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1. Der Cup führt den Namen "Oskar Schlesinger-Cup" und ist ein Wanderpreis, welcher nach vier aufeinanderfolgenden Siegen oder fünf Siegen überhaupt in den Besitz des betreffenden Vereines übergeht. | 1. Der Cup führt den Namen "Oskar Schlesinger-Cup" und ist ein Wanderpreis, welcher nach vier aufeinanderfolgenden Siegen oder fünf Siegen überhaupt in den Besitz des betreffenden Vereines übergeht. | ||
2. Teilnahmeberechtigt sind, entsprechend der Klassifizierung der vergangenen Spielzeit, die in der Meisterschaft der 1. Klasse an 2.,3. und 4. Stelle platzierten Vereine mit ihrer I. Mannschaft, ferner der Sieger der Meisterschaft der Reserven der 1. Klasse und der Meister von Österreich mit seiner I. Mannschaft. Für den Fall, dass eine der angeführten Mannschaften nicht genannt wird, wird die im Rang folgende Mannschaft zur Ergänzung auf 5 Mannschaften zugelassen. (z.B.: in der 1. Klasse der | 2. Teilnahmeberechtigt sind, entsprechend der Klassifizierung der vergangenen Spielzeit, die in der Meisterschaft der 1. Klasse an 2.,3. und 4. Stelle platzierten Vereine mit ihrer I. Mannschaft, ferner der Sieger der Meisterschaft der Reserven der 1. Klasse und der Meister von Österreich mit seiner I. Mannschaft. Für den Fall, dass eine der angeführten Mannschaften nicht genannt wird, wird die im Rang folgende Mannschaft zur Ergänzung auf 5 Mannschaften zugelassen. (z.B.: in der 1. Klasse der Fünfplazierte, in der Reserve der Zweitplazierte u.s.f.) | ||
3. Für das Jahr 1928 sind zugelassen die Vereine: PSK I, CEV I, VfB I, WEV II und WEV II. | 3. Für das Jahr 1928 sind zugelassen die Vereine: PSK I, CEV I, VfB I, WEV II und WEV II. | ||
4. In der ersten Runde werden alle Genannten mit Ausnahme des Meisters von Österreich eingeteilt. Diese spielen nach dem Ausscheidungssystem. Die Auslosung ist im Spielausschuss des OeEHV vorzunehmen und hat der zuerst ausgeloste Verein Platzwahl. Der jeweils unterliegende Verein scheidet aus. Endigt ein Wettspiel unentschieden, so ist nach den Regeln vorzugehen. Der aus dieser Vorkonkurrenz ermittelte Sieger spielt gegen den Meister von Österreich (evtl. bei Nichtnennung gegen die an seine Stelle tretende Mannschaft) um die Anwartschaft auf den Oskar Schlesinger-Cup. | 4. In der ersten Runde werden alle Genannten mit Ausnahme des Meisters von Österreich eingeteilt. Diese spielen nach dem Ausscheidungssystem. Die Auslosung ist im Spielausschuss des OeEHV vorzunehmen und hat der zuerst ausgeloste Verein Platzwahl. Der jeweils unterliegende Verein scheidet aus. Endigt ein Wettspiel unentschieden, so ist nach den Regeln vorzugehen. Der aus dieser Vorkonkurrenz ermittelte Sieger spielt gegen den Meister von Österreich (evtl. bei Nichtnennung gegen die an seine Stelle tretende Mannschaft) um die Anwartschaft auf den Oskar Schlesinger-Cup. | ||
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'''Auslosung Schlesinger-Cup''' | '''Auslosung Schlesinger-Cup''' | ||
*1. Vorrunde: VfB - PSK, WEV II - CEV, | |||
*2. Vorrunde: Sieger aus Spiel 1 gegen Sieger aus Spiel 2, | |||
*Schlussrunde: Sieger aus Vorrunde 2 gegen WEV I, | |||
:Platzwahl in der Vorrunde hat der jeweils erstgenannte Verein, in der Schlussrunde bestimmt der Verband Platz, Termin und Zeit. | :Platzwahl in der Vorrunde hat der jeweils erstgenannte Verein, in der Schlussrunde bestimmt der Verband Platz, Termin und Zeit. | ||
:Die Spiele werden erst im Februar ausgetragen.<ref>Der Eishockeysport 21. Jänner 1928</ref> | :Die Spiele werden erst im Februar ausgetragen.<ref>Der Eishockeysport 21. Jänner 1928</ref> |
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