Stadtrichter: Unterschied zwischen den Versionen

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== Das Amt des Stadtrichters ==
== Das Amt des Stadtrichters ==
Stadtrichter wurden stets von der Landesherrschaft, also gewöhnlich vom Landesfürsten oder Landesherrn, ernannt. Sie vertraten diesen in allen Rechten, die ihm in seiner Funktion als Herrscher einer Stadt zukamen. Die Machtposition des Stadtrichters wurde im Hoch- und Spätmittelalter in vielen Städten durch die Entstehung von Bürgergemeinden allmählich eingeschränkt. Leitete der Stadtrichter zunächst noch die Sitzungen des von der Bürgergemeinde als ihre Vertretung gewählten Stadtrates, so wurde diesem allmählich das Mitspracherecht bei der Bestellung des Stadtrichters eingeräumt. Durch die Schaffung des Bürgermeisteramtes und dessen Aufstieg zum obersten städtischen Funktionär durch den Vorsitz im Stadtrat und als Wortführer der Bürgergemeinde, verlor der Stadtrichter endgültig seine politische Machtposition, wenn er auch gewöhnlich Mitglied des Stadtrates blieb. Das Amt wurde entweder aufgegeben oder auf seine richterlichen Funktionen beschränkt.<ref name ="czeike302">vgl. {{Czeike|5|302||Stadtrichter}} [https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrobv/content/pageview/1115876 digital]</ref>  
[[Datei:Stadt Wels Verwaltung MA.png|mini|Verwaltungsstruktur einer Stadtregierung im Mittelalter]]
Stadtrichter wurden stets von der Landesherrschaft, also gewöhnlich vom Landesfürsten oder Landesherrn, ernannt. Sie vertraten diesen in allen Rechten, die ihm in seiner Funktion als Herrscher einer Stadt zukamen. Die Machtposition des Stadtrichters wurde im Hoch- und Spätmittelalter in vielen Städten durch die Entstehung von Bürgergemeinden allmählich eingeschränkt. Leitete der Stadtrichter zunächst noch die Sitzungen des von der Bürgergemeinde als ihre Vertretung gewählten Stadtrates, so wurde diesem allmählich das Mitspracherecht bei der Bestellung des Stadtrichters eingeräumt. Durch die Schaffung des Bürgermeisteramtes und dessen Aufstieg zum obersten städtischen Funktionär durch den Vorsitz im Stadtrat und als Wortführer der Bürgergemeinde, verlor der Stadtrichter endgültig seine politische Machtposition, wenn er auch gewöhnlich Mitglied des Stadtrates blieb. Das Amt wurde entweder aufgegeben oder auf seine richterlichen Funktionen beschränkt.<ref name ="czeike302">vgl. {{Czeike|5|302||Stadtrichter}} [https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrobv/content/pageview/1115876 digital]</ref>


== Die Stadtrichter von Wien ==
== Die Stadtrichter von Wien ==

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