Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 238: Zeile 238:




*Februar 1914: '''Antrag des OeEHV zu spät eingereicht'''
*Februar 1914: '''LIHG-Kongreß in Berlin'''
Auf dem Kongress der LIHG in Berlin 1914 wird der OeEHV Verband durch Dr. Schiff und Dr. Reinitz von der DEHG Prag vertreten. In einer Falschmeldung heißt es erst, dass der OeEHV als alleiniger Vertreter für Österreich in die Liga aufgenommen wurde und der Böhmische Eishockeyverband aus der Liga ausscheidet. Am Folgetag kommt dann die Berichtigung. Der Österreichische Eishockeyverband wurde wegen der zu spät abgegebenen Meldung nicht in die Liga aufgenommen. Somit wird sich 1914 nichts an der Situation auf Ebene des internationalen Verbandes ändern und der Ringhoffer Pokal um die Österreichische Eishockey-Meisterschaft werden erneut in Prag stattfinden.<ref>Fremden-Blatt Wien vom 27.2.1914</ref><ref>Prager Tagblatt vom 27.2.1914, Seite 7 und 11</ref> Das Prager Tagblatt sieht es als unerklärlich an, warum der OeEHV zu spät seinen Aufnahmeantrag abgegeben hat und Teilnahme an der Meisterschaft meldete. Zwei Bandy-Meisterschaften in Österreich seien sportlich nicht zu vertreten.
Auf dem Kongress der LIHG in Berlin 1914 wird der OeEHV Verband durch Dr. Schiff und Dr. Reinitz von der DEHG Prag vertreten. In einer Falschmeldung heißt es erst, dass der OeEHV als alleiniger Vertreter für Österreich in die Liga aufgenommen wurde und der Böhmische Eishockeyverband aus der Liga ausscheidet. Am Folgetag kommt dann die Berichtigung. Der Österreichische Eishockeyverband wurde wegen der zu spät abgegebenen Meldung nicht in die Liga aufgenommen. Somit wird sich 1914 nichts an der Situation auf Ebene des internationalen Verbandes ändern und der Ringhoffer Pokal um die Österreichische Eishockey-Meisterschaft werden erneut in Prag stattfinden.<ref>Fremden-Blatt Wien vom 27.2.1914</ref><ref>Prager Tagblatt vom 27.2.1914, Seite 7 und 11</ref> Das Prager Tagblatt sieht es als unerklärlich an, warum der OeEHV zu spät seinen Aufnahmeantrag abgegeben hat und Teilnahme an der Meisterschaft meldete. Zwei Bandy-Meisterschaften in Österreich seien sportlich nicht zu vertreten.


Zeile 296: Zeile 296:
'''Leserbrief des Präsidenten Gustav Feix'''
'''Leserbrief des Präsidenten Gustav Feix'''
:Am 31. Dezember 1914 wird ein Leserbrief des Präsidenten des OeEHV Gustav Feix veröffentlicht. Hierin bittet der Präsident einige Punkte richtig stellen zu dürfen. Vom 1. Juli 1914 bis einen Tag vor der Hauptversammlung sei er beurlaubt gewesen und habe nichts mit der Geschäftsführung zu tun gehabt. Am Tag vor der Versammlung sei der geschäftsführende Stellvertreter in den Krieg einberufen worden. Er sei kein bezahlter artistischer Leiter einer Kunsteisbahn. Vielmehr wäre er der mit der artistischen Leitung betraute gewählte Verwaltungsrat des Vereins Kunsteisbahn am Sportplatz Engelmann. Nach § 1 der Statuten versehen die Mitglieder des Verwaltungsrates ihr Amt ehrenamtlich. Angestellte und Beamte des Vereins sind nicht in den Verwaltungsrat wählbar. Er erhalte vom Verein nur Kostenersatz z.B. für Reisekosten. Im weiteren erläutert er den § 14 der Verbandsstatuten und gibt die Begründung bekannt, warum er die Erlaubnis erteilte, Vereinen die Kunsteisbahn für Übungsspiele zur Verfügung zu stellen. Wert legt er auch auf die Feststellung, dass sämtliche Spieler ohne Überredung zum Verein Kunsteisbahn gewechselt hätten und von seiner Seite keinerlei Druck ausgeübt worden sei.<ref>Fremden Blatt Wien vom 31. Dezember 1914</ref>
:Am 31. Dezember 1914 wird ein Leserbrief des Präsidenten des OeEHV Gustav Feix veröffentlicht. Hierin bittet der Präsident einige Punkte richtig stellen zu dürfen. Vom 1. Juli 1914 bis einen Tag vor der Hauptversammlung sei er beurlaubt gewesen und habe nichts mit der Geschäftsführung zu tun gehabt. Am Tag vor der Versammlung sei der geschäftsführende Stellvertreter in den Krieg einberufen worden. Er sei kein bezahlter artistischer Leiter einer Kunsteisbahn. Vielmehr wäre er der mit der artistischen Leitung betraute gewählte Verwaltungsrat des Vereins Kunsteisbahn am Sportplatz Engelmann. Nach § 1 der Statuten versehen die Mitglieder des Verwaltungsrates ihr Amt ehrenamtlich. Angestellte und Beamte des Vereins sind nicht in den Verwaltungsrat wählbar. Er erhalte vom Verein nur Kostenersatz z.B. für Reisekosten. Im weiteren erläutert er den § 14 der Verbandsstatuten und gibt die Begründung bekannt, warum er die Erlaubnis erteilte, Vereinen die Kunsteisbahn für Übungsspiele zur Verfügung zu stellen. Wert legt er auch auf die Feststellung, dass sämtliche Spieler ohne Überredung zum Verein Kunsteisbahn gewechselt hätten und von seiner Seite keinerlei Druck ausgeübt worden sei.<ref>Fremden Blatt Wien vom 31. Dezember 1914</ref>


===Saison 1914/15===
===Saison 1914/15===
16.163

Bearbeitungen

Navigationsmenü