Konrad III. von Perchau

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Konrad (III.) von Perchau (* im 13. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um / nach 1342 / 1353)[A 1], auch Konrad von Stein entstammte der obersteirischen Adelsfamilie der Stein von Perchau. Er besaß die Höfe im Dörfli und in der Feßnach.

Herkunft und Familie

Konrad (III.) von Perchau entstammte einer obersteirischen Adelsfamilie von Einschild-Rittern[A 2]. Er war einer Söhne von Konrad (II.) von Perchau / Stein († vor 1346) und mit einer Frau mit Namen Kathrey verheiratet.[1] Er hatte zwei Kinder:

Leben

Konrad (III.), der sich nach seinem Siegel selbst Konrad von Perchau nannte, besaß den Hof im Dörfli (heute Teil der Gemeinde Neumarkt in der Steiermark, den er 1324 mit dem Kauf zweiter Güter von Ernst dem Schönberger, mit dem er höchst wahrscheinlich verwandt war, mehren konnte. In der Kaufurkunde wird er als ehrbarer Ritter (erbar ritter) tituliert.[2] 1319 erwarb er durch Kauf von seinem Bruder Otto II. von Perchau († um 1325) den Hof in der Feßnach (heute Teil der Gemeinde Murau, mit dem dieser von Konrad von Marburg um 1309 belehnt worden war.[1] 1333 wird er mit seinem Vater und seinem Bruder Niklas (II.) († um 1374/75) als Zeuge für ihren Verwandten Gottfried (II.) Krug (von Perchau) genannt.[2]

Literatur

  • Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte sowie zur Genealogie obersteirischer Adelsfamilien (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark. Band 28). Selbstverlag der Historischen Landeskommission für Steiermark, Graz, 1974, S. 19

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 18
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 19

Anmerkungen

  1. Daten nach Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 19
  2. Einschild-Ritter waren im Mittelalter Ritterbürtige ohne eigene Lehensfähigkeit. Sie gehörten zur Gruppe der Ministerialen und führten bis Ende des 13. Jahrhunderts im Schild das Wappen ihres Herren. Ab dann war ihnen die Wahl eines eigenen Wappens erlaubt.