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'''Das "Wiener Neustädter Blutgericht"''' fand 1522 in [[Wiener Neustadt]] stand und beendete die Auseinandersetzung von [[w:Ferdinand I. (HRR)|Erzherzog Ferdinand (I.) von Österreich]], dem späteren Kaiser Ferdinand I., mit den Ständen des [[w:Erzherzogtum Österreich|Herzogtums Österreich "unter der Enns"]]<ref group="A">Im 15.Jahrhundert waren aus dem Herzogtum Österreich die Teilherzogtümer Österreich "ob der Enns" (heute im Wesentlichen: Oberösterreich) und Österreich "unter der Enns" (heute im Wesentlichen: Niederösterreich) entstanden. Zum Herzogtum Österreich "unter der Enns" gehörten im 16. Jahrhundert das heutige Bundesland Wien und Teile des heutigen Bundeslandes Niederösterreich.</ref>, bei denen sich besonders die Stadt [[Wien]]<ref group="A">Wien war damals die größte Stadt im Herzogtum Österreich. Sie gehörte zu den [[w:Landstände|Landständen]] des Herzogtums und behauptete sich im 15. Jahrhundert endgültig als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns". Unter den [[w:Babenberg|Babenbergern]] war Wien seit Herzog [[w:Heinrich II. (Österreich)|Heinrich (II.)]] von [[w:Erzherzogtum Österreich|Österreich]] ("''Heinrich Jasomirgott''") gewöhnlich der Sitz des Herzogs von Österreich. Wien gehörte zu den wichtigsten Residenzen der [[w:Habsburg|Habsburger]], wurde aber erst im 17. Jahrhundert endgültig die Hauptstadt ihres Reiches.</ref> hervorgetan hatte. | '''Das "Wiener Neustädter Blutgericht"''' fand 1522 in [[Wiener Neustadt]] stand und beendete die Auseinandersetzung von [[w:Ferdinand I. (HRR)|Erzherzog Ferdinand (I.) von Österreich]], dem späteren Kaiser Ferdinand I., mit den Ständen des [[w:Erzherzogtum Österreich|Herzogtums Österreich "unter der Enns"]]<ref group="A">Im 15.Jahrhundert waren aus dem Herzogtum Österreich die Teilherzogtümer Österreich "ob der Enns" (heute im Wesentlichen: Oberösterreich) und Österreich "unter der Enns" (heute im Wesentlichen: Niederösterreich) entstanden. Zum Herzogtum Österreich "unter der Enns" gehörten im 16. Jahrhundert das heutige Bundesland Wien und Teile des heutigen Bundeslandes Niederösterreich.</ref>, bei denen sich besonders die Stadt [[Wien]]<ref group="A">Wien war damals die größte Stadt im Herzogtum Österreich. Sie gehörte zu den [[w:Landstände|Landständen]] des Herzogtums und behauptete sich im 15. Jahrhundert endgültig als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns". Unter den [[w:Babenberg|Babenbergern]] war Wien seit Herzog [[w:Heinrich II. (Österreich)|Heinrich (II.)]] von [[w:Erzherzogtum Österreich|Österreich]] ("''Heinrich Jasomirgott''") gewöhnlich der Sitz des Herzogs von Österreich. Wien gehörte zu den wichtigsten Residenzen der [[w:Habsburg|Habsburger]], wurde aber erst im 17. Jahrhundert endgültig die Hauptstadt ihres Reiches.</ref> hervorgetan hatte. | ||
== | == Der "Aufstand der "österreichischen" Landstände == | ||
=== Die Verwaltungsreformen von Kaiser Maximilian I. === | === Die Verwaltungsreformen von Kaiser Maximilian I. === | ||
Ende des 16. Jahrhunderts hatte [[Maximilian I. (HRR)|Kaiser Maximilian I.]] in seine "Erblande" wesentliche Verwaltungsreformen vorgenommen, darunter die Schaffung von Behörden, die on bezahlten Beamten kollegial geführt wurden und in seinem Namen als Landesfürst die laufenden Regierungsgeschäfte in den "Erblanden" kollegial besorgten. Für die Herzogtümer Österreich "ob der Enns" und "unter der Enns", [[w:Herzogtum Steiermark|Steier]]<ref group="A">Das Herzogtum Steier(mark) umfasste damals im Wesentlichen das heutige Bundesland Steiermark sowie Teile des heutigen Sloweniens und der heutigen Bundesländer Niederösterreich (Grafschaft Pitten mit Wiener Neustadt).</ref>, [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals im Wesentlichen die meisten Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten. Einige Teile des heutigen Bundeslandes standen zu dieser Zeit aber noch unter der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und kamen erst im 18. Jahrhundert endgültig unter die Herrschaft der Habsburger als Herzöge von Kärnten.</ref> und [[w:Krain|Krain]] war sein "Regiment der fünf niederösterreichischen Lande" zuständig, das seinen Sitz in der Stadt Wien hatte. Als sich Maximilian in Wiener Neustadt aufhielt, erließ er am 20. November 1517 eine neue Wiener Stadtordnung (das Wiener "Stadtrechtsprivileg"). In diesem übertrug er seinem "niederösterreichischen Regiment" die nachträgliche Bestätigung der Wiener Ratswahl, verbunden mit dem Recht, nicht genehme Mandatare durch andere zu ersetzen. Außerdem sollte nun jedes Jahr ein anderer Bürgermeister gewählt und die Wiederwahl eines Kandidaten erst nach drei Jahren gestattet werden. | Ende des 16. Jahrhunderts hatte [[Maximilian I. (HRR)|Kaiser Maximilian I.]] in seine "Erblande" wesentliche Verwaltungsreformen vorgenommen, darunter die Schaffung von Behörden, die on bezahlten Beamten kollegial geführt wurden und in seinem Namen als Landesfürst die laufenden Regierungsgeschäfte in den "Erblanden" kollegial besorgten. Für die Herzogtümer Österreich "ob der Enns" und "unter der Enns", [[w:Herzogtum Steiermark|Steier]]<ref group="A">Das Herzogtum Steier(mark) umfasste damals im Wesentlichen das heutige Bundesland Steiermark sowie Teile des heutigen Sloweniens und der heutigen Bundesländer Niederösterreich (Grafschaft Pitten mit Wiener Neustadt).</ref>, [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals im Wesentlichen die meisten Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten. Einige Teile des heutigen Bundeslandes standen zu dieser Zeit aber noch unter der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und kamen erst im 18. Jahrhundert endgültig unter die Herrschaft der Habsburger als Herzöge von Kärnten.</ref> und [[w:Krain|Krain]] war sein "Regiment der fünf niederösterreichischen Lande" zuständig, das seinen Sitz in der Stadt Wien hatte. Als sich Maximilian in Wiener Neustadt aufhielt, erließ er am 20. November 1517 eine neue Wiener Stadtordnung (das Wiener "Stadtrechtsprivileg"). In diesem übertrug er seinem "niederösterreichischen Regiment" die nachträgliche Bestätigung der Wiener Ratswahl, verbunden mit dem Recht, nicht genehme Mandatare durch andere zu ersetzen. Außerdem sollte nun jedes Jahr ein anderer Bürgermeister gewählt und die Wiederwahl eines Kandidaten erst nach drei Jahren gestattet werden. |
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