in Imst aushändigen sollte.[3] 1476 ist Hans Metzger als Zeuge einer "Verpfründung" belegt. 1479 war er ebenfalls Zeuge, als die Alpe Madau von der Gemeinde Zams an mehrere private Personen verliehen wurde.[2] Am 10. Juni 1484 wurde er als Gerichtsbote, gemeinsam mit Oswald Schreier aus Nassereith, von der Gerichtsgemeinde Imst auf den Landtag in Hall entsendet.[1]

Literatur

  • Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 324
  2. 2,0 2,1 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 325
  3. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 324f.

Anmerkungen

  1. Nach Hinweisen in Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 325
  2. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" bezieht sich auf Burgen, Gerichte, Ämter und Ähnliches und meint deren Verwaltung. Der "Pfleger" erhielt, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an ihnen.