Kufsteiner Klause
Die Kufsteiner Klause ist eine abgegangene Grenzfestung in der Gemeinde Kufstein. Sie gehörte ursprünglich zur Herrschaft beziehungsweise Hofmark Thierberg und war zeitweise eine nicht unwichtige Sperrfestung an der früheren Grenze zwischen der Grafschaft Tirol und dem Herzogtum Baiern[A 1]. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde sie zur Gänze abgetragen.
Das Bauwerk
Klausen waren im Mittelalter und in der Neuzeit befestigte Talsperren. Für die Grafschaft Tirol sind mehrere solche Talsperren an strategisch wichtigen Plätzen, zum Beispiel bei Erl und Rattenberg oder auch bei der Schloss Tratzberg oder bei der Burg Thierberg), namentlich bekannt. Abgesehen von der Rattenberger Klause lassen sie sich aber kaum historisch belegen und haben auch baulich nur wenige Spuren hinterlassen.[1] Die Kufsteiner Klause befand sich unterhalb der Burg Thierberg an der schmalsten Stelle zum Inn. Da sie als Folge des Bahnbaus Mitte des 19. Jahrhunderts völlig abgetragen wurde, sind keine Reste der Anlage erhalten geblieben. Nach Zeichnungen in Landkarten dürfte die Anlage zumindest bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts nur aus einer Sperrmauer und einem Torgebäude bestanden haben.[2]
Geschichte
Trotz ihres Namens gehörte die Kufsteiner Klause ursprünglich zur Herrschaft und späteren Hofmark Thierberg..[2] 1319 wird sie erstmals urkundlich genannt. Damals war sie Teil einer Verpfändung von König Ludwig "dem Baiern" an seine Verwandten, die drei Herzöge von Niederbaiern.[3] 1363 wird sie erneut in einer Urkunde des Burgpflegers[A 2] Rudolf Haslanger genannt, der damals die Burg Thierstein für die Familie der Freundsberger verwaltete. In dieser verspricht er Erzherzog Rudolf (IV.) von Österreich ("Rudolf dem Stifter") († 1365) als neuen Landesfürsten der Grafschaft Tirol, ihm mit der Feste und der Klause Thierberg zu dienen.[2] Die nächste Nennung findet sich erst nach 1504. Der Grund dafür dürfte gewesen sein, dass sie in der Zeit zwischen dem "Frieden von Schärding" (1369) und dem Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05), als dieser Teil der Grafschaft Tirol zum Herzogtum Baiern gehörte, als Grenzsperre keine Bedeutung hatte.
Wichtig wurde sie Mitte des 16. Jahrhunderts, als die Straße zwischen Aibling und Kufstein auf die linke Seite des Inns verlegt wurde. Während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) wurde sie verstärkt, dennoch scheint es, dass ihre tatsächliche Wehrhaftigkeit nicht allzu hoch eingeschätzt wurde. Als Vorposten der von den Baiern belagerten Feste Kufstein war sie aber während des "Bairischen Rummels" (1703) umkämpft.[2] Während der "Napoleonischen Kriege" wurde die Kufsteiner Klause 1805 von bairischen Truppen besetzt. 1809 fanden hier Gefechte zwischen den Tiroler Freiheitskämpfern und dem bairischen Entsatzheer statt.[3] Nach 1815 hatte die Kufsteiner Klause endgültig ihre Bedeutung eingebüßt. 1858 wurde sie als Folge des Bahnbaus völlig abgetragen.[2]
Das Gasthaus zur Klause
Die Klause wurde um 1790 versteigert, wenige Jahre später wird der Gasthof "auf der Klausen" erstmals genannt.[2] Er gehörte zunächst Sebastian Zeiser und dürfte in der Klause untergebracht gewesen sein. Nach 1815 hatte er verschiedene Besitzer. Um die Jahrhundertwende wurde er von verschiedenen Schriftstellern wie Viktor von Scheffel, Paul Heyes Martin Greif etc. gerne aufgesucht. Im 21. Jahrhundert begann er zu verfallen. Im Spätsommer 2012 wurde er abgerissen.[3]
Literatur
- Julia Hörmann-Thurn und Taxis (Hrsg.): Tiroler Burgenbuch. Nordtiroler Unterland (= Tiroler Burgenbuch XI.). Athesia Verlag, Bozen, 2019. ISBN 978-88-6839-358-8. S. 23
Weblink
- Kufstein Archiv, Facebook.COM
- Kufsteiner Klause abgerissen, Heimat-Kufstein.AT
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es hier um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
- ↑ Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.