Gericht Tannberg

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Hochkrumbach 2025, ein Teil des ehemaligen Gerichts Tannberg. Blickrichtung nach Warth
Die Verwaltungseinteilung / Gerichte) in Vorarlberg 1783

Das Gericht Tannberg war ein Herrschafts-, Verwaltungs- und Gerichtsbezirk in Vorarlberg, welcher zeitweise die Gemeinden Schröcken, Hochkrumbach am Hochtannbergpass, Warth, Lech, Mittelberg[1] und Zug umfasste.

Es handelt sich dabei um Walsersiedlungen, deren Besiedelung am Ende des 13. Jahrhunderts mit Bauern aus dem Oberwallis begann und die bereits ansässige Bevölkerung aufnahm.[2]

Name

In der Publikation Flurnamen Walgau[3] wird Tann von Tanus (gespr. [tanú:s]) abgeleitet, ausgehend von lat.: fontana im Sinne von Quelle angeführt. Die Region Tannberg wäre somit die Region der Berge mit vielen Quellen.

Das Siegel des Gerichts Tannberg zeigt hingegen eine Tanne[4] und nach anderer Deutung ist der Name Tannberg von den hier vielfach vorhandenen Tannen abgeleitet.[5][6][7]

Nach anderer Deutung soll der Name von der Parzelle "Tannberg" in Lech zurückgehen, die eine der ersten Siedlungen der Walser am Tannberg war.[8]

Geschichte

Das Gericht Tannberg war eine alte Herrschafts-, Gerichts und Verwaltungseinheit, dessen Anfänge schon vor der Besiedelung der Region durch die Walser (etwa 1280-1300) begonnen hat, mit der Besiedelung sodann aber institutionalisiert wurde.[6][9]

1451 eroberte Erzherzog Sigismund von Österreich den Tannberg. Einer der ältestes schriftlichen Belege am Tannberg in diesem Zusammenhang ist datiert auf den 11. März 1453, in welcher sich Ammann Richter und die ganze Gemeinde am Tannberg Herzog Sigmund von Österreich unterwarfen und auf alle Rechte und Freiheiten verzichteten. Die Walser wurden der Herrschaft Bregenz unterstellt und Leibeigene. Um 1500, nach dem Schwabenkrieg, wurden ihnen die alten Rechte und Freiheiten von Kaiser Maximilian I. von Habsburg wieder zurückgegeben.

1470 beschwerte sich der Truchsess Eberhard von Waldburg, der damals Inhaber der Grafschaft Sonnenberg| war, beim Herzog Sigismund, dass dieser ihn am Silbererzbau auf dem Arlberg behindere, obwohl er dort einen eigenen Bergrichter eingesetzt und den Leuten des Herzogs 200-400 Erzgruben verliehen habe.[10] Es gab also neben den Gericht Tannberg auch ein Gericht der Obrigkeit speziell für das Bergwesen.[11]

Der Gerichtssitz war über Jahrhunderte überwiegend in Lech und wurde - seit einem Schiedsspruch einer kaiserlichen Kommission vom 10. Dezember 1529 - zwischen 1528 und 1563 auch nach Hochkrumbach auf den “Tschirggen“/“Tschirgen“/“Tschirgga“ (Flurname) verlegt. Vor den Tagungen in Lech im Weißen Haus soll auf dem Auenfeld im Freien getagt worden sein. Das Auenfeld befindet sich in der Gemeinde Schröcken, nahe der heutigen Gemeindegrenzen zu Lech und Warth auf etwa 1645 m ü. A. Etwa 1400 Meter südöstlich des Auenfelds befindet sich der Auenfeldsattel (1710 m ü. A.), ein leicht zu begehender Pass, der bei der Besiedelung der Tannbergregion genutzt wurde.[12][13]

Das Gericht Tannberg unterstand 1770 dem k. k. Oberamt der Graf- und Herrschaften Bregenz, Hohenems und Hohenegg mit Administrationen für Hohenems und Hohenegg (neben den Gerichten Bregenz, Hohenegg, Altenburg, Hofsteig, Sulzberg, Lingenau, Hofrieden, Simmerberg, Grünenbach, Alberschwende, Mittelberg und Kellhöfe.[14]

Das Gericht bestand bis etwa 1806, also mit Unterbrechungen über einen Zeitraum von 500 Jahren, als die bisherigen Herrschafts-, Verwaltungs- und Gerichtskreise anlässlich der Herrschaftsübernahme auf dem Gebiet des heutigen Vorarlbergs durch Bayern im Zuge der napoleonische Kriege endgültig aufgehoben wurden.[5][15][16][17][18] Es kam zu einer tiefgreifenden Reform der Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Der Gerichtsbezirk Tannberg wurde aufgelöst und dem Gerichtsbezirk des neuen Landgerichts Sonnenberg in Nüziders (mit späterer Verlegung nach Bludenz) zugeteilt (umfasste die bisherigen Gerichten/Herrschaften Sonnenberg, Damüls, Tannberg, Blumenegg und St. Gerold). Wegen der auch der bayrischen Regierung bekannten Problematik der Abgeschiedenheit von Damüls und des Tannbergs vom Rest von Vorarlberg im Winter wurde für diese ehemaligen Gerichte eine spezielle Lösung gefunden: der jeweils bisherige angestellte Gerichtsschreiber in Damüls bzw. Lech durfte weiterhin unaufschiebbare Landgerichts-Geschäfts (Vertragsaachen, Verlassenschafts-Inventarien, Pfändungsverhandlungen und Einschätzungsverhandlungen) durchführen, vorbehaltlich der definitiven Entscheidung bzw. Bestätigung des Landgerichts Sonnenberg in Nüziders (später Bludenz).[19] Als 1814/1815 durch die Verhandlungen im Rahmen des Wiener Kongresses Bayern viele Gebiete in Tirol und Vorarlberg wieder abgeben musste, blieben die Verwaltungsreformen und Reformen der Gerichtsbarkeit in Vorarlberg vielfach bestehen.[20]

Gerichtsbarkeit

Die Gerichtsbarkeit des Gerichts Tannberg bezog sich auf die Personen, die in diesem Gebiet wohnhaft waren oder sich wegen eines Rechtsstreits aufhielten, also nicht nur auf Personen aus dem Volksstamm der Walser. Personen konnten sich auch verpflichten, den Urteilsspruch eines bestimmten, ansonsten unzuständigen Gerichts, anzuerkennen.[21]

Das Gericht Tannberg als judikative Einrichtung hatte nur die niedere Gerichtsbarkeit und daher keine über die Region hinausgehende Bedeutung. Die Hohe- bzw. Blutgerichtsbarkeit oblag dem Gericht in Bregenz. Letzte Instanz gegen Urteile des Gerichts war zuerst der Reichshofrat und später dann, ab 1620, das oberste Reichsgericht (Appellationsgericht) bei der Österreichischen Hofkanzlei in Wien. Urteile wurden anhand der überlieferten Rechte und anderer Urteile als Einzelfallentscheidungen getroffen, die Präjudizwirkung haben konnten.

Gerichte tagten ursprünglich in Vorarlberg üblicherweise öffentlich „auf dem Felde“ (siehe Auenfeld), also unter freiem Himmel, erst später wurden diese in Gebäude verlegt. Bei allen Gerichten der niederen Gerichtsbarkeit konnte jedermann seine Sache selbst vortragen musste, es war also ursprünglich kein Fürsprecher erforderlich.[22] Ob und inwieweit das Gericht je nach Person bzw. Sachlage das Volksrecht/Stammesrecht oder das regionale Gewohnheitsrecht anwendete oder aber auch das Römische Recht ist nicht mehr gesichert bekannt, es gab jedenfalls Einflüsse vom Reichsrecht.[23]

Das Gericht Tannberg setzte sich bis zum 1. April 1563 zur Hälfte aus auf Lebenszeit gewählten sechs männlichen Urteilsfinder aus dem Gebiet von Mittelberg (Kleinwalsertal) und zur anderen Hälfte aus ebenfalls auf Lebenszeit gewählte männliche Urteilsfindern aus Lech, Warth und Schröcken zusammen. Für die Wahl des Ammann im Gericht Tannberg mussten drei Kandidaten aufgestellt werden. Zwei wurden zuvor vom bisherigen Ammann und den Urteilsfindern vorausgewählt. Ein Kandidat wurde vom Gericht Bregenz aufgestellt.

Die Wahlen zum Ammann und den Urteilsfindern etc. waren in der Realität weder frei noch demokratisch. Gewählt wurden in der Regel reiche Mitbürger, die oftmals auch untereinander verwandtschaftliche Beziehungen hatten. Auch waren von die Wähler in vielen Fällen von den zu Wählenden abhängig (z. B. durch Kredite), weswegen auch die öffentliche Wahl durch Zulauf nicht frei erfolgen konnte und dadurch wohl nicht immer der „beste Mann“ ausgewählt wurde. Alois Niederstätter nannte diese Form der Herrschaft in Vorarlberg: Cliquenherrschaft mit einer starken verwandtschaftlichen Komponente.[24]

Gerichtsbezirk

Das Gericht Tannberg umfasst bis 1563 auch das gesamte Kleinwalsertal in seiner heutigen Form. Historische Nachbargerichte bzw. Herrschaften (ab 1563 bis 1806) waren:

Gericht Hinterbregenzerwald Gericht Hinterbregenzerwald und Gericht Mittelberg Reutte
Gericht Blumenegg Nachbargemeinden Reutte
Gericht Sonnenberg und Gericht Blumenegg Gericht Sonnenberg Landeck

Rechtskodifikationen

In ganz Europa traten ab etwa dem 15. Jahrhundert Bestrebungen auf, das bisher mündlich überlieferte Recht zu verschriftlichen.

Das im Einzelfall gesprochene Recht und die mündlich tradierten Urteile und Rechtsgrundsätze wurden auch im Gericht Mittelberg bzw. des Gerichts Tannberg in fünf fragmentarischen Kodifikationen niedergeschrieben. Unter dem Ammann Peter Kößler wurde 1569 der Mittelberger „Gerichtsbrauch“ in 22 Artikeln aufgeschrieben (überwiegend Zivilrecht) und das „Mittelberger und Tannberger Erb- und Zugrechtsweißtum“. Ende des 17. Jahrhunderts wurde vom Gerichtsschreiber Christian Keßler die „Mittelbergische Übung der Gerichtsbesatzung“ zusammengefasst. Einfluss hate auch die 12 Artikel umfassende Niederschrift vom 9. November 1672, über das damals geltende Tannberger Recht. 1762 wurde vom Gerichtsschreiber Peter Schugg der „Gerichts- und Landtsbrauch“ zusammengestellt. Zahlreiche Urteile von 1696 bis 1806 aus Mittelberg sind ebenfalls erhalten. Die Gerichte haben sich in der Urteilsfindung gegenseitig beeinflusst, da grundsätzlich in der damals vorhandenen agrarischen Gemeinschaft die Probleme sehr ähnlich waren.[23]

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Mittelberg wurde 1563 vom Tannberg abgetrennt und später ein eigener Gerichtsbezirk mit anderen Gemeinden. Zürs und Teile von Lech (Omesberg, Älpele) gehörten zur Herrschaft und Gericht Sonnenberg.
  2. Alois Niederstätter: Die Zuwanderung der Walser nach Vorarlberg im 14. Jahrhundert – Mythos und Realität, S. 20, Webseite: regionalia.blb-karlsruhe.de, abgerufen am 13. Juli 2025.
  3. Flurnamen Walgau, herausgegeben von der Vorarlberger Landesregierung, 2021, S. 40.
  4. Das Gerichtssiegel des Gerichts Tannberg und anderer Gerichte ist abgebildet z. B. in Montfort - Zeitschrift für Geschichte Vorarlbergs, 2013, Nr. 1, Beitrag von Ulrich Nachbaur: "Steinbock und Sterne. Walsertum und Gemeindewappen", S. 35.
  5. 5,0 5,1 Aus der Geschichte von Lech, Webseite: gemeinde.lech.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  6. 6,0 6,1 Hochtannberg, Webseite: walser-alps.eu, abgerufen am 13. Juli 2025.
  7. Lech, Webseite: vorarlberger-walservereinigung.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  8. Olaf Sailer: Auf den Spuren der Walser, herausgegeben vom Land Vorarlberg - Raumplanungsabteilung, Bregenz 2010, ISBN 978-3-901325-69-4, S. 19.
  9. Anders hingegen Hermann Sander: Beiträge zur Geschichte des vorarlbergerischen Gerichts Tannberg, Feldkircher Zeitung vom 29. September 1886, S. 1 ff.
  10. Erzabbau ist vor allem in Stuben, Lech und Zürs überliefert und in Flurnamen nachweisbar.
  11. Zürs, das 1416 erstmals urkundlich erwähnt wurde, Älpele und der Weiler Omesberg in Lech gehörten zur Herrschaft bzw. zum Gericht Sonnenberg.
  12. Olaf Sailer: Auf den Spuren der Walser, herausgegeben vom Land Vorarlberg - Raumplanungsabteilung, Bregenz 2010, ISBN 978-3-901325-69-4
  13. Historisches Ortslexikon, Webseite: oeaw.ac.at, abgerufen am 8. Februar 2026.
  14. Montfort, Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs, 59. Jahrgang, 2007 Heft 2, S. 141.
  15. Ein kleiner geschichtlicher Überblick über Warth, Webseite: gemeinde-warth.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  16. Ein kleiner Rückblick in die Geschichte, Webseite: jaegeralpe.at, abgerufen am 13. Juli 2025.
  17. Walter Weinzierl: „Über den alten Bergbau in Vorarlberg“, Dornbirn 1972, S. 34 - 43.
  18. Historisches Ortslexikon, Webseite: oeaw.ac.at, abgerufen am 8. Februar 2026.
  19. Siehe: Königlich-Bayrisches Regierungsblatt, XXXXIX. Stück vom 3. Dezember 1806.
  20. Historisches Ortslexikon, Webseite: oeaw.ac.at, abgerufen am 8. Februar 2026.
  21. Urteil des Sigismund von Brandis vom 23. November 1480.
  22. F. K. Zimmermann: Beitrag zur Geschichte Vorarlbergs S. 205 f.
  23. 23,0 23,1 Bernd Marquardt: Der Landsbrauch und die Poilzeiordnung des Gerichts Mittelberg (1569/88 – 1806) in „Montfort, Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs“, 2000, S. 32 ff.
  24. Alois Niederstätter: „Gesellschaftliche Strukturen und soziale Verhältnisse im vorindustriellen Vorarlberg“ in „Dornbirner Schriften“, Nr. VIII, Herbst 1898, S. 8 f.