Richtplatz Guggais

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Rechts im Bild, im Dreieck (Wiese, inzwischen verbaut) zwischen dem Steinbruch und dem Felsen des Hagenden Stein sowie vor der Fabrik der Fa. Rauch befand sich der Richtplatz Guggais. Die Straße verlief auch in früherer Zeit unterhalb des Hangenden Stein.

Der Richtplatz Guggais (auch Gerichtsplatz Guggais) ist die Bezeichnung für ein ehemaliges Hoch- und Blutgericht im Walgau in der Gemeinde Ludesch bzw. Nüziders in Vorarlberg.

Name

Der Name dieser Gerichtsstätte wurde über die Jahrhunderte fast gleich geschrieben. Ab 1397 ist die Schreibweise Guggais bzw. Gugais bzw. Guggaiß bzw. Guggays belegt. Die Bedeutung des Wortes soll sich aus dem kelt.: Kukka und dem vorrömischen Suffix ensu ergeben und weit vorspringender Bergkopf (Gipfel) bedeuten. Eingedeutscht und im hier üblichen Vorarlberger Dialekt: Hangender Stee (siehe: Naturdenkmal Hangender Stein).[1]

Geschichte

Die Ursprünge und das tatsächliche Alter des Gerichtes sind unbekannt. Das Gericht Guggais war nicht so bedeutend wie das Freie kaiserliche Landgericht in Müsinen in Sulz, war aber eine Zeit lang das Hauptgericht des Walgaus. Der Gerichtsbezirk reichte in seiner Hochzeit bis an den Arlberg und ins hintere Montafon (bis 1402/1416).

In der Teilungsurkunde von 1355 wird der Gerichtsort noch nicht erwähnt. In einer Urkunde vom 30. November 1402, mit der sich Bischof Hartmann und Albrecht von Werdenberg-Bludenz unter anderem über ihre gerichtlichen Kompetenzen einigten (Teilung der Herrschaft Walgau), ist das Gericht Guggais als zentrale Rechtsprechungsinstanz und Hinrichtungsstätte dokumentiert. Es wurde in dieser Urkunde festgelegt, dass Verbrecher, die im Montafon gefasst würden, nicht im Tal, sondern entweder in Guggais oder in der Stadt Bludenz gerichtet werden mussten. In einer Lehensbestätigung für die Grafen Rudolf, Hugo und Heinrich von Werdenberg vom September 1418 wird der dortige Gerichtsort Gukeys im Walgau genannt. Interessant ist dabei, dass die alte Bezeichnung Grafschaft im Walgau ersetzt wurde durch den Namen der Gerichtsstätte Guggais. Bei einer Bestätigung der Gerichtsprivilegien der Walser 1422 wurde festgelegt, dass diese durch Bischof Hartmann von sinem lantgericht in Walgöw befreit worden waren. 1443 bestätigte Friedrich III. die Privilegien des Grafen Heinrich von Werdenberg. Dabei wurde festgehalten in der Urkunde: Grafschaft zu Sanganus die gericht vnd hohe gericht vnd was zu der grafschaft gehöret, item Sunenberg das gericht mitsampt dem hohen gericht Guggaiss vnd den ban mit aller zugehörde.[2]

Lage

Das Gericht befand sich in der Nähe des Naturdenkmal Hangender Stein auf rund 540 m ü. A. im heutigen Ortsteil Ludesch-Unterfeld an der Grenze zu Nüziders. Alte Flurnamen, wie z. B. Galgagass, Galgaplatz, Galgabüntele in Ludesch erinnern heute noch daran. Ebenfalls befindet sich hier noch das Ludescher Flurstück Guggaiß, welches direkt an die Gemeindegrenze von Nüziders anstösst. Während des Bestands des Gerichtes befand sich hier keine größere Ansiedlung, sondern eine Gemeinschaftswiese der Einwohner von Ludesch und Nüziders und es führte unterhalb des Hangenden Steins eine Heerstraße vorbei und die Ill war damals noch ungebändigt und mäandrierte in diesem Bereich. Der Gerichtsplatz befand sich in etwa zwischen dem Mühlbach im Westen, dem Getzenbächle im Osten, dem Hangenden Stein im Norden und der Ill im Süden Welt-Icon47.1787889.777858

In alten Urkunden wird öfter der Gerichtsplatz (auch) der Gemeinde Nüziders zugeordnet.

Gerichtsbarkeit

Die Gerichtseiche (Mai 2020)

Dem Gericht Guggais stand die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit zu, wodurch hier auch Bluturteile gefällt und vollstreckt werden durften. Vorsitz im Gericht führte der zuständige Landammann. Seit der Teilung der Herrschaft Walgau 1402 bestand als nächstgelegenes Hoch- und Blutgericht das Gericht in Bludenz.

Auf der Richtstätte wurde sowohl mit dem Galgen als auch mit dem Schwert getötet.[3] Ob die hier befindliche alte Gerichtseiche tatsächlich zur Hinrichtung von Menschen diente, ist nicht gesichert. 1414 wurde ein mehrbeiniger/mehrgliedriger Galgen erwähnt.[2]

Aufgrund einer Urkunde ist überliefert, dass beim Hochgericht Guggais am 7. November 1419 gegen Hans Büsel, genannt Haggel, von Rankweil, wegen offenen Straßenraubs verhandelt wurde und dieser hingerichtet werden sollte. Dessen Enthauptung ist der erste urkundliche Nachweis der Tätigkeit eines Scharfrichters in Vorarlberg. Im 16. Jahrhundert wird das Gericht Guggais nicht mehr erwähnt.[2][4][5][6]

Einzelnachweise

  1. Werner Vogt: Unsere Landschaft im Spiegel der Flurnamen in Ludesch (Heimatbuch), herausgegeben von der Gemeinde Ludesch, Ludesch 1996, ISBN 3-900851-45-X, S. 35.
  2. 2,0 2,1 2,2 Alois Niederstätter, Stefan Sonderegger, Manfred Tschaikner, Thomas Gamon (Hrsg.): Das Land im Walgau - 600 Jahre Appenzellerkriege im südlichen Vorarlberg, Element Walgau, Nenzing 2005, Schriftenreihe Band 2, ISBN -3-900143-02-1, S. 76 ff.
  3. Roman Burtscher; Wilfried Ammann: Heimatbuch Ludesch, Gemeinde Ludesch (Hrsg), ISBN 3-9500851-45-X, S. 100.
  4. Österreichische Zeitschrift für Volkskunde, herausgegeben vom Verein für Volkskunde in Wien, Band XXX, Wien 1976, S. 262.
  5. Alois Niederstätter, Vorarlberg im Mittelalter: Geschichte Vorarlbergs, Band 1 ([1].
  6. Zur Herrschafts- und Verwaltungsgeschichte des südlichen Vorarlbergs im 15. Jahrhundert.

47.1787889.777858Koordinaten: 47° 10′ 44″ N, 9° 46′ 40″ O