Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

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:Dieser Vorfall wird in Eishockeykreisen erzählt und teilweise auch belacht. Sicherlich muss es dass Recht eines Verbandskapitäns sein, eine Berufung als Schiedsrichter bei einem solchen Spiel abzulehnen. Ein Richter hat auch die Möglichkeit, wegen Befangenheit Aufträge abzulehnen. Zu Differenzen zwischen Spielern und einem Schiedsrichter Hans Weinberger wäre es nach einem solchen Spiel sicherlich auch gekommen. Es erhebt sich die Frage, ob man Hans Weinberger die Theaterkarten noch rechtzeitig übergeben hat, wenn er sie schon bezahlen soll. Vielleich wäre er ja lieber ins Theater gegangen, anstatt sich das Spiel anzusehen und sich Sorgen zu machen, ob einem seiner Schützlinge etwas beim Spiel passieren könnte. Man kann an diesem Vorfall erkennen, wie leicht ein Verbandskapitän in einen Gewissenskonflikt geraten kann. Vielleicht solle der Verband diesen Vorfall noch einmal überdenken und dafür sorgen, dass für ähnliche Fälle Vorsorge getroffen wird und man mit festen Beträgen bei einer Absage rechnen kann.<ref>SportTagblatt 18. Februar 1932</ref>  
:Dieser Vorfall wird in Eishockeykreisen erzählt und teilweise auch belacht. Sicherlich muss es dass Recht eines Verbandskapitäns sein, eine Berufung als Schiedsrichter bei einem solchen Spiel abzulehnen. Ein Richter hat auch die Möglichkeit, wegen Befangenheit Aufträge abzulehnen. Zu Differenzen zwischen Spielern und einem Schiedsrichter Hans Weinberger wäre es nach einem solchen Spiel sicherlich auch gekommen. Es erhebt sich die Frage, ob man Hans Weinberger die Theaterkarten noch rechtzeitig übergeben hat, wenn er sie schon bezahlen soll. Vielleich wäre er ja lieber ins Theater gegangen, anstatt sich das Spiel anzusehen und sich Sorgen zu machen, ob einem seiner Schützlinge etwas beim Spiel passieren könnte. Man kann an diesem Vorfall erkennen, wie leicht ein Verbandskapitän in einen Gewissenskonflikt geraten kann. Vielleicht solle der Verband diesen Vorfall noch einmal überdenken und dafür sorgen, dass für ähnliche Fälle Vorsorge getroffen wird und man mit festen Beträgen bei einer Absage rechnen kann.<ref>SportTagblatt 18. Februar 1932</ref>  


 
*22. Februar 1932: '''Hans Weinberger''' hat Einspruch gegen seine Bestrafung durch das Schiedsrichterreferat eingelegt.




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