Ferngüterweg

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Symbolfoto

Ein Ferngüterweg verbindet nicht nur einzelne Gehöfte etc. mit der nächsten Gemeinde- oder Hauptverkehrsstraßen (Güterweg), sondern Weiler und Ortschaften. Ferngüterwege haben also überörtliche Bedeutung und dienen nicht nur der Landwirtschaft.

Name

Der Begriff Ferngüterweg wurde von Rudolf Kober, Ministerialrat im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft der ersten Republik, eingeführt.[1] Dieser Begriff entspricht heute einem Güterweg Kategorie A (Güterwege überörtlicher Bedeutung).[2]

Geschichte

Das Bundesministerium für Handel und Verkehr stellte nach der Einführung der Schilling-Währung für den Ausbau des Bundesstraßenverkehrsnetzes großzügig Bundesmittel und Bundeskredite zur Verfügung. Für andere Straßen (z. B. Landes-, Bezirks-, Gemeindestraßen etc.) jedoch nur sehr eingeschränkt. Das k. k. Ackerbauministerium hatte bereits vor dem Ersten Weltkrieg großzügig Hilfen für den Bau von Güterwegen zur Verfügung gestellt. Ähnlich wie in der Schweiz wurden auch in Österreich nach dem Krieg vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft großzügig solche Güterwege gefördert. Rudolf Kober führte den Begriff „Ferngüterweg“ ein, durch welchen es nun möglich war, dass Förderungen für diese auch durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft gewährt werden konnten, wenn dies über das Bundesministerium für Handel und Verkehr nicht möglich war.[3]

Ausführung von Ferngüterwegen

Ferngüterwege waren billige, einfache, schmale Straßen, die mit Ausweichen versehen wurden und einem geringen Fahrzeugverkehr dienen konnten. Ähnlich wurden die Autonomen Straßen bereits vor dem Ersten Weltkrieg gebaut. Ferngüterwege können sich daher im Eigentum der öffentlichen Hand oder in Privateigentum befinden, können öffentliche Straßen sein oder beschränkt öffentlich.

Der Bau der Ferngüterwege wurde während der Zeit des Austrofaschismus und des 1933 begonnenen Arbeitsbeschaffungsprogramms und stark durch teilweise Zwangseinrichtungen wie den Freiwilligen Arbeitsdienst und „Produktiven Arbeitslosen Fürsorge“ (PAF) erst ermöglicht.[4]

Rechtlich gesehen sind Ferngüterwege Güterwege und fallen daher in die Kompetenz der Bundesländer.

Einzelnachweise

  1. Julius Fritsch: Die Entwicklung des Straßenwesens in Vorarlberg, UT: von den Uranfängen bis zum Jahre 1937, Eigenverlag, Bregenz August 1937, S 96 (online: [1]).
  2. Doris Klump: Die Straße im Bregenzerwald, Wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Arbeitskreis, 1967, S. 37, 40.
  3. Julius Fritsch: Die Entwicklung des Straßenwesens in Vorarlberg, UT: von den Uranfängen bis zum Jahre 1937, Eigenverlag, Bregenz August 1937, S 96, 104.
  4. Julius Fritsch: Die Entwicklung des Straßenwesens in Vorarlberg, UT: von den Uranfängen bis zum Jahre 1937, Eigenverlag, Bregenz August 1937, S 97.