Alpenländerpokal des OeEHV 1932/33
Eishockey in Österreich bis 1938 | |
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Alpenländerpokal des OeEHV | |
- 1932/33 - 1933/34 | |
Spieltyp: | Scheibe |
Austragungsort: | Kärnten, Steiermark, Tirol |
Dauer: | 01.01. bis 19.01.1933 |
Veranstalter: | Österreichischer Eishockeyverband, Wien |
Teilnehmeranzahl: | 3 |
Anzahl der Spiele: | 6 |
Sieger: | Innsbrucker Eislauf Verein |
Zweiter: | Deutscher Sportverein Leoben |
Hinweise: | |
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Der Alpenländerpokal des OeEHV 1932/33 wurde erstmalig in dieser Saison ausgetragen.
Geschichte
- 1930 trat man aus der Provinz an den österreichischen Eishockeyverband (OeEHV) heran und bat um die Einrichtung eines Alpenpokals. Man entschloss sich im Verband, der Austragung eines Alpenländerpokals als Wanderpreis zuzustimmen. Die Austragung sollte an drei aufeinander folgenden Tagen an einem Ort stattfinden[1] Der mit der Austragung beauftragte Klagenfurter Athletiksport Club trat von der Aufgabe zurück und es wurde der Deutsche Sportverein Leoben mit der Durchführung beauftragt. Auch dieser trat im Dezember 1930 von dem Auftrag zur Organisation von Alpenländerpokalspielen zurück. Daraufhin erklärte der Verband, in dieser Saison in diesem Bereich nicht mehr tätig zu werden.
- Eine Arbeitsgruppe innerhalb des OeEHV hatte für die Saison 1932/33 einen Vorschlag für die Erneuerung der Eishockey-Meisterschaften erarbeitet. Die schon zur Zeit der K.u.K.-Monarchie eingeführte Wiener Eishockey-Meisterschaft wurde wieder ins Leben gerufen. Hinzu kam die lange gefordert Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft. Die Sieger spielten dann gegeneinander um die Eishockey-Meisterschaft von Österreich. Im Rahmen dieser Neuordnung wurde auch der lange schon geforderte Alpenländerpokal in die neuen Aktivitäten des Verbandes aufgenommen.
Alpenländerpokalspiele 1932/33
Die Teilnahme an diesem Pokal war eine Pflicht für alle Mannschaften, die in der 1. Klasse der Österreichischen Eishockey-Provinz-Meisterschaft spielten. Spielte man in der 1. Klasse, so brauchte nur noch das zusätzliche Nenngeld für den Alpenländerpokal an den Verband gezahlt werden. Es handelte sich um einen Wanderpokal. Jede Mannschaft musste zweimal gegen seine Gegner antreten. Die Wertung der Spiele erfolgte nach den Regeln der Provinz-Meisterschaft. Die Spiele hatten einen Tag nach den Meisterschaftsspielen stattzufinden[2].
Teilnehmer
Verein | Bemerkungen |
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Deutscher Sportverein Leoben (Leoben) | |
Innsbrucker Eislauf Verein (IEV) | |
Klagenfurter Athletiksport Club (KAC) |
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
01. Jänner 1933 | Leoben | KAC - Leoben | AP. | 2:3(0-1,2-2,0-0) | 700 | s.u. |
04. Jänner 1933 | Innsbruck | Leoben - IEV | AP | 0:2(0-1,0-1,0-0) | 600 | |
09. Jänner 1933 | Klagenfurt | KAC - Innsbrucker EV | A-P. | 0:2 | s.u. | |
12. Jänner 1933 | Leoben | Leoben - IEV | AP | 0:0(0-0,0-0,0-0) | s.u | |
15. Jänner 1933 | Klagenfurt | KAC - Leoben | AP. | 2:2 | ||
19. Jänner 1933 | Innsbruck | KAC - Innsbrucker EV | AP. | 3:1(3-1,0-0,0-0) | s.u. |
Spiel 1. Jänner 1933 KAC - Leoben Alpenpokal
- Schiedsrichter: Ing. Edgar Dietrichstein
- Das Spiel um den Alpenpokal zwischen dem KAC und Leoben endete vor 700 Zuschauern mit 2:3(0-1,2-2,0-0) Toren. Es war ein verdienter Sieg der Leobener, da der KAC zu passiv spielte. Im ersten Drittel schoss Schneider für Leoben das Führungstor. Im zweiten Drittel konnten die Klagenfurter durch Kosteinscheg den Ausgleich erzielen. Durch einen Weitschuss von Richter erreichte Leoben wieder die Führung. Danach schoss Willy Seidler ein weiteres Tor zum Ausgleich für Leoben. Egger war der Schütze des Siegestores der Leobener, als er aus großer Distanz zum 2:3 einschoss. Das letzte Drittel blieb torlos. Beide Torleute hatten im Spiel einmal die Scheibe durchgehen lassen, trotzdem sie bei etwas Aufmerksamkeit hätte gehalten werden können. Beide Mannschaften hielten den Gegner nicht mit dem Körper auf, sondern setzten den Stock oder das Bein ein. Der Schiedsrichter konnte hier nur mit Ausschlüssen reagieren. Für die Zuschauer ist es auch sicherlich aufreizend, wenn die Spieler mit einem Body-check an der Bande den Gegner einen Renner verpassen, sollte im fairen Spiel aber unterbleiben. Die Zuschauer waren mit lauten rufen dabei, und nicht immer war die Kritik oder der Hinweis sachlich.
Spiel 9. Jänner 1933 IEV - KAC Alpenpokal
- Schiedsrichter:
- Team IEV: Tor: Amenth, Verteidiger: Dr. Waritsch, Josef Schmied, Sturm: Hans Schmied, Goldsteiner,
- Team KAC: Tor: Roman Russer, Verteidiger: Emmerich Russer, Eggenberger, Sturm: Egger, Stertin, Scherlau, Raunegger, Rascher,
- Der IEV gewann gegen den KAC im Alpenpokalspiel mit 2:0( ). Der KAC hatte mehrere Verletzte und konnte daher nur noch einen Wechselspieler einsetzen.
Spiel 12. Jänner 1933 IEV - Leoben Alpenpokal
- Schiedsrichter: Ulli Lederer
- Das Spiel um den Alpenpokal zwischen dem IEV und Leoben endete 0:0(0-0,0-0,0-0) unentschieden. Der IEV galt als Favorit, die Leobener spielten jedoch ausgezeichnet und ließen kein Tor des Gegeners zu.
Spiel 19. Jänner 1933 IEV - KAC Alpenpokal
- Schiedsrichter: Hans Aigner, Wien
- Der IEV verlor gegen den KAC das Spiel um den Alpenpokal mit 1:3(1-3,0-0,0-0) Toren. Sofort in den ersten zwei Minuten des ersten Drittels fielen 3 Tore der Klagenfurter gegen den IEV. Die Innsbrucker Spieler sahen dem Treiben der Gäste einfach zu. Der Torschütze aller drei Treffer war Egger. Jetzt wachten die Innsbrucker auf und gingen ebenfalls zum Angriff über. In dieser Phase konnte Max Schmid den Treffer zum 1:3 einschießen. Im zweiten Drittel ist der IEV voll mit im Spiel, vor dem gegnerischen Tor fehlt es jedoch an der notwendigen Energie, einen Treffer zu landen. Der KAC gebann jetzt ein hartes Spiel. In der Presse ist später zu lesen, dass nach ihrer Meinung der Schiedsrichter die Klagenfurter bevorzugte, indem er imm wieder bei den Angriffen der Innsburcker einschritt. Auch verschiedene Abseitspositionen seien nicht gesehen und geahndet worden. Ein Treffer fiel nicht. Eine weniger gute Leistung zeigten Pfister und Danner. Im letzten Drittel waren die Innsbrucker stark überlegen. Die Härte im Spiel bleib bestehen und meherer KAC-Spieler mussten eine Auszeit antreten. Auch jetzt fiel kein Tor. Trotz dieser Niederlage hat der IEV den Alpenpokal gewonnen, da er in der Tabelle mit 5 Punten vor Leoben mit 4 Punkten führt. Dritter ist der KAC.
Tabelle
Platz | Verein | Spiele | Siege | unent. | verl. | Torverh. | Punkte |
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1 | Innsbrucker EV | 4 | 2 | 1 | 1 | 5:3 | 5 |
2 | Deutscher Sportverein Leoben | 4 | 2 | 2 | 1 | 5:6 | 4 |
3 | Klagenfurter Athletiksport Club | 4 | 2 | 1 | 2 | 7:8 | 3 |
- Sieger Alpenländerpokal des OeEHV 1932/33: Innsbrucker Eislauf Verein
Ausschreibung des Alpenländerpokales des OeEHV
§ 1 Teilnehmer, Nennung
- Zur Teilnahme an dem Bewerbe um den Alpenländerpokal sind alle Vereine verpflichtet, die in der 1. Klasse der Provinzmeisterschaft spielen. Die Nennung zur Provinzmeisterschaft gilt automatisch auch für diesen Pokalbewerb, doch ist ein separates Nenngeld von S 10,-- beizubringen.
§ 2 Austragungsort, Wertung
- Jeder teilnehmende Verein spielt zweimal gegen jeden anderen. Die Wertung erfolgt nach Punkten in der gleichen Weise, wie in § 26 der Provinzmeisterschaft ausgeführt. Der Sieger erhält den Pokal für das betreffende Verbandsjahr in Verwahrung, hat ihn jedoch vor dem nächsten Verbandstag dem Verbande wieder zu übergeben. Der Pokal geht in den endgültigen Besitz desjenigen Vereines über, der den Pokal zum dritten Mal gewonnen hat.
- Jedes Jahr erhält der Sieger 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden könnten, die mindestens an der Hälfte der Pokalspiel teilgenommen haben.
§ 3 Wettspieltermine, Platzwahl, Entschädigungen
- Der Wettspieltermin für das Spiel um den Alpenländerpokal ist der Tag nach dem Meisterschaftsspiel der jeweiligen Gegner. Die Platzwahl hat jener Verein, der sie im Meisterschaftsspiel des vorhergehenden Tages hatte. Der Platzwahlberechtigte Verein hat der Gastmannschaft freien Aufenthalt für 11 Mann im Rahmen der Bestimmungen der Provinzmeisterschaft für einen weiteren Tag zu gewähren.
- Die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft § 31, zweiter, dritter und fünfter Absatz, finden bei diesem Bewerb sinngemäße Anwendung.
§ 4 Regeln, Schiedsrichter, Spielbericht
- Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen.
- Als Schiedsrichter soll in erster Linie der vom Verband bestimmte Schiedsrichter des am Vortage abgehaltenen Meisterschaftspieles beider Vereine amtieren. Hat am Vortag kein Verbandsschiedsrichter amtiert, kann der Schiedsrichter des Vortages aus irgendeinem Grund das Spiel nicht leiten, ist der bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen oder erkrankt der amtierende plötzlich, finden die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft § 33, letzter Absatz, sinngemäße Anwendung.
- Der Spielbericht ist vom Schiedsrichter in einem geschlossenem Umschlag den siegreich gebliebenen, bei unentschiedenen Spielen dem gastgebenden Verein, zu übergeben, der ihn bei sonstiger Ordnungsstrafe längstens innerhalb dreier Arbeitstage eingeschrieben dem Verband einzusenden hat.
§ 5 Absagen, Tauwettereinbruch
- Hinsichtlich der Absagen finden die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft sinngemäße Anwendung. Eine Absage für das Meisterschaftsspiel gilt automatisch auf für das Spiel um den Alpenländerpokal. Bezüglich eines Tauwettereinbruches bzw. besonderen Schneefalles gelten die Bestimmungen der Provinzmeisteschaft § 34, zweiter Absatz.
- Kann während der Anwesenheit einer zur Austragung der Spiele um die Provinzmeisterschaft und den Alpenländerpokal eingetroffenen Mannschaft nur ein Spiel ausgetragen werden, gilt dieses Spiel auf jeden Fall als Meisterschaftsspiel, selbst falls die Vereine eine andere Vereinbarung getroffen haben sollten. Zur Entschädigung des gastgebenden Vereines, dem die Veranstaltung eines Spieles verloren ging, ist der Gastverein verpflichtet, möglichst in derselben Eissaison auf dem vom geschädigten Verein gewählten Platze anzutreten und das Spiel um den Alpenländerpokal auszutragen. Über Verlangen des Gastgebers ist der reisende Verein verpflichtet, am folgenden Tage, wenn die Witterung es zulässt, noch ein weiteres Spiel, ein Freundschaftsspiel auszutragen. Der gastgebende Verein hat dem reisenden, dem für dieses bzw. diese Spiele freien Aufenthalt (siehe Bestimmungen Provinzmeisterschaft) und den Ersatz der halben Fahrtkosten (siehe Bestimmungen Provinzmeisterschaft) zu gewähren. Der gastgebende platzwahlberechtigte Verein hat das Recht dieses Nachtragsspiel um den Alpenländerpokal unter Verzicht auf die Punkte abzusagen und hat sich in diesem Falle an die in der Provinzmeisterschaft § 32, zweiter Absatz, festgelegten Bestimmungen zu halten. Auch der reisende, nicht platzberechtigte Verein ist berechtigt, dieses Nachtragsspiel unter Verzicht auf die Punkte längstens 5 Tage vor dem Spiel abzusagen, ist jedoch in diesem Falle verpflichtet, seinem Gegner, der ja zu Schaden kam, einen Betrag zu bezahlen, der den halben Fahrtkosten (siehe die Bestimmungen der Provinzmeisterschaft, aber in diesem Falle ist jedenfalls Personenzug als Berechnungsgrundlage anzunehmen) entspricht.
§ 6 Weitere Bestimmungen
- Im Übrigen gelten alle einschlägigen Bestimmungen der Provinzmeisterschaft, wie Rechte und Pflichten der Platzwahl, Beglaubigung von Wettspielen, Rücktritt vom Bewerbe usw. auch für diesen Bewerb und sind, soweit sie durch vorstehende Bestimmungen nicht abgeändert wurden, sinngemäß anzuwenden.
- In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.[3]
Einzelnachweise
Quellenangaben
- Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport" der Jahrgänge 1932/33 bis 1937/38
- SportTagblatt Wien der Jahrgänge 1932 bis 1938