Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

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*15. Jänner 1932: Schiedsrichter Hans Aigner hat sich mit der bekannten Handballerin des FAC und Admira Annie Kodal vermählt.   
*15. Jänner 1932: Schiedsrichter Hans Aigner hat sich mit der bekannten Handballerin des FAC und Admira Annie Kodal vermählt.   
*18. Februar 1932: '''Die Bestrafung des Verbandskapitäns Hans Weinberger'''
:Das Meisterschaftsspiel des Wiener Eislauf Vereins gegen den Pötzleinsdorfer Sport Klub hatte noch ein juristisches Nachspiel. Walter Brück hat als Schiedsrichterreferent die Aufgabe im Verband die Schiedsrichter der einzelnen Eishockeyspiele zu bestimmen. Im Falle des Spieles WEV gegen PSK bestimmte er den Schiedsrichter Hans Weinberger, der neben dieser Aufgabe auch Verbandskapitän ist. Als Hans Weinberger von dieser Berufung hörte, war er davon überhaupt nicht angetan, da er hier eine Interessenkollision mit dem Amt des Verbandskapitäns sah. Ein gutes Einvernehmen zwischen Verbandskapitän und Spielern ist unabdingbar. Es ist die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit. Er hatte schwere Bedenken gegen die Annahme der Schiedsrichteraufgabe, da er bei einem so wichtigen Spiel wie das zwischen WEV und PSK gegen den einen oder anderen Spieler vorgehen muss und dieses dann auch Auswirkungen für die Zeit danach haben wird. Hans Weinberger verständigte Walter Brück über seine Bedenken und er möge doch dieses Mandat als Schiedsrichter wieder zurücknehmen bzw., dass er dieses Aufgabe nicht übernehmen könne. Nach den Verbandsbestimmungen gibt es eine Vorschrift, dass die Schiedsrichter eine Buße zahlen müssen, wenn sie zu einem Spiel nicht erscheinen oder den übertragenen Auftrag ablehnen. Die Buße beträgt in der Regel 5 Euro und einen solchen Bescheid erhielt der Verbandskapitän.
:Diese Buße hat Hans Weinberger nicht weiter gekränkt, da er das gute Einvernehmen zwischen den Spielern des WEV und PSK, von denen viele in Spiele des Nationalteams berufen werden,  und dem Verbandskapitänsamt höher bewertete. Zusätzlich zu dieser Buße kam aber auch noch eine andere Rechnung. Zum neuen Schiedsrichter für das Spiel WEV-PSK wurde durch Walter Brück jetzt Alfred Revy bestimmt. Alfred Revy übernahm die Aufgabe und teilte dem Verband mit, das er für den Abend des Spiels bereits Theaterkarten für 12 Schilling gekauft hätte und bat um Erstattung dieses Betrages. Der Verband hatte nichts besseres zu tun, als Herrn Weinberger jetzt eine Rechnung von 5 Schilling für die Buße und 12 Schilling für verfallende Theaterkarten zu berechnen.
:Dieser Vorfall wird in Eishockeykreisen erzählt und teilweise auch belacht. Sicherlich muss es dass Recht eines Verbandskapitäns sein, eine Berufung als Schiedsrichter bei einem solchen Spiel abzulehnen. Ein Richter hat auch die Möglichkeit, wegen Befangenheit Aufträge abzulehnen. Zu Differenzen zwischen Spielern und einem Schiedsrichter Hans Weinberger wäre es nach einem solchen Spiel sicherlich auch gekommen. Es erhebt sich die Frage, ob man Hans Weinberger die Theaterkarten noch rechtzeitig übergeben hat, wenn er sie schon bezahlen soll. Vielleich wäre er ja lieber ins Theater gegangen, anstatt sich das Spiel anzusehen und sich Sorgen zu machen, ob einem seiner Schützlinge etwas beim Spiel passieren könnte. Man kann an diesem Vorfall erkennen, wie leicht ein Verbandskapitän in einen Gewissenskonflikt geraten kann. Vielleicht solle der Verband diesen Vorfall noch einmal überdenken und dafür sorgen, dass für ähnliche Fälle Vorsorge getroffen wird und man mit festen Beträgen bei einer Absage rechnen kann.<ref>SportTagblatt 18. Februar 1932</ref>




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