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== Die zweite Ehe == | == Die zweite Ehe == | ||
Nach dem Tod ihres ersten Ehemannes heiratete Agnes Graf Eberhard VI. von Kirchberg, der um 1431 als Hofmeister der Grafen von [[w:Altwürttemberg|Württemberg]] belegt ist. Zum Zeitpunkt ihrer zweiten Eheschließung galt Agnes als reiche Witwe, sie hatte Heinrichs Sturz, anders als die Legenden überliefern, einigermaßen glimpflich überstanden.<ref name ="Schwob" | Nach dem Tod ihres ersten Ehemannes heiratete Agnes Graf Eberhard VI. von Kirchberg, der um 1431 als Hofmeister der Grafen von [[w:Altwürttemberg|Württemberg]] belegt ist. Zum Zeitpunkt ihrer zweiten Eheschließung galt Agnes als reiche Witwe, sie hatte Heinrichs Sturz, anders als die Legenden überliefern, einigermaßen glimpflich überstanden.<ref name ="Schwob"/> Über ihre Kinder war Agnes mit wichtigen Adelsfamilien aus der Reichslandschaft Schwaben und der Grafschaft Tirol verwandt: mit den [[w:Rechberg (Adelsgeschlecht)|Herren von Rechberg]], den [[w:Fürstenberg (schwäbisches Adelsgeschlecht)|Grafen von Fürstenberg]], den [[w:Veringen (Adelsgeschlecht)|Grafen von Tengen-Nellenburg]] und den [[w:Zimmern (Adelsgeschlecht)|Herren von Zimmern zu Messkirch]] sowie den [[w:Gaudenz von Matsch|Grafen von Matsch]].<ref name ="burmeister"/> | ||
== Erbschaften == | == Erbschaften == | ||
* Nach dem Tod ihres Vaters kam seine Grafschaft Bludenz an die [[w:Habsburg|Herzöge von Österreich]], Agnes und ihre Schwestern erhielten eine finanzielle Abfertigung.<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'' 2009, S. 40</ref> | * Nach dem Tod ihres Vaters kam seine Grafschaft Bludenz an die [[w:Habsburg|Herzöge von Österreich]], Agnes und ihre Schwestern erhielten eine finanzielle Abfertigung.<ref name ="burmeister1">vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'' 2009, S. 40</ref> | ||
* Nach dem Tod ihres Cousins, des letzten Grafen von [[w:Toggenburger|Toggenburg]] im Jahr 1436, erbten ihre vier Schwestern Teile von dessen Erbe, sie selbst bzw. ihre Nachkommen wurden bei dieser Erbschaft nicht berücksichtigt. Ein Grund dafür ist nicht überliefert, vorstellbar wäre allerdings, dass die Ursache politischen Interessenskonflikte innerhalb einiger damaliger Eidgenossenschaften waren. Auffällig ist jedenfalls, dass Agnes, deren Familie leer ausging, mit einem Gefolgsmann der Grafen von Württemberg verheiratet war, während ihre vier Schwestern alle mit ihren Familien und ihren Untertanen in eidgenössischen Burg- und Landrechten standen.<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'' 2009, S. 29</ref> Dass sie bereits 1430 ihrem Schwager [[Wolfhard von Brandis|Wolfhard V. von Brandis]] ihren Anteil an [[w:Schellenberg|Schellenberg]] verkauft hatte, kann als Indiz gelten, dass sie möglicherweise an dieser Erbschaft nicht interessiert war.<ref name ="burmeister1" | * Nach dem Tod ihres Cousins, des letzten Grafen von [[w:Toggenburger|Toggenburg]] im Jahr 1436, erbten ihre vier Schwestern Teile von dessen Erbe, sie selbst bzw. ihre Nachkommen wurden bei dieser Erbschaft nicht berücksichtigt. Ein Grund dafür ist nicht überliefert, vorstellbar wäre allerdings, dass die Ursache politischen Interessenskonflikte innerhalb einiger damaliger Eidgenossenschaften waren. Auffällig ist jedenfalls, dass Agnes, deren Familie leer ausging, mit einem Gefolgsmann der Grafen von Württemberg verheiratet war, während ihre vier Schwestern alle mit ihren Familien und ihren Untertanen in eidgenössischen Burg- und Landrechten standen.<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'' 2009, S. 29</ref> Dass sie bereits 1430 ihrem Schwager [[Wolfhard von Brandis|Wolfhard V. von Brandis]] ihren Anteil an [[w:Schellenberg|Schellenberg]] verkauft hatte, kann als Indiz gelten, dass sie möglicherweise an dieser Erbschaft nicht interessiert war.<ref name ="burmeister1"/> | ||
== Literatur == | == Literatur == |