Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1925/26: Unterschied zwischen den Versionen

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*3. Platz: Verein für Bewegungsspiele (VfB)
*3. Platz: Verein für Bewegungsspiele (VfB)
*4. Platz: Wiener Athletiksport Club (WAC)
*4. Platz: Wiener Athletiksport Club (WAC)
==Ausschreibung der Meisterschaft 1925/26==
Die Ausschreibung der Meisterschaft erfolgte in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport vom 13. November 1925.
:1. Teilnahmeberechtigung:
:Zur Teilnahme an der österreichischen Eishockey-Meisterschaft im kanadischen Eishockey mit der Scheibe sind alle Vereine zugelassen, die am Tage des Nennungsschlusses Mitglieder des OeEHV sind, mit einer oder zwei Mannschaften. Die Meisterschaft wird nach den Regeln des österreichischen Eishockeyverbandes ausgetragen.
:2. Teilnahme zweier Mannschaften eines Vereines:
:Nimmt ein Verein mit zwei Mannschaften teil, so sind sie mit A oder B zu bezeichnen. Ein Spieler eines Vereines darf nur in einer Meisterschaft Mannschaft eines Vereines an der Meisterschaft teilnehmen.
:3. Spielberechtigung:
:Spielberechtigt sind alle beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldeten Spieler mit Ausnahme der suspendierten, disqualifizierten, nicht freigegebenen und nicht gegen Sport-Unfall versicherten. Ist ein Spieler nicht gegen Sport-Unfall versichert, so wird sein Verein bestraft, erleidet aber keine Punkte-Aberkennung. 
:4. Titel und Medaillen:
:Der Sieger der Meisterschaft erhält den Titel: ''Meister von Österreich'' für das Jahr 1925/26 und 8 versilberte, der zweitplazierte 8 bronzierte Ehrenzeichen. Bezugsberechtigt sind alle Spieler der Mannschaft, die an den meisten, mindestens aber an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilnahmen. Für mehr als 8 Anspruchsberechtigte kann der Verein Medaillen (Ehrenzeichen) vom Verband kaufen.
:5. Auslosung, Platzwahl:
:Die Partner werden ausgelost, wobei der jeweils erstgezogene Verein das Recht zur Platzwahl hat. (Spiele zweier Mannschaften eines Vereines sind solange als möglich zu vermeiden.) Der Verein mit Platzwahl hat die Pflichten: Den Gegner 72 Stunden vor dem Spiel zu verständigen, gleichzeitig 12 Pflichtkarten zu übermitteln, den Schiedsrichter rechtzeitig anzufordern und für denselben 2 Pflichtkarten bereitzuhalten. Der Verein mit Platzwahl ist verpflichtet, seinem Partner, falls dieser seinen Sitz außerhalb desselben Gemeindegebietes hat, die Reisekosten des billigsten Massenverkehrsmittels (Bahnfahrt 3. Klasse Personenzug) für 9 Personen auf Verlangen zu vergüten. Keinesfalls für mehr Personen als die Zahl der tatsächlich am Spiel teilnehmenden beträgt. 
:6. Schiedsrichter:
:Derselbe ist 72 Stunden vor dem Wettspiel vom Verein mit Platzwahl anzufordern und zwar beim Schiedsrichterkollegium. Erscheint ein Schiedsrichter nicht oder nicht rechtzeitig (15 Minuten Wartezeit) so haben sich  die 2 Kapitäne auf einen Verbandsschiedsrichter zu einigen. Nur wenn weder ein solcher, noch ein geeigneter anderer Schiedsrichter anwesend ist, darf das Spiel entfallen.
:7. Nichtantreten, Abtreten:
:Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht rechtzeitig an, (Fälle höherer Gewalt ausgenommen) so scheidet sie aus dem Bewerbe aus. Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab, oder gibt der Verhalten Anlass zum vorzeitigen Spielabbruch, so scheidet sie aus der Konkurrenz.
:Einhalten der Termine:
:Die vom Verbande angesetzten Termine sind unbedingt einzuhalten, widrigenfalls der schuldtragende Verein als nichtangetreten gilt und aus der Meisterschaft scheidet. Ausnahmen bewilligt der OeEHV.
:Nenngeld, Nennungsschluss, Nichtvorgesehenes:
:Das Nennungsgeld beträgt 10 Schillinge für jede Mannschaft und ist bei Nennungsabgabe zu belegen. Nennungen sind an den Österreichischen Eishockeyverband III. Am Heumarkt 4 schriftlich zu richten. Der Nennungsschluss wird gesondert bekannt gegeben, mindestens jedoch 10 Tage vor dem Endtermin verlautbart. - Alle in der Meisterschafts-Ausschreibung nicht geregelten Fragen entscheidet in letzter Instanz der Vorstand des OeEHV.
'''Bestimmungen für Vereine in Wien und Niederösterreich:'''
*Austragungssystem:
:An der Meisterschaft teilnehmende Vereine von Wien und Niederösterreich tragen dieselbe nach dem Wiener System, einer Verbindung von Cup- und Meisterschaftssystem aus. Dafür gelten folgende Bestimmungen:
:Rundeneinstellung:
:Die Meisterschaft wird in Haupt-, Ausscheidungs- und Endrunden eingeteilt. Jeder Hauptrunde folgt eine Ausscheidungsrunde.
:Ausscheiden aus dem Bewerb:
:Jede Mannschaft scheidet aus dem Bewerbe, die zwei Wettspiele verloren hat. Demgemäß muss jedes Spiel nach Regeln bis zur Entscheidung ausgetragen werden.
:Spielzeit:
:Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten, mit einer Pause von 10 Minuten. Bleiben die Verlängerungen erfolglos, so ist das Spiel grundsätzlich binnen 3 Tagen zu wiederholen.
:Hauptrunden, Zwischenrunden:
:An der ersten Hauptrunde nehmen alle Mannschaften mit Ausnahme der vier spielstärksten des Vorjahres teil. Auf die erste Hauptrunde  folgt die erste Zwischenrunde. An dieser nehmen die Besiegten der ersten Hauptrunde, sowie solche Mannschaften teil, die in der vorhergehenden Runde gerastet haben.
:2. Hauptrunde: An dieser nehmen die noch  nicht zweimal besiegten Mannschaften und die dritt- und viertbesten des Vorjahres (teil).
:2. Zwischenrunde: Die gleiche Ordnung wie in der ersten Zwischenrunde.
3. Hauptrunde: So wie in der zweiten Hauptrunde unter Hinzutritt der erst- und zweitbesten des Vorjahres. Dieses wird solange fortgesetzt,




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