Hansgraf: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Hansgraf''', seit dem 17. Jahrhundert auch zum '''Handgraf''' verballhornt, ist seit dem Mittelalter als Amtsbezeichnung in der Stadt [[Wien]] nachgewiesen.
Der '''Hansgraf''', seit dem 17. Jahrhundert auch zum '''Handgraf''' verballhornt, ist seit dem Mittelalter als Amtsbezeichnung in verschiedenen Herrschaften auf dem Areal der heutigen Republik Österreich nachgewiesen.


== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
Hansgraf war eine Bezeichnung für den  Handelsrichter, der im Mittelalter die ausländischen Kaufleute unter Zugrundelegung der landesfürstlichen Privilegien zu überwachen hatte. Er war zum Beispiel für die Respektierung des Wiener Stapelrechts oder die Kontrolle des Einfuhrverbots für ausländischen Wein verantwortlich und fungierte beim Rosshandel als oberste Instanz. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Überwachung der Einhaltung aller den Außenhandel betreffenden Bestimmungen.<ref name ="Czeike">vgl. {{Czeike|3|52||Hansgraf}}</ref>
Der Hansgraf war ein landesfürstliches Organ der "Handelspolizei".<ref name obersteiner119">vgl. Gernot Peter Obersteiner: ''Verfassung und Verwaltung im Spätmittelalter'', 2018, S. 119</ref>


== Geschichte ==
== Der Hansgraf der Stadt Wien ==
Das Amt des Hansgrafen ist kontinuierlich vom 13. Jahrhundert bis zu seiner Auflösung im Jahr 1784 nachgewiesen. Ursprünglich war der Hansgraf ein Amtsträger der Stadt Wien, später aber des Landesfürsten, wie die "Hansgrafenordnungen" von [[Ladislaus Postumus|König Ladislaus Postumus]] (1453) und [[Kaiser Friedrich III.]] (1480) belegen. Im 13. und 14. Jahrhundert gehörte der Hansgraf dem Stadtrat an, wobei manchmal der Bürgermeister das Amt selbst mit ausübte.<ref name ="Czeike"/>
In der Stadt [[Wien]] war Hansgraf eine Bezeichnung für den Handelsrichter, der im Mittelalter die ausländischen Kaufleute unter Zugrundelegung der landesfürstlichen Privilegien zu überwachen hatte. Er war zum Beispiel für die Respektierung des Wiener Stapelrechts oder die Kontrolle des Einfuhrverbots für ausländischen Wein verantwortlich und fungierte beim Rosshandel als oberste Instanz. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Überwachung der Einhaltung aller den Außenhandel betreffenden Bestimmungen.<ref name ="Czeike">vgl. {{Czeike|3|52||Hansgraf}}</ref>
 
In Wien ist das Amt des Hansgrafen kontinuierlich vom 13. Jahrhundert bis zu seiner Auflösung im Jahr 1784 nachgewiesen. Ursprünglich war der Hansgraf ein Amtsträger der Stadt Wien, später aber des Landesfürsten, wie die "Hansgrafenordnungen" von [[Ladislaus Postumus|König Ladislaus Postumus]] (1453) und [[Kaiser Friedrich III.]] (1480) belegen. Im 13. und 14. Jahrhundert gehörte der Hansgraf dem Stadtrat an, wobei manchmal der Bürgermeister das Amt selbst mit ausübte.<ref name ="Czeike"/>


Die Aufgabenbereiche des Hansgrafen wurden den jeweiligen Erfordernissen angepasst. Zur Amtsführung verfügte der Hansgraf über eine Anzahl berittener Knechte ("Überreuter", auch "Überreiter"), die später als seine Beamten bezeichnet wurden. Diese kontrollierten seine Dienstbereiche und hatten zu verhindern, dass dem landesfürstlichen Gefälle Schaden erwuchs. Den Erlös konfiszierter Waren durfte der Hansgraf zum Teil selbst behalten, zum Teil musste er ihn an den Landesfürsten abführen. Aus dem 16. und 17. Jahrhundert sind sowohl Ordnungen wie auch Instruktionen für seine Mitarbeiter erhalten.<ref name ="Czeike"/>
Die Aufgabenbereiche des Hansgrafen wurden den jeweiligen Erfordernissen angepasst. Zur Amtsführung verfügte der Hansgraf über eine Anzahl berittener Knechte ("Überreuter", auch "Überreiter"), die später als seine Beamten bezeichnet wurden. Diese kontrollierten seine Dienstbereiche und hatten zu verhindern, dass dem landesfürstlichen Gefälle Schaden erwuchs. Den Erlös konfiszierter Waren durfte der Hansgraf zum Teil selbst behalten, zum Teil musste er ihn an den Landesfürsten abführen. Aus dem 16. und 17. Jahrhundert sind sowohl Ordnungen wie auch Instruktionen für seine Mitarbeiter erhalten.<ref name ="Czeike"/>


Als im 18. Jahrhundert der Behördenapparat komplizierter wurde und die Zahl der Mitarbeiter des Hansgrafen, zu denen nun "Oberkollektanten", "Überreiter", "Revisoren" und "Zimenter" <ref group="A">Diese waren für Maße und Gewichte verantwortlich.</ref> anstieg, entwickelte sich das Amt des Hansgrafen zu einer Art Zollamt, das auch Strafen für Verstöße (so zum Beispiel bei der Einfuhr unverzollter Waren) verfügte und einhob. Im Sinne einer von [[w:Maria Theresia|Maria Theresia]] angestrebten Zolleinheit der Erbländer war das Amt des Hansgrafen seit den 1770er Jahren nicht mehr zeitgemäß und wurde schließlich von [[Joseph II.]] 1784 aufgelöst.<ref name ="Czeike"/>
Als im 18. Jahrhundert der Behördenapparat komplizierter wurde und die Zahl der Mitarbeiter des Hansgrafen, zu denen nun "Oberkollektanten", "Überreiter", "Revisoren" und "Zimenter" <ref group="A">Diese waren für Maße und Gewichte verantwortlich.</ref> anstieg, entwickelte sich das Amt des Hansgrafen zu einer Art Zollamt, das auch Strafen für Verstöße (so zum Beispiel bei der Einfuhr unverzollter Waren) verfügte und einhob. Im Sinne einer von [[w:Maria Theresia|Maria Theresia]] angestrebten Zolleinheit der Erbländer war das Amt des Hansgrafen seit den 1770er Jahren nicht mehr zeitgemäß und wurde schließlich von [[Joseph II.]] 1784 aufgelöst.<ref name ="Czeike"/>
== Der Hansgraf im Herzogtum Steier ==
Der Hansgraf ist als landesfürstliches Amt seit der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts im Herzogtum Steier nachgewiesen. Ihm oblag hier die Aufsicht über das Eichwesen, über den unerlaubten "Fürkauf" von Waren außerhalb der für den Handel privilegierten Plätzen und über den freien Transport italienischer Weine zu den Bergwerken und Salinen in der östlichen Steiermark. Dieses Amt wurde meistens mit einem Bürgerlichen besetzt.<ref name obersteiner119"/>


== Literatur ==
== Literatur ==
* {{Czeike|3|52||Hansgraf}} [https://www.wien.gv.at/wiki/index.php?title=Hansgraf Version WienWiki]
* {{Czeike|3|52||Hansgraf}} [https://www.wien.gv.at/wiki/index.php?title=Hansgraf Version WienWiki]
* Gernot Peter Obersteiner: ''Verfassung und Verwaltung im Spätmittelalter''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 119


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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