Vertrag von Hollenburg (1395): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Vertrag von Hollenburg''' war ein Teilungsvertrag, der nach dem Tod von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht III. ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] 1395 zwischen den [[w:Habsburg|Herzögen von Österreich (Habsburgern)]] geschlossen wurde. In ihm wurde die gemeinsame Herrschaftsausübung zwischen den Herzögen [[Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]] ([[w:Leopoldinische Linie (Habsburg)|Haus Österreich / Leopoldinische Linie]]) und [[Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] ([[w:Albertinische Linie (Habsburg)|Haus Österreich / Albrechtinische oder Albertinische Linie]]) geregelt.  
'''Der Vertrag von Hollenburg''' war ein Teilungsvertrag, der nach dem Tod von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht III. ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] 1395 zwischen den [[Habsburger|Herzögen von Österreich (Habsburgern)]] geschlossen wurde. In ihm wurde die gemeinsame Herrschaftsausübung zwischen den Herzögen [[Wilhelm (Österreich)|Wilhelm]] ([[w:Leopoldinische Linie (Habsburg)|Haus Österreich / Leopoldinische Linie]]) und [[Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] ([[w:Albertinische Linie (Habsburg)|Haus Österreich / Albrechtinische oder Albertinische Linie]]) geregelt.  


== Vorgeschichte ==
== Vorgeschichte ==
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