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K (→Der Vertrag von Hollenburg (1395): wird im Vertrag von Wien angeführt, dorthin passt es besser) |
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'''Der Vertrag von Hollenburg''' war ein Teilungsvertrag, der nach dem Tod von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht III. ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] 1395 zwischen den [[w:Habsburg|Herzögen von Österreich (Habsburgern)]] geschlossen wurde. In ihm wurde die gemeinsame Herrschaftsausübung zwischen den Herzögen [[ | '''Der Vertrag von Hollenburg''' war ein Teilungsvertrag, der nach dem Tod von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht III. ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] 1395 zwischen den [[w:Habsburg|Herzögen von Österreich (Habsburgern)]] geschlossen wurde. In ihm wurde die gemeinsame Herrschaftsausübung zwischen den Herzögen [[Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]] ([[w:Leopoldinische Linie (Habsburg)|Haus Österreich / Leopoldinische Linie]]) und [[Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] ([[w:Albertinische Linie (Habsburg)|Haus Österreich / Albrechtinische oder Albertinische Linie]]) geregelt. | ||
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Dabei lässt sich beobachten, dass in vielen Fällen eine ''Samtherrschaft'' meistens nicht von Dauer war, sondern wenig später auch von einer Länderteilung abgelöst wurde. | Dabei lässt sich beobachten, dass in vielen Fällen eine ''Samtherrschaft'' meistens nicht von Dauer war, sondern wenig später auch von einer Länderteilung abgelöst wurde. | ||
Nach ihrem Aufstieg in den Stand der Reichsfürsten im 13. Jahrhundert war es den Herzögen von Österreich, wie sich die Dynastie der Habsburger im Spätmittelalter nannte, im Gegensatz zu den meisten anderen Adelsfamilien im "Reich" gelungen, Realteilungen innerhalb ihrer Herrschaften zunächst zu verhindern. 1379 hatte Herzog Albrecht III. von Österreich jedoch mit seinem Bruder [[ | Nach ihrem Aufstieg in den Stand der Reichsfürsten im 13. Jahrhundert war es den Herzögen von Österreich, wie sich die Dynastie der Habsburger im Spätmittelalter nannte, im Gegensatz zu den meisten anderen Adelsfamilien im "Reich" gelungen, Realteilungen innerhalb ihrer Herrschaften zunächst zu verhindern. 1379 hatte Herzog Albrecht III. von Österreich jedoch mit seinem Bruder [[Leopold III. von Habsburg|Herzog Leopold III.]] den [[Vertrag von Neuberg an der Mürz|Neuberger Vertrag]] geschlossen, in welchem die Territorien aufgeteilt wurde.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 178-181</ref> Nach dem Tod von Herzog Leopold III. (gefallen 1386 in der [[w:Schlacht bei Sempach|Schlacht bei Sempach]]) hatte Herzog Albrecht III. mit Zustimmung von Leopolds älteren Söhnen Wilhelm und [[Leopold IV. von Habsburg|Leopold IV.]] als [[w:Senioratsrecht|Oberhaupt der Familie]] wieder die Alleinherrschaft über alle Territorien übernommen, die er bis zu seinem Tod ausübte.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 188</ref> | ||
== Der Vertrag von Hollenburg (1395) == | == Der Vertrag von Hollenburg (1395) == |
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