Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1925/26: Unterschied zwischen den Versionen

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:Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht rechtzeitig an, (Fälle höherer Gewalt ausgenommen) so scheidet sie aus dem Bewerbe aus. Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab, oder gibt der Verhalten Anlass zum vorzeitigen Spielabbruch, so scheidet sie aus der Konkurrenz.  
:Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht rechtzeitig an, (Fälle höherer Gewalt ausgenommen) so scheidet sie aus dem Bewerbe aus. Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab, oder gibt der Verhalten Anlass zum vorzeitigen Spielabbruch, so scheidet sie aus der Konkurrenz.  


:Einhalten der Termine:
:8. Einhalten der Termine:
:Die vom Verbande angesetzten Termine sind unbedingt einzuhalten, widrigenfalls der schuldtragende Verein als nichtangetreten gilt und aus der Meisterschaft scheidet. Ausnahmen bewilligt der OeEHV.  
:Die vom Verbande angesetzten Termine sind unbedingt einzuhalten, widrigenfalls der schuldtragende Verein als nichtangetreten gilt und aus der Meisterschaft scheidet. Ausnahmen bewilligt der OeEHV.  


:Nenngeld, Nennungsschluss, Nichtvorgesehenes:
:9. Nenngeld, Nennungsschluss, Nichtvorgesehenes:
:Das Nennungsgeld beträgt 10 Schillinge für jede Mannschaft und ist bei Nennungsabgabe zu belegen. Nennungen sind an den Österreichischen Eishockeyverband III. Am Heumarkt 4 schriftlich zu richten. Der Nennungsschluss wird gesondert bekannt gegeben, mindestens jedoch 10 Tage vor dem Endtermin verlautbart. - Alle in der Meisterschafts-Ausschreibung nicht geregelten Fragen entscheidet in letzter Instanz der Vorstand des OeEHV.  
:Das Nennungsgeld beträgt 10 Schillinge für jede Mannschaft und ist bei Nennungsabgabe zu belegen. Nennungen sind an den Österreichischen Eishockeyverband III. Am Heumarkt 4 schriftlich zu richten. Der Nennungsschluss wird gesondert bekannt gegeben, mindestens jedoch 10 Tage vor dem Endtermin verlautbart. - Alle in der Meisterschafts-Ausschreibung nicht geregelten Fragen entscheidet in letzter Instanz der Vorstand des OeEHV.  


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:Spielzeit:
:Spielzeit:
:Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten, mit einer Pause von 10 Minuten. Bleiben die Verlängerungen erfolglos, so ist das Spiel grundsätzlich binnen 3 Tagen zu wiederholen.  
:Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten, mit einer Pause von 10 Minuten. Bleiben die Verlängerungen erfolglos, so ist das Spiel grundsätzlich binnen 3 Tagen zu wiederholen.  
:Anmerkung: In der Verbandszeitschrift vom 23. November 1925 wird folgende Erläuterung zum vorstehenden Text veröffentlicht: Die im Punkt "Spielzeit" angeführten Verlängerungen sind entsprechend den Regeln § 10 mit je 2 x 5 Minuten, bei einer Höchstdauer der Verlängerungen von 30 Minuten, zu bemessen.


:Hauptrunden, Zwischenrunden:
:Hauptrunden, Zwischenrunden:
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:2. Hauptrunde: An dieser nehmen die noch  nicht zweimal besiegten Mannschaften und die dritt- und viertbesten des Vorjahres (teil).  
:2. Hauptrunde: An dieser nehmen die noch  nicht zweimal besiegten Mannschaften und die dritt- und viertbesten des Vorjahres (teil).  
:2. Zwischenrunde: Die gleiche Ordnung wie in der ersten Zwischenrunde.
:2. Zwischenrunde: Die gleiche Ordnung wie in der ersten Zwischenrunde.
3. Hauptrunde: So wie in der zweiten Hauptrunde unter Hinzutritt der erst- und zweitbesten des Vorjahres. Dieses wird solange fortgesetzt,  
:3. Hauptrunde: So wie in der zweiten Hauptrunde unter Hinzutritt der Erst- und Zweitbesten des Vorjahres. Dieses wird solange fortgesetzt, bis nurmehr 3 oder 4 Vereine im Bewerbe stehen, welche evtl. gemeinsam mit dem Sieger der Alpenländer (Anhang C) in die Endrunde treten. 


:Endrunde:
:Diese wird nach dem System: Jeder gegen Jeden ausgetragen. Der Sieg zählt 2, Unentschieden 1 und ein verlorenes Spiel 0 Punkte. Sieger ist, wer die höchste Punktzahl hat; bei gleicher Punktzahl entscheidet die größere Zahl der erzielten Siege, bei gleicher Siegzahl entscheidet das bessere Torverhältnis, das ist der Quotist der geschossenen durch die erhaltenen Tore. Rastet eine Mannschaft in der Vorschlussrunde, hindert das ihre Teilnahme an der Endrunde nicht.
:Besondere Auslosungsbestimmungen:
:Es soll möglichst das zweimalige Zusammentreffen zweier Mannschaften bis zur letzten Hauptrunde vermieden werden, ferner das zweimalige Rasten eines Vereines falls ein anderer noch nicht gerastet hat. In diesen Fällen ist die Auslosung zu wiederholen.
:Platzwahl:
:Diese hat der erstausgeloste Verein. Spiele gegen niederösterreichische Vereine sind möglichst auf deren Plätzen auszutragen.
:Bestimmungen für Vereine in den übrigen Bundesländern werden im Bedarfsfalle geregelt.
(Der Text wurde so weit wie möglich aus der Veröffentlichung in der Verbandszeitschrift übernommen)
*23. November 1925: '''Nennungsschluss der Meisterschaft'''
:Der Nennungsschluss wurde für den 02. Dezember 1925 12.00 Uhr festgesetzt. Bei ungünstigen Eisverhältnissen können Nachnennungen bis 09. Dezember 1925 12.00 Uhr zugelassen werden.
Endgültig wurde der Nennungsschluss dann später auf den 09. Dezember 1925 festgelegt.
*27. November 1925: '''Teilnahme der Vorjahresvereine an der Meisterschaft<ref>Der Eishockeysport, Nr. 3</ref>'''
{| class="wikitable"
|-
! Verein !! Platz 1924/25 !! Hauptrunde 1925/26 !! Bemerkungen
|-
| Wiener Eislauf Verein  (WEV)|| 1. ||3. ||
|-
| Cottage Eislauf Verein (CEV) ||2. ||3. ||
|-
| Pötzleinsdorfer Sport Klub (PSK) || 3.||2. ||
|-
| Wiener Athletiksport Club (WAC) ||4. ||2. ||
|-
| Verein für Bewegungsspiele (VfB) || 5.||1. ||
|-
| Training Eis Club (TEC) || 6. ||1. ||
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