Immobiliencard: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Immobiliencard''' ist ein [[w:Ausweis|Berufsausweis]] für [[w:Person|Personen]], die in Österreich für einen [[w:Immobilientreuhänder|Immobilientreuhänder]] (gewerblich befugtes Unternehmen gemäß § 117 [[w:Gewerbeordnung 1994|GewO]]) tätig sind. Die Karte hat die [[w:ISO/IEC 7810|Form]] einer [[w:Debitkarte|Scheckkarte]]
{{Löschantragstext|tag=28|monat=Februar|jahr=2017|titel=Immobiliencard|text=Vom ''Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder'' ausgestellte Karte, die wohl irgendwie einen amtlichen Eindruck machen soll. Eine enzyklopädische Relevanz, z.B. durch Bedeutung oder Bekanntheit ist nicht dargestellt.-- [[Benutzer:Karsten11|Karsten11]] ([[Benutzer Diskussion:Karsten11|Diskussion]]) 14:36, 28. Feb. 2017 (CET)}}
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Die '''Immobiliencard''' ist ein [[Ausweis |Berufsausweis]] für [[Person]]en, die in [[Österreich]] für einen [[Immobilientreuhänder]] (gewerblich befugtes Unternehmen gemäß § 117 [[Gewerbeordnung 1994|GewO]]) tätig sind. Die Karte hat die [[ISO/IEC 7810|Form]] einer [[Debitkarte|Scheckkarte]]


== Hintergrund ==
== Hintergrund ==
Die Immobiliencard ist eine optische Orientierungshilfe, damit Kunden auf einen Blick sehen, dass sie einem Immobilienspezialisten gegenüberstehen, was auch jederzeit im [[Online]]-[[Dokumentation|Register]] auf der Informationsseite des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der [[Wirtschaftskammer Österreich]] überprüft werden kann.<ref>[https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/ImmoVermoegen/Immobilientreuhaender-Suche/Mitglieder.html Mitgliederverzeichnis der österreichischen Immobilientreuhänder]</ref> Entwickelt wurde dieser Berufsausweis im Jahr 2011 vom [[Fachverband]] und seinen Fachgruppen in den [[Land (Österreich)|Bundesländern]]. Die Berufsvertretung kam damit dem Wunsch ihrer Mitgliedsunternehmen entgegen, die sich ein äußeres Zeichen gewünscht haben, mit dem sie ihre [[Rechtmäßigkeit|rechtmäßige]] Berufsausübung und [[Dienstleistung]] gegenüber den [[Kunde]]n dokumentieren können, und um sich so besser vor [[Marktteilnehmer]]n ohne Gewerbeberechtigung (gemäß § 117 [[Gewerbeordnung 1994|GewO]])<ref>Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194/1994 idgF.</ref> abzugrenzen. Die Immobiliencard ist nicht nur als Maklerkarte konzipiert, sondern ist für alle Personen in der [[Immobilienwirtschaft]] in ganz Österreich gedacht, die sich als Immobilienprofi ausweisen möchten. Eine [[Verpflichtetsein|Verpflichtung]] zur Beantragung einer Immobiliencard besteht nicht.
Die Immobiliencard ist eine optische Orientierungshilfe, damit Kunden auf einen Blick sehen, dass sie einem Immobilienspezialisten gegenüberstehen, was auch jederzeit im [[w:Online|Online]]-[[w:Dokumentation|Register]] auf der Informationsseite des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der [[w:Wirtschaftskammer Österreich|Wirtschaftskammer Österreich]] überprüft werden kann.<ref>[https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/ImmoVermoegen/Immobilientreuhaender-Suche/Mitglieder.html Mitgliederverzeichnis der österreichischen Immobilientreuhänder]</ref> Entwickelt wurde dieser Berufsausweis im Jahr 2011 vom [[w:Fachverband|Fachverband]] und seinen Fachgruppen in den [[w:Land (Österreich)|Bundesländern]]. Die Berufsvertretung kam damit dem Wunsch ihrer Mitgliedsunternehmen entgegen, die sich ein äußeres Zeichen gewünscht haben, mit dem sie ihre [[w:Rechtmäßigkeit|rechtmäßige]] Berufsausübung und [[w:Dienstleistung|Dienstleistung]] gegenüber den [[w:Kunde|Kunden]] dokumentieren können, und um sich so besser vor [[w:Marktteilnehmer|Marktteilnehmern]] ohne Gewerbeberechtigung (gemäß § 117 [[Gewerbeordnung 1994|GewO]])<ref>Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194/1994 idgF.</ref> abzugrenzen. Die Immobiliencard ist nicht nur als Maklerkarte konzipiert, sondern ist für alle Personen in der [[w:Immobilienwirtschaft|Immobilienwirtschaft]] in ganz Österreich gedacht, die sich als Immobilienprofi ausweisen möchten. Eine [[w:Verpflichtetsein|Verpflichtung]] zur Beantragung einer Immobiliencard besteht nicht.


== Die Karte ==
== Die Karte ==
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* [[Passbild|Foto]]
* [[Passbild|Foto]]
* Name der Person
* Name der Person
* Stellung im Unternehmen ([[Eigentum|Eigentümer(in)]], [[Geschäftsführung (Österreich)|Geschäftsführung]] oder [[Angestellter|Angestellte/r]])
* Stellung im Unternehmen ([[w:Eigentum|Eigentümer(in)]], [[w:Geschäftsführung (Österreich)|Geschäftsführung]] oder [[w:Angestellter|Angestellte/r]])
* Firmenname des Unternehmens, für das die Person tätig bzw. [[Vertretungsmacht|vertretungsbefugt]] ist.  
* Firmenname des Unternehmens, für das die Person tätig bzw. [[w:Vertretungsmacht|vertretungsbefugt]] ist.  
* [[Standort|Firmenstandort]]
* [[w:Standort|Firmenstandort]]
* [[Firmenbuchnummer]]
* [[w:Firmenbuchnummer|Firmenbuchnummer]]
* Immobilientreuhänder-ID
* Immobilientreuhänder-ID
* [[Temporale Datenhaltung|Gültigkeitsdauer]] der Immobiliencard
* [[w:Temporale Datenhaltung|Gültigkeitsdauer]] der Immobiliencard


Auf der Rückseite sind diese Informationen abgebildet:  
Auf der Rückseite sind diese Informationen abgebildet:  
* Zuständige regionale Fachgruppe der Wirtschaftskammer  
* Zuständige regionale Fachgruppe der Wirtschaftskammer  
* Informationen darüber, welche immobilienspezifische [[Ausbildung]] der Karteninhaber absolviert und abgeschlossen hat.  
* Informationen darüber, welche immobilienspezifische [[w:Ausbildung|Ausbildung]] der Karteninhaber absolviert und abgeschlossen hat.  
* Zugehörigkeit des Unternehmens bzw. der Person zu nationalen und internationalen Immobilienverbänden
* Zugehörigkeit des Unternehmens bzw. der Person zu nationalen und internationalen Immobilienverbänden


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* für ihre angestellten Mitarbeiter
* für ihre angestellten Mitarbeiter


Diese Personen sind berechtigt, eine Immobiliencard zu führen, wenn alle Kriterien, insbesondere ein bestimmtes Ausbildungsniveau erfüllt sind. Seit 1.1.2014 muss die Mindestausbildung den [[ON-Regel|ON-REGELN]] 43001–1, 43002-1 (Maklerassistent und
Diese Personen sind berechtigt, eine Immobiliencard zu führen, wenn alle Kriterien, insbesondere ein bestimmtes Ausbildungsniveau erfüllt sind. Seit 1.1.2014 muss die Mindestausbildung den [[w:ON-Regel|ON-Regeln]] 43001–1, 43002-1 (Maklerassistent und
Verwalterassistent) entsprechen.  
Verwalterassistent) entsprechen.  


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[[Kategorie:Immobilienwirtschaft]]  
[[Kategorie:Immobilienwirtschaft]]  
[[Kategorie:Gewerberecht (Österreich)]]
[[Kategorie:Gewerberecht]]

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