Gericht Tannberg

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Hochkrumbach 2025, ein Teil des ehemaligen Gerichts Tannberg. Blickrichtung nach Warth

Das Gericht Tannberg war ein Herrschafts-, Verwaltungs- und Gerichtsbezirk in Vorarlberg, welcher zeitweise die Gemeinden Schröcken, Hochkrumbach am Hochtannbergpass, Warth, Lech, Mittelberg[1] und Zug umfasste.

Es handelt sich dabei um Walsersiedlungen, deren Besiedelung am Ende des 13. Jahrhunderts mit Bauern aus dem Wallis begann und die bereits ansässige Bevölkerung aufnahm.[2]

Name

In der Publikation Flurnamen Walgau[3] wird Tann von Tanus (gespr. [tanú:s]) abgeleitet, ausgehend von lat.: fontana im Sinne von Quelle angeführt. Die Region Tannberg wäre somit die Region der Berge mit vielen Quellen.

Das Siegel des Gerichts Tannberg zeigt hingegen eine Tanne und nach anderer Deutung ist der Name Tannberg von den hier vielfach vorhandenen Tannen abgeleitet.[4][5][6]

Geschichte

Das Gericht Tannberg ist eine alte Herrschafts-, Gerichts und Verwaltungseinheit, dessen Anfänge schon vor der Besiedelung der Region durch die Walser (etwa 1280-1300) begonnen hat, mit der Besiedelung sodann aber institutionalisiert wurde.[5][7]

Das Gericht Tannberg als judikative Einrichtung hatte nur die niedere Gerichtsbarkeit und daher keine über die Region hinausgehende Bedeutung. Gerichte tagten ursprünglich in Vorarlberg üblicherweise öffentlich „auf dem Felde“, also unter freiem Himmel, erst später wurden diese in Gebäude verlegt. Bei allen Gerichten der niederen Gerichtsbarkeit konnte jedermann seine Sache selbst vortragen musste, es war also ursprünglich kein Fürsprecher erforderlich.[8] Ob und inwieweit das Gericht je nach Person bzw. Sachlage das Volksrecht/Stammesrecht oder das regionale Gewohnheitsrecht anwendete oder aber auch das Römische Recht ist nicht mehr bekannt.

1451 eroberte Erzherzog Sigismund von Österreich den Tannberg. Der älteste schriftliche Beleg am Tannberg in diesem Zusammenhang ist datiert auf den 11. März 1453, in welcher sich Ammann Richter und die ganze Gemeinde am Tannberg Herzog Sigmund von Österreich unterwarfen und auf alle Rechte und Freiheiten verzichteten. Die Walser wurden der Herrschaft Bregenz unterstellt und Leibeigene.

Um 1500, nach dem Schwabenkrieg, wurden ihnen die alten Rechte und Freiheiten von Kaiser Maximilian I. von Habsburg wieder zurückgegeben.

1470 beschwerte sich der Truchsess Eberhard von Waldburg, der damals Inhaber der Grafschaft Sonnenberg| war, beim Herzog Sigismund, dass dieser ihn am Silbererzbau auf dem Arlberg behindere, obwohl er dort einen eigenen Bergrichter eingesetzt und den Leuten des Herzogs 200-400 Erzgruben verliehen habe.[9] Es gab also neben den Gericht Tannberg auch ein Gericht der Obrigkeit speziell für das Bergwesen.[10]

Der Gerichtssitz war über Jahrhunderte überwiegend in Lech und wurde zwischen 1528 und 1563 auch nach Hochkrumbach auf den „Tschirggen“ (Flurname) verlegt.

Das Gericht Tannberg unterstand 1770 dem k. k. Oberamt der Graf- und Herrschaften Bregenz, Hohenems und Hohenegg mit Administrationen für Hohenems und Hohenegg (neben den Gerichten Bregenz, Hohenegg, Altenburg, Hofsteig, Sulzberg, Lingenau, Hofrieden, Simmerberg, Grünenbach, Alberschwende, Mittelberg und Kellhöfe.[11]

Das Gericht bestand bis 1806, also mit Unterbrechungen über einen Zeitraum von 500 Jahren, als die bisherigen Herrschafts-, Verwaltungs- und Gerichtskreise anlässlich der Herrschaftsübernahme auf dem Gebiet des heutigen Vorarlbergs durch Bayern im Zuge der napoleonische Kriege endgültig aufgehoben wurden.[4][12][13][14]

Gerichtsbarkeit

Die Gerichtsbarkeit des Gerichts Tannberg bezog sich auf die Personen, die in diesem Gebiet wohnhaft waren oder sich wegen eines Rechtsstreits aufhielten, also nicht nur auf Personen aus dem Volksstamm der Walser. Personen konnten sich auch verpflichten, den Urteilsspruch eines bestimmten, ansonsten unzuständigen Gerichts, anzuerkennen.[15]

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Mittelberg wurde 1563 vom Tannberg abgetrennt und später ein eigener Gerichtsbezirk mit anderen Gemeinden. Zürs und Teile von Lech gehörten zur Herrschaft und Gericht Sonnenberg.
  2. Alois Niederstätter: Die Zuwanderung der Walser nach Vorarlberg im 14. Jahrhundert – Mythos und Realität, S. 20, Webseite: regionalia.blb-karlsruhe.de, abgerufen am 13. Juli 2025.
  3. Flurnamen Walgau, herausgegeben von der Vorarlberger Landesregierung, 2021, S. 40.
  4. 4,0 4,1 Aus der Geschichte von Lech, Webseite: gemeinde.lech.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  5. 5,0 5,1 Hochtannberg, Webseite: walser-alps.eu, abgerufen am 13. Juli 2025.
  6. Lech, Webseite: vorarlberger-walservereinigung.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  7. Anders hingegen Hermann Sander: Beiträge zur Geschichte des vorarlbergerischen Gerichts Tannberg, Feldkircher Zeitung vom 29. September 1886, S. 1 ff.
  8. F. K. Zimmermann: Beitrag zur Geschichte Vorarlbergs S. 205 f.
  9. Erzabbau ist vor allem in Stuben, Lech und Zürs überliefert und in Flurnamen nachweisbar.
  10. Zürs, das 1416 erstmals urkundlich erwähnt wurde, Älpele und der Weiler Omesberg in Lech gehörten zur Herrschaft bzw. zum Gericht Sonnenberg.
  11. Montfort, Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs, 59. Jahrgang, 2007 Heft 2, S. 141.
  12. Ein kleiner geschichtlicher Überblick über Warth, Webseite: gemeinde-warth.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  13. Ein kleiner Rückblick in die Geschichte, Webseite: jaegeralpe.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  14. Walter Weinzierl: „Über den alten Bergbau in Vorarlberg“, Dornbirn 1972, S. 34 - 43.
  15. Urteil des Sigismund von Brandis vom 23. November 1480.